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Dr. Web » Betriebliches » Kleinunternehmer und Steuerbefreiung

Kleinunternehmer und Steuerbefreiung

Viele kleine Webshops oder Seiten mit Software zum Download liegen noch in den Startlöchern oder bescheren ihrem Betreiber eher einen netten Nebenerwerb. Nischenprodukte erwirtschaften nicht unbedingt hohe Umsätze und Gewinne. Insbesondere in der Startphase [...]

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  • 9 Kommentare
Lesedauer: 2 Minuten
  • von Lukas Schlömer
  • 27. Juli 2007
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Viele kleine Webshops oder Seiten mit Software zum Download liegen noch in den Startlöchern oder bescheren ihrem Betreiber eher einen netten Nebenerwerb. Nischenprodukte erwirtschaften nicht unbedingt hohe Umsätze und Gewinne. Insbesondere in der Startphase brummen die Geschäfte des neu gegründeten Gewerbes nicht von jetzt auf gleich.

Kurz nach Anmeldung des Gewerbes bekommen Gründer in der Regel Post vom Finanzamt. Auf einem Fragebogen soll man unter anderem auch Auskunft über die zu erwartenden Umsätze geben. Wer mit seinem Gewerbe unter einer bestimmten Umsatzgrenze (derzeit 17.500 Euro) liegt, kann auf dem sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ankreuzen, dass die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 des Umsatzsteuergesetzes auf ihn angewendet werden soll. Dann muss er keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen und spart sich zudem viel Papierkrieg mit dem Finanzamt. Weder regelmässige Meldungen noch Zahlungen oder Erstattungen nehmen Zeit in Anspruch. Das klingt verlockend und scheint auf den ersten Blick die günstigste Lösung für kleine Gewerbetreibende zu sein.

Allerdings hat die Steuerbefreiung auch ihre Nachteile. Während man die Mehrwertsteuer nicht auszuweisen braucht, darf man im Gegenzug auch keine Vorsteuer abziehen. Das heißt, aus Rechnungen von Lieferanten kann man sich die Steuer nicht herausziehen und vom Finanzamt erstatten lassen. Ob sich die Kleinunternehmer-Regelung letzten Endes als vorteilhaft erweist, hängt vor allem davon ab, womit man denn seine Brötchen verdient. Wer einen Handel mit Waren betreibt, kauft im Allgemeinen auch viel Ware ein und hier könnte es sich eher lohnen, die Vorsteuer abziehen zu dürfen. Zudem erhält man die Vorsteuer auch aus anderen Rechnungen wie Telefon oder Providerkosten zurück. Deshalb wählt man hier eher nicht die Befreiung von der Umsatzsteuer. Bei Dienstleistungen sieht es schon anders aus. Wer programmiert, schreibt oder Beratung anbietet, kann mit der Umsatzsteuerbefreiung möglicherweise zurecht kommen.

Bevor man sich für eines entscheidet, muss man genau überlegen, welche Rechnungen man alle von der Steuer absetzen kann. Darüber hinaus ist auch die Gewinnspanne entscheidend, die auf den eigenen Produkten oder Dienstleistungen liegt. Ist diese recht hoch, steigt auch die auszuweisende Mehrwertsteuer an und so wird die Befreiung von der Umsatzsteuer wiederum interessant. Sind die fixen Kosten hingegen recht hoch sowie die Gewinnspanne eher auf niedrigerem Niveau, dann kommt man besser ohne die Umsatzsteuerbefreiung zurecht, auch wenn die Umsätze längst (noch) nicht die dafür veranschlagte Grenze überschreiten.

Wer sich nicht sicher ist, was vorteilhafter ist, sollte eine Steuerberatung in Anspruch nehmen. Die Befreiung von der Umsatzsteuer hat übrigens nichts mit der Einkommensteuer zu tun, diese ist selbstverständlich Pflicht für jeden, der ein Gewerbe betreibt, auch wenn er unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen sollte.

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Lukas Schlömer ist ein pseudonymer Autor, der unter diesem Namen ausschließlich für Dr. Web schreibt.

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9 Antworten zu „Kleinunternehmer und Steuerbefreiung“
— was ist Deine Meinung?

  1. Ferdinand sagt:
    18. März 2019 um 13:36 Uhr

    Es stimmt zwar, dass man im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen darf. Ich finde, die Kleinunternehmerregelung ist trotzdem sehr sinnvoll für Gründer. Eine weitere Unterstützung ist, dass man zum Beispiel als Gewerbetreibende Bürobedarf von der Steuer absetzen kann. So schafft der Gesetzgeber viele kleine Erleichterungen für Gründer in der Startphase.

    Antworten
  2. Rainer sagt:
    27. Dezember 2012 um 10:19 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    gibt es eine Übersicht, was man eigentlich alles als Kleinbetrieb absetzen kann? Zum Beispiel: was ist alles Büromaterial, was läuft alles unter Material. Kann man Reparaturen am eigenen Auto dem Kleinbetrieb in Rechnungstellen? Neue Reifen sind fällig. Kann das der Kleinbetrieb übernehmen?

    Antworten
  3. INKstar sagt:
    3. August 2010 um 13:34 Uhr

    @Benji … also ich kann den Nachteil mit umsatzsteuerpflichtigen Firmen als Kunden nicht nachvollziehen! Die kaufen bei mir ihre Sachen Netto ein, zahlen also 19% weniger und bein meinem Maximum von 17.500 im Jahr, welches sich auf mehrere Firmen verteilt ist das ein derart unbedeutender Anteil an deren Einkauf, dass es schlicht wurscht ist! Grundsätzlich ist es ja auch egal ob ich als Firma 19% zahle die ich dann wieder bekomme oder ob ich direkt 19% spare!

    Wo genau setzt da der Nachteil an? ich habe bisher keine negativen Rückmeldungen bekommen!

    Antworten
  4. karin krueger sagt:
    29. Januar 2009 um 22:37 Uhr

    Wer kann mir sagen wie lange ich Vorlauf brauche um einen Kleinbetrieb auf Umsatzsteuer-Befreiung herabzusenken. Muss der Umsatz ein Jahr vorher schon auf 17 500 € gesenkt sein oder geht das auch kurzfristig?

    Antworten
  5. redwolf sagt:
    23. Mai 2008 um 12:24 Uhr

    Nein, ist es nicht. Zwar wird real auf die Rechnung 19% USt gezahlt, die zieht sich die Firma aber am Jahresende wieder raus, bzw. wird mit der USt aus den eigenen Einnahmen verrechnet.

    Antworten
  6. mango12 sagt:
    16. April 2008 um 23:58 Uhr

    Wie ist es, wenn der Endverbraucher eine umsatzsteuerpflichtige Firma ist ? das ist doch dann auch 19 % günstiger für ihn.

    Antworten
  7. Benji sagt:
    12. September 2007 um 14:21 Uhr

    Das entscheidenste Kriterium wurde hier ganz außen vorgelassen: Seine Kunden. Arbeitet man zum Großteil mit (umsatzsteuerpflichtigen) Firmen zusammen, ist eine Steuerbefreiung sinnlos. Verkauft man seine Diensteleistung an Endverbraucher, ist eine ust-befreiung durchaus sinnvoll, da man 19% günstiger als die Konkurrennz am Markt auftreten kann. Und einen Endverbraucher interessiert es herzlich wenig ob im Gesamt-Preis Mehrwertsteuer enthalten war oder nicht.

    Antworten
  8. Jan sagt:
    27. Juli 2007 um 15:49 Uhr

    Auch als reiner Dienstleister bin ich ohne $19 UStG besser gefahren, sieht auch für den Kunden besser aus. Man fragt gezielt danach. Und einmal im Jahr den Kram schon vorsortiert abgeben, hält sich im verträglichen Rahmen.

    Antworten
  9. Markus sagt:
    27. Juli 2007 um 14:55 Uhr

    Ich kann nur empfehlen die 100 Euro in eine Stunde beim Steuerberater zu investieren und von Anfang an auf Nummer sicher zu gehen.

    Antworten

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