Auch wenn viele Internetanwender das World Wide Web als rechtefreien Raum ansehen, in dem es alles gratis gibt – dem ist nicht so. Für Inhalte im Internet gilt das gleiche Urheberrecht wie auch für Artikel, Fotos und sonstige Werke in Zeitungen beziehungsweise im Hörfunk oder Fernsehen. Einfach kopieren und auf die eigene Seite stellen ist nicht erlaubt. Eine Einführung für Netzbürger.
Ob im persönlichen Blog oder auf professionellen Webseiten – viele Menschen stellen Inhalte in das Internet. Die vermeintlich neu geschaffenen Texte und Bilder sind nicht selten Mittelpunkt eines Konflikts. Wer darf wann was mit fremden Werken machen und wie können Sie Ihre eigenen Rechte wahrnehmen? Es kommt darauf an – wie immer in juristischen Dingen. Sorgfältige Beschäftigung mit dem Thema ist daher angebracht.
Was alles geschützt ist
Das Urheberrecht bildet die Grundlage jeder kreativen Arbeit. Ohne umständliche und lästige Eintragungen oder dass Sie als Urheber aktiv etwas dafür tun müssten, werden Ihnen als Verfasser oder Schöpfer umfassende Rechte an den erstellen Werken eingeräumt.
Wer ist Urheber und was ist ein Werk?
Machen wir es einfach: Wer ein Werk schafft, ist dessen Urheber. Dies können jedoch nur natürliche Personen wie der Autor dieses Textes werden. Körperschaften wie Vereine, Kapitalgesellschaften oder Stiftungen können grundsätzlich nie Urheber werden. Die Definition des Werkes ist dabei wesentlich schwieriger. Ein Werk muss persönlich gemacht, mit geistigem Gehalt gestaltet sein, eine wahrnehmbare Form besitzen und Individualität zum Ausdruck bringen. Eine schwierige Definition, die in der Realität jedoch nur ein wirkliches Problem kennt: die Individualität.
Nur etwas, was sich wirklich in den hauptsächlichen Punkten von Allgemeinem unterscheidet, kann ein eigenes Werk darstellen. Das ist einfach zu verstehen: Wenn ich „Bin im Supermarkt Eier kaufen“ auf twitter veröffentliche, kann das kaum ein eigenes Werk sein. Es fehlt an Unterscheidungskraft und überhaupt an einem Prozess der geistigen Schöpfung – kurz gesagt, an der Schöpfungshöhe.
Sind Dinge ohne nötige Schöpfungshöhe frei?
Banale und einfache Texte, wie die meisten Veröffentlichungen, vom kurzen Kommentar bis zum Twitter-Posting, erfüllen die Schöpfungshöhe nicht und unterliegen daher nicht dem Urheberrechtsschutz. Anderes gilt für Bilder in Videos. Wohl die meisten veröffentlichten Fotos und einige Videos besitzen nicht die notwendige Schöpfungshöhe für die Geltung als Werk. Dennoch ist jedes einzelne Foto – sei es noch so banal- grundsätzlich als Lichtbildwerk geschützt.
Wann gilt das Urheberrecht?
Einmal ist alles ganz einfach. Das Recht am eigenen Werk beginnt mit dessen Schaffung. Das Ende des Urheberrechts ist regelmäßig 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Veröffentlichen, ohne Urheber zu sein
Niemand darf ein geschütztes Werk einfach so kopieren und veröffentlichen. Dennoch gibt das Recht einige Instrumente, die die Beziehungen zwischen Urheber und dem Rest der Welt vereinfachen.
Wie können Nutzungsrechte vergeben werden?
Dem Urheber steht es natürlich frei, anderen Menschen die Veröffentlichung des eigenen Werkes zu erlauben. Dazu kann er Nutzungsrechte vergeben. Dies sind begrenzte Rechte am erstellen Werk. Dagegen kann das Urheberrecht als Ganzes nie übertragen werden, es bleibt immer beim ursprünglichen Urheber.
Die einfachste Variante ist zugleich das einfache Nutzungsrecht. Damit gibt der Urheber einem Dritten die Erlaubnis, das Werk zu einem bestimmten Zweck zu veröffentlichen. Der Autor eines Artikels könnte so einem Online-Magazin die Veröffentlichung auf deren Webseite erlauben. Veröffentlicht das Magazin den Artikel jedoch auf anderen Webseiten, ist dies ohne Einschränkungen ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Umfängliche Rechte werden mit einem ausschließlichen Nutzungsrecht eingeräumt. Wird dies vereinbart, profitiert der Dritte von zwei Vorteilen: Das Werk kann er auf beliebig vielen Orten verwenden und kein anderer darf das Werk benutzen. Damit ist der Urheber jedoch nicht ohne Rechte, es bleibt immer noch sein Werk. Wollte nun unser Online-Magazin mit einem ausschließlichen Nutzungsrecht den Artikel auf einer rassistischen Seite veröffentlichen, kann der Autor dies unterbinden. Das Online-Magazin muss sogar bei jeder weiteren Veröffentlichung den Urheber um Erlaubnis fragen.
Sind Zitate erlaubt?
Natürlich darf aus geschützten Werken zitiert werden – aber nie unbeschränkt. Das Zitat ist der Mittelweg zwischen dem Schutz des Werkes und dem öffentlichen Interesse. So gibt es starre Grenzen für die Zulässigkeit eines Zitates. Komplettes Kopieren als Zitat ist grundsätzlich nicht erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen komplette Werke im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten wiedergegeben werden. Im Internet ist das nicht erlaubt.
Textauszüge
Auszüge aus einem Text können grundsätzlich problemlos zitiert werden. Solange ein eigenes Werk mit kurzen und vor allem dem Zweck angemessenen Zitaten untermauert wird, gibt es keine Probleme. Wenn ein Satz als Erklärung des neuen Textes genügt, sind zusätzliche Passagen unter Umständen eine unerlaubte Verwendung. Auch alleinstehende Zitate ohne eigenen Bezug fallen meist nicht unter das Zitatrecht. Blogposts von anderen Seiten dürfen Sie also weder in beliebiger Länge noch ohne jedwede eigene Erläuterung in Ihrem Blog verwenden.
Bildzitate
Nun begeben wir uns auf rechtlich kompliziertes Terrain. Bilder durften bislang nicht als Zitat verwendet werden – selbst ein Ausschnitt aus einem Bild war nicht erlaubt. Inzwischen hat sich die Rechtsprechung geändert. Wird ein Bild in ein eigenes Werk erklärend mit Quellenangabe und unverändert eingebunden, sprechen Gerichte von einem wirksamen Bildzitat. Jedoch kann schon das Beschneiden des Bildes oder eine Farbkorrektur dazu führen, dass ein Zitatrecht nicht anerkannt wird.
Filmzitate
Lange Zeit noch schwieriger, ist ein Filmzitat. Dank Oliver Kalkofes satirischer Fernsehsendung „Kalkofes Mattscheibe“ ist auch das nun kein Problem mehr. Wer einen angemessen langen Ausschnitt aus einem Film verwendet, um damit ein eigenes künstlerisches Werk zu schaffen, darf ein Filmzitat verwenden. Dabei muss jedoch das Zitat zentraler Bestandteil des neuen Werkes sein. So wird Oliver Kalkofe auch in Zukunft ohne rechtliche Probleme so manche komische Shoppingsender-Moderatorin beim Verkauf von vibrierenden Massagematten verulken dürfen.
Fazit
So undurchdringlich wie Laien oft fürchten, ist das deutsche Urheberrecht letztendlich nicht. Es kann sogar ganz unterhaltsam und spannend sein. Wichtiger aber ist: Wenn Sie sich vor unliebsamen Folgen schützen möchten, sollten Sie auf jeden Fall wissen, ob und wie Sie fremden Content verwenden dürfen oder nicht.
Im nächsten Teil wird erklärt, welche Mittel bei einer unerlaubten Veröffentlichung zur Verfügung stehen.
(tm), (mm),
17 Antworten
Nützlicher Artikel. Durch das Internet ist das Copyright noch viel komplizierter geworden. Es ist
gut hierüber auf dem Laufenden zu bleiben da wir alle damit zu tun haben. Bevor man es weiß
hat man plagiiert.
Dass Tweets und Kommentare nicht unters Urheberrecht fallen, halte ich für ein Gerücht. Mit der Argumentation wären auch Slogans nicht geschützt, die auch selten unter 140 Zeichen lag sind. Mit der Abgabe eines Kommentars erkläre ich mich stillschweigend damit einverstanden, dass selbier mit meinen eingegebenen Daten zeitlich unbefristet veröffentlich wird.
Ein exzellenter Artikel, dem ich spontan einen Orden bzw. Prädikat »wertvoll« anheften – wenn nicht sogar zitieren möchte (Konflikt!).
Auf das einem Jedem eingebläut sei: »Wer hats gemacht« und wer reproduziert einfach nur.
Mir ist es als Schöpfer auch nervig unter Alles und Jedes Meines sichtbarst meine Urheberschaft setzen zu müssen. bzw. um Angabe jeniger zu bitten aber offensichtlich unablässig.
So genannte Social-Network-Dienste werden genutzt und gefeiert – bleiben die wirksame Verfolgung etwaiger Verstöße jedoch oft schuldig. Was ein Fazit nahelegt: myspace, jappy, kwick, gimy, bei-uns etc. sind die Pest des web2.0
In einer Zeit, die von Kurzlebigkeit und Verflachung geprägt ist, soll man nun mit dieser »Freiheit« leben.
@ Manuela Müller: copy. Unrechtsbewusstsein bzw. mangelndes Rechtsverständnis ist allerorten. Was niemanden zu stören scheint, der nicht Zeit, Geld und Schöpfungskraft investieren will. Derlei Mentalität macht ein ganzes Gewerbe erst möglich. (schafft ja auch wieder Arbeitsplätze?!)
@Marlies: Scheint doch ganz einfach: an Gestohlenem erlangt man kein Eigentum bzw. Urheberrecht. Durch eben jenes unsägliche (fortgesetzte) copy&paste ging der Urheber verloren -was nach meinem Rechtsverständnis aber nicht von der Quellangabe des jeweils letzten Urhebers enthebt. Nur so wird eine Recherche zum Ursprung möglich.
Hallo
vielen Dank für den Artikel. Interessant geschrieben und hilfreich.
Herzlichen Gruß
In solchen Fällen müssen sämtliche Websiten gut aufpassen. Vor allem Sites mit vielen Klicks. Wie zum Beispiel Promiseiten. Die müssen höllisch aufpassen woher sie ihren Informationen und Bilder nehmen. Da kann es sonst schnell zu Abmahnungen kommen, weil flasche Informationen verbreitet werden oder urheberrechte an Bildern von Promis verletzt wurden. Wie kürzlich, als Chatter verklagt wurde, da ein Bild von Heidi Klums Kind abgedruckt war, worauf das Gesicht des Kindes nicht verpixelt war. Solche kleinen fehler können sehr schnell sehr teuer werden.
Interessanter Artikel.
Interessanter Artikel. Die Antwort auf Marlies‘ Frage würde ich auch gerne wissen. Ich hätte mir gewünscht, dass auch detaillierter auf Bildlizenzen eingegangen wird. Frage: Wenn Person X ein Bild für nichtkommerzielle Zwecke zur Verfügung stellt – was fällt darunter?
Ist eine kostenlose Service-Webseite mit Google Ads bereits kommerziell? Oder das kostenlose Weblog eines professionellen Webdesigners, auf dem hin und wieder über eigene Arbeit berichtet wird?
Leider haben offizielle es verpasst, detailliert über solche Sachen Auskunft zu geben. Und genau damit machen Abmahnanwälte ihr Geld.
Bei diesem Beitrag handelt es sich wie in der Einleitung erwähnt um eine erste Einführung. Weitere vertiefende Artikel zu Bildzitaten oder der Abgrenzung von kommerziellen und nicht-kommerziellen Angeboten im Internet dann demnächst hier auf drwebde.
Ein sehr guter Artikel.
Aber eine Frage hätte ich noch:
Wie sieht das Rechtlich bei Listen von News&Blog Artikeln aus.
Ist eine solche Liste ein eigenständiges Werk oder einfach nur kopiert?
Es kommt darauf an, wie eine solche Liste gemacht ist. Handelt es sich etwa um eine Sammlung von X WordPress-Templates verschiedener Anbieter, und enthält diese Sammlung jeweils einen selbst erstellten Screenshot von der Demoseite des Templates sowie eine selbstverfasste Beschreibung des Templates nebst Links zu Demo- und Downloadseite, handelt es sich um ein eigenes Werk.
Das gilt auch für nach diesem Prinzip erstellte Listen vorhandener Photoshop- oder CSS-Tutorials.
Nicht zulässig, wäre die komplette Wiedergabe solcher Tutorials im eigenen Blog, selbst wenn dem jeweiligen Tutorial ein selbstverfasster einleitender Satz vorausgeht.
Wir werden diesem Beitrag in Kürze einen vertiefenden Artikel über zulässige Text- und Bildzitate folgen lassen – also: bitte am Ball bleiben ;-).
Wunderbarer Artikel (: habe immer wieder viele Fragen zu diesem Thema gehabt und einige Antworten hier gefunden!
Mich würde interessieren, wie es zum Beispiel mit dem Kopieren von Rezepten geregelt ist. Die Fotos dazu haben ja schon zu Gerichtsverfahren geführt. Aber Rezepte werden ja von Generation zu Generation weitergegeben und letztendlich weiß keiner mehr, wo eigentlich der Erfinder einer Speise war. Ist es nun erlaubt, Rezepte zu kopieren und ins Forum einzustellen oder müßte es schon mit eigenen Erfahrungsberichten abgeändert werden?
Der Artikel weist etliche Mängel auf. So wird auf die Unterscheidung bei Fotos zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken nicht eingegangen. Ebenso wird unterschlagen, dass bei Musik das Urheberrecht 50 Jahre nach Erstveröffentlichung erlischt.
Von Rechtsfreiheit kann hier keine Rede sein, schließlich gibt es ja Gesetze, die dieses Vorgehen verbieten. Ich denke aber auch, dass dies von einigen Nutzern des Webs nicht sonderlich beachtet wird. Solange dies einzig für privat und nicht-kommerziell geschieht sehe ich für mich (und meine Werke) kein Problem, solange sich an gewisse Standards gehalten wird (Quellenangabe!).
Abgesehen davon, wie geht man denn eigentlich am Besten vor, wenn man mitbekommt, dass eine Webseite oder ein Blog Bilder oder Inhalte ohne Quellenangabe kopiert? Ich schreibe die entsprechenden Personen gewöhnlich per Mail an und weise sie darauf hin, dass dort etwas schief lief. Klappte bisher immer gut – jedoch habe ich jetzt einen Fall, wo es so aussieht, als ob darauf nicht reagiert wird.
„Auch wenn viele Internetanwender das World Wide Web als rechtefreien Raum ansehen“
So ein Quatsch! Die einzigen, die vom rechtsfreien Raum schwafeln, sind Law-and-order-Politiker, die das Netz am liebsten abschaffen würden. Nicht-Internetausdrucker werden wohl kaum glauben, online sei alles erlaubt.
Die Erfahrung lehrt leider das Gegenteil: Angefangen vom unerlaubten Kopieren einzelner Artikel, dem Verwenden von Grafiken ohne Hinweis auf die Quelle bis hin zum Abkupfern des kompletten Internetauftritts einschließlich Logo haben wir bei drweb und Smashing Magazine schon alles erlebt.
Vor allem freie Journalisten und Fotografen leiden unter diesem Unrechtsbewusstsein von Bloggern und sogar Mitarbeitern aus Firmen, die meinen, Cartoons, Fotos und Texte aus dem Internet oder gescannt aus Zeitungen beliebig für ihren Internetauftritt verwenden zu dürfen.
Liebe Manuela,
das Urheberrecht entbehrt jeder menschlichen Fortentwicklungsgrundlage. Schon immer wurden Dinge und Wissen kopiert, verteilt und neuerfunden – ohne den ganzen übertriebenen Quatsch. Nur so hat sich die Menscheit weiterentwickelt!
Euer denken ist viel zu kompliziert. Es ist doch wirklich egal. Wenn etwas im Internet steht ist es bereits veröffentlicht – also für alle zu sehen. Es ist gemeinfrei!