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Dr. Web » Webdesign » Mit Online-Texten über die „VG Wort“ Geld verdienen

Mit Online-Texten über die „VG Wort“ Geld verdienen

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  • Keine Kommentare
Lesedauer: 5 Minuten
  • von Heike Thormann
  • 26. Juni 2009

Inhaltsverzeichnis

War die „VG Wort“ bislang im Wesentlichen nur Autoren, Journalisten und Co. bekannt, eröffnen sich mit ihrem neuen Projekt METIS interessante Einnahme-Möglichkeiten auch für Seitenbetreiber und Blogger. Denn jeder, der mit seinen Online-Texten bestimmte Voraussetzungen erfüllt, bekommt dafür bares Geld.

Die VG Wort war bislang meist nur Autoren, Journalisten, Verlagen und so weiter bekannt. Ähnlich wie zum Beispiel im Musikgeschäft konnten auch Autoren über die für sie zuständige „Verwertungsgesellschaft“ Wort Tantiemen für die Zweitnutzung ihrer Texte bekommen. Und Verlage mussten dafür eine Urheberrechtsabgabe bezahlen.

metis vgwort Mit Online-Texten über die "VG Wort" Geld verdienen

Die Bekanntheit der VG Wort dürfte allerdings in nächster Zeit zunehmen. Denn seit Anfang 2007 gibt es mit dem Projekt Metis nicht nur für im Druck veröffentlichte sondern auch für Online-Texte solche Tantiemen.

Und das Schöne ist, Sie müssen noch nicht einmal für eine Online-Redaktion oder Ähnliches arbeiten, um Geld mit Ihren Texten zu verdienen. Jeder Seitenbetreiber, der die Voraussetzungen erfüllt, kann bei der Zuteilung der Tantiemen mit dabei sein.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Eines gleich vorweg, nicht jeder Beitrag wird vergütet.

  • Ein Beitrag muss mindestens 1.800 Anschläge (Zeichen und Leerzeichen) haben.
  • Er muss (das ist der aktuelle Stand, die Mindestabrufe werden jedes Jahr neu festgelegt) mindestens 1.500 „Sessions“ pro Kalenderjahr für einen Grundbetrag haben. Ab einer Abrufzahl von 3.000 Besuchern im Jahr gibt es einen entsprechend höheren Betrag. Wobei mit Abrufzahlen immer menschliche Besucher gemeint sind, keine Robots von Suchmaschinen oder Ähnliches mehr. Die VG Wort misst hier die Anzahl der Zugriffe, Browsersitzungen und Besucher pro Text.
  • Er muss in sich geschlossen sein. Es geht also zum Beispiel nicht, mehrere kürzere Beiträge unter einer Rubrik zusammenzufassen. Sie können allerdings so einen, in sich geschlossenen Text über mehrere Unterseiten verteilen, beispielsweise design1.html, design2.html, design3.html und so weiter. Die Abrufzahlen werden aber nicht zusammengezählt. Es gilt nur immer nur eine Session pro Beitrag.
  • Er muss öffentlich erreichbar sein. Für verschlüsselte, passwortgeschützte oder sonstwie zugangsbeschränkte Texte gilt Metis noch nicht. Der Verwaltungsaufwand für die VG Wort, diese Texte manuell nachzuprüfen, ist im Moment noch zu hoch.
  • Und er darf, von kleineren Korrekturen abgesehen, nicht mehr wesentlich verändert werden. Anpassungen von Layout oder Bildmaterial sind aber genauso wie Kürzungen okay. Erst wenn sich der Inhalt eines Textes zu etwa 10% oder mehr ändert, geht die VG Wort von einem neuen Text aus, der wieder von vorn gezählt werden muss.

Was ist finanziell für mich drin?

Nach Angaben der VG Wort gibt es für alle Beiträge aus dem Kalenderjahr 2008 30.- EUR bei mindestens 1.500 Sessions, und 40.- EUR bei mindestens 3.000 Sessions. Dieser Wert wird jedes Jahr neu festgelegt und ergibt sich aus den Urheberrechts-Einnahmen der VG Wort.

Für Beiträge, die auf anderen als der eigenen Webseite veröffentlicht werden, zum Beispiel über Online-Magazine, wird die Summe entsprechend durch zwei geteilt. Der Autor des Textes bekommt 17,65 EUR (ab 1.500 Sessions) beziehungsweise 23,53 EUR (ab 3.000 Sessions) und der Seitenbetreiber 12,35 EUR beziehungsweise 16,47 EUR.

Zudem handelt es sich nicht um einmalige Zahlungen. Für jedes Jahr, in dem die notwendigen Abrufzahlen erreicht werden, kann eine neue Ausschüttung erfolgen.

Was muss ich tun?

Wenn Sie Ihre Beiträge über Magazine und Co. veröffentlichen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Seitenbetreiber und fragen ihn nach Vergütungsmöglichkeiten über die VG Wort.

Wenn Sie selbst Seitenbetreiber sind, müssen Sie als erstes der VG Wort die Zählung der Abrufzahlen Ihrer Beiträge ermöglichen.

Bauen Sie dazu ein sogenanntes Zählpixel oder Vorpixel in Ihren Beitrag ein.

Bestellen können Sie diese Zählmarken über diesen Link.

Geben Sie Ihre eMail-Adresse ein, wählen Sie aus, wie viele Zählpixel Sie brauchen, fertig. Das System schickt Ihnen Ihre Zählpixel per eMail zu oder zeigt diese zusätzlich im aktuellen Browserfenster an. Achtung: Sie können nur maximal 20 Zählpixel auf einmal bestellen. Wenn Sie mehr brauchen, führen Sie den Vorgang einfach entsprechend öfter durch. Bauen Sie dann das Zählpixel in den Quelltext der Internetseite mit Ihrem Beitrag ein. Es gilt immer ein Zählpixel pro Beitrag.

Am günstigsten sitzt das Pixel nach dem einleitenden Body-Tag. Sie können es aber auch überall dort hinsetzen, wo Sie ein anderes „normales“ Bild einbauen könnten.

Mit Online-Texten über die

Bei PDF-Dokumenten müssen Sie den Link zum Download des Dokuments noch etwas anpassen. Nähere Informationen dazu finden Sie in einer entsprechenden Einbau-Anleitung.

Neben HTML-Texten und verwandten Formen wie XHTML können Sie bis jetzt nur PDF-Dokumente auf diese Weise erfassen lassen. Die VG Wort arbeitet aber an der Implementierung weiterer Dokument-Formate. Ob ein Pixel erfolgreich eingebaut wurde und die Zählung läuft, können Sie über eine Recherche-Abfrage herausfinden. Sie benötigen dazu den Privaten Identifikationscode, der Ihnen zu jedem Zählpixel mitgeschickt wird. Mit diesem Code identifizieren Sie auch Ihre Texte, wenn es an die Ausschüttung der Tantiemen geht.

Wie komme ich an meine Tantiemen?

Ob ein Beitrag die pro Kalenderjahr erforderliche Mindestzahl an Sessions erreicht hat, können Sie über die oben genannte Abfrage beziehungsweise in Zukunft eine entsprechende Recherche-Möglichkeit im eigenen Melde-Account (dazu gleich mehr) herausfinden. Damit soll die Benachrichtigung per E-Mail ersetzt werden, mit der die VG Wort testweise gestartet ist, um einen Autor vom Erreichen der Mindestabrufzahl zu informieren.

Hat Ihr Text die Mindestabrufzahl erreicht, müssen Sie diesen bei der VG Wort „melden“.

1. Einen Melde-Account einrichten

Richten Sie dazu zunächst einen eigenen Account im Online-Meldesystem ein. Melden Sie sich an und beantragen Sie die Aufnahme als „Wahrnehmungsberechtigten“ der VG Wort. Für Seitenbetreiber reicht im Allgemeinen eine Aufnahme als „Autor“ und bei Bereich für „Texte im Internet“ (ohne Wahrnehmungsvertrag).

Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, bekommen Sie von der VG Wort eine eMail mit Ihren Zugangsdaten sowie einem PDF-Formular zur Meldesystemregistrierung. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an die VG Wort zurück.

Nach einigen Tagen bekommen Sie von der VG Wort eine zweite eMail mit Ihrer Karteinummer, unter der Sie von nun an bei der VG Wort geführt werden.

2. Einen Text melden

Über Ihren Melde-Account sollen Sie, wie gesagt, zukünftig auch recherchieren können, welche Beiträge die minimale Abrufzahl erreicht haben.

Alle diese fraglichen Beiträge müssen Sie der VG Wort dann offiziell „melden“. Dazu geben Sie im Online-Meldesystem den zu jedem Zählpixel gehörigen Privaten Identifikationscode sowie die – das ist wichtig – genaue URL des Textes an.

Achtung: Da die Mindestabrufzahl immer für ein Kalenderjahr gemessen wird, können Sie erst im Jahr darauf herausfinden, ob Ihr Text diese Hürde genommen hat. Mehr noch, die VG Wort setzt auch jedes Jahr die Höhe der Mindestabrufzahl neu fest. Erst danach zeigt Ihnen das System an, ob Ihr Text dabei ist oder nicht.

In diesem Jahr sehen die Termine folgendermaßen aus:

  • Im Mai 2009 hat die VG Wort die Mindestabrufzahl für 2008 festgelegt.
  • Ab Juli 2009 können Sie die Abrufzahlen Ihrer eigenen Beiträge erfahren.
  • Bis Anfang September 2009 müssen Sie diese Texte melden, um an der Ausschüttung für dieses Jahr teilzunehmen.
  • Ende September / Anfang Oktober verschickt die VG Wort dann die Tantiemen für alle gültig eingereichten Meldungen.

Die Termine erfahren Sie jeweils unter Aktuelles. Größere Webseiten, Verlage und so weiter können Texte auch automatisiert in größerer Zahl melden.

Da das Projekt noch neu ist, ist alles noch sehr im Fluss. Die VG Wort arbeitet an weiteren Vereinfachungen und Automatisierungen. Und die Möglichkeit, zusätzliche Dateiformate zu melden, ist genauso im Gespräch wie die Erfassung auch passwortgeschützter Texte.

Deshalb bleibt es abzuwarten, wohin die Reise gehen wird. Spannend ist diese Einnahme-Möglichkeit für Autoren, Blogger und Seitenbetreiber allemal. ™

Heike Thormann

Heike Thormann

Ich bin Ratgeberautorin, Medienautorin und Lektorin, war viele Jahre auch (Schreib-)Trainerin und Schreibcoach. Seit 2005 verdiene ich mir mein Brot mit Schreiben. Meist bin ich in der Bildungs-, E-Learning-, Medien- und Wissensbranche tätig. Link zur Website

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0 Antworten zu „Mit Online-Texten über die „VG Wort“ Geld verdienen“
— was ist Deine Meinung?

  1. Matthias Hinrichsen sagt:
    14. Dezember 2013 um 16:59 Uhr

    Es gibt nur noch 10 Euro pro Text und Jahr.

    Antworten

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