Anzeige Mit diesen drei Schritten decken wir alle notwendigen Anforderungen ab, um dir zu helfen, die üblichen Geldstrafen zu vermeiden und sicherzustellen, dass deine Website DSGVO-konform bleibt.
Die Umsetzung der DSGVO ist ein ganzer Haufen Arbeit. Speziell dann, wenn du es für eine Seite erledigst, von der du weißt, dass sie unter Beobachtung steht. So bin ich dabei vorgegangen.
In einer für Internetportale aufschlussreichen Entscheidung hat das LG München festgestellt, dass die Anforderungen an eine Kündigung des Nutzungsvertrages des Portals nicht zu hoch sein dürfen. Insbesondere das Erfordernis einer schriftlichen Kündigung (per Brief oder Fax) mit Pflichtangaben sei nicht zulässig. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die ein solches Schriftformerfordernis aufstellen, seien unwirksam. Kunden und Nutzer dürfen vielmehr auch in digitaler Form, also per E-Mail kündigen.