Wer seine Energieabrechnung auf Papier bekommt, soll dafür extra zahlen: Gegen diese Praxis des Anbieters nowenergy ist der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht gezogen. Das Landgericht Berlin gab den Verbraucherschützern recht, jetzt geht der Streit in die Berufung.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDer Fall betrifft ein Detail, das viele Haushalte kennen: Ein Energieversorger verlangt ein gesondertes Entgelt, wenn die Abrechnung nicht digital, sondern in Papierform zugestellt wird. Für Menschen ohne Online-Zugang oder mit Vorliebe für die klassische Post wird der Standardweg damit zur Kostenfalle.
Das Wichtigste in Kürze
- nowenergy erhob ein Entgelt für die Zustellung der Abrechnung in Papierform.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte dagegen Unterlassungsklage am Landgericht Berlin II ein.
- Das Landgericht entschied am 27. April 2026 zugunsten der Verbraucherschützer.
- Das Unternehmen ging in Berufung, das Verfahren läuft nun beim Kammergericht.
Worum dreht sich der Streit genau?

Der Kern ist die Frage, ob ein Versorger den Zugang zur eigenen Rechnung an eine Zusatzgebühr knüpfen darf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht darin eine unzulässige Benachteiligung, weil die Rechnungsstellung zu den Grundpflichten eines Anbieters gehört. Das Landgericht Berlin folgte dieser Linie. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Berufung läuft, steht eine endgültige Klärung aber noch aus. Wer wissen will, wie solche Verfahren grundsätzlich ablaufen, findet das in unserem Überblick zur Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz.
Eine Rechnung ist kein Zusatzservice, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wer Geld dafür verlangt, dass Kunden ihre eigene Abrechnung überhaupt erhalten, dreht die Logik des Vertragsverhältnisses um.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet das für betroffene Kunden?

Wer von nowenergy oder einem anderen Versorger ein Entgelt für die Papierabrechnung in Rechnung gestellt bekommt, sollte die Position genau prüfen und nicht vorschnell zahlen. Eine Anmeldung ist für den Ausgang dieses Verfahrens nicht nötig, ein Eintrag ins Verbandsklageregister besteht hier nicht. Den aktuellen Verfahrensstand dokumentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband in seinem Verbandsklagen-Register.
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