Die meisten Menschen sind sich der Dringlichkeit eines guten Versicherungsschutzes bewusst. Vergessen wird aber, dass dies nicht nur im Privaten sondern auch im betrieblichen Bereich benötigt wird. Wer auf die grundlegenden Betriebsversicherungen verzichtet, gerät schneller als Gedacht in finanzielle Nöte und ans Rande der Existenz. Grund genug, um die wichtigsten Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige genauer vorzustellen.
Haftpflichtversicherung
Ähnlich wie im Privaten ist auch im Beruflichen eine Haftpflichtversicherung von Nöten, um sich vor existenzgefährdenden Schäden abzusichern. Man mag sich nur einmal vorstellen, ein Kunde kommt zu einem persönlichen Gespräch ins Büro, die Treppen sind vom Reinigen noch immer feucht, er rutscht aus und zieht sich dadurch eine Verletzung zu. Haftbar gemacht wird in solch einem Fall der Unternehmer. Und selbst wenn sich das Büro im Privathaus befindet, wird die private Haftpflichtversicherung nicht einspringen. Benötigt wird also eine separate Absicherung für beruflich verursachte Schäden.
Die Frage ist nur, ob eine Betriebshaftpflicht- oder eine Berufshaftpflichtversicherung die bessere Variante darstellt. Während die Betriebshaftpflichtversicherung lediglich gegen Sach- und Personenschäden absichert, ist bei der Berufshaftpflichtversicherung auch ein Schutz vor Vermögensschäden vorhanden. Ob dies gebraucht wird, hängt einzig und allein von der beruflichen Tätigkeit ab. Wer zum Beispiel als Steuer- oder Unternehmensberater tätig ist, könnte bei einer falschen Beratung für den entgangenen Gewinn haftbar gemacht werden; eine Berufshaftpflichtversicherung wäre daher unverzichtbar. Selbiges trifft beim häufigen Versenden von E-Mails zu. Wer versehentlich eine virushaltige Datei versendet und dadurch einen Schaden beim Empfänger anrichtet, kann sowohl für den Sachschaden (am Computer) als auch für den Vermögensschaden (entgangener Gewinn durch den Defekt) haftbar gemacht werden. Nur wenn solche Schäden bei der eigenen Tätigkeit auszuschließen sind, ist man mit der günstigeren Betriebshaftpflichtversicherung gut bedient.
Achtung: Der Begriff Berufshaftpflichtversicherung wird sehr verschieden definiert. Manche Gesellschaften bieten eine solche Versicherung an, die lediglich gegen Vermögensschäden, nicht aber gegen Personen- und Sachschäden absichert. Bevor man also ein Versicherungsverhältnis eingeht, sollte man den Versicherungsumfang genau prüfen.
Rechtsschutzversicherung
Eine private Rechtsschutzversicherung, in denen die beruflichen Anliegen enthalten sind, ist für einen Selbstständigen uninteressant. Solch eine Versicherung richtet sich lediglich an Nicht-Selbstständige. Wer beruflich auf eigenen Beinen steht, benötigt eine Firmenrechtsschutzversicherung. Diese lässt sich bei manchen Versicherungsgebern immerhin mit der Privatrechtsschutzversicherung kombinieren, sodass der Gesamtpreis ein wenig geringer ausfällt.
Das Interesse an einer Rechtsschutzversicherung ist gerade bei Neugründern sehr hoch, da angenommen wird, eine solche Versicherung würde die Rechtskosten bei Vertragsstreitigkeiten mit Kunden übernehmen. Doch leider ist genau diese Leistung in der Firmenrechtsschutzversicherung nicht enthalten. Wenn also ein Kunde nicht zahlt und man deshalb vor Gericht gehen möchte, steht man trotz Firmenrechtsschutzversicherung alleine da. Anders sieht es mit einer Inkasso-Rechtsschutzversicherung aus. Der Versicherungsgeber würde in diesem Fall die Kosten für das außergerichtliche- und das gerichtliche Mahnverfahren tragen, sodass der Kunde auch bei einem negativen Ergebnis (der Schuldner muss bzw. kann nicht zahlen) keinerlei Kosten übernehmen muss. Dennoch ist solch ein Versicherungsverhältnis für Selbstständige und Freiberufler kaum zu empfehlen. Inkassodienste können schließlich auf Bedarf beauftragt werden; ohne Vertragsbindung und bei erfolgreichem Mahnverfahren auch ohne eigenen Kostenanteil.
Die herkömmliche Firmenrechtsschutzversicherung kann wiederum von großem Vorteil sein. Bei den meisten Versicherungsgebern kann sich der Kunde sein Leistungspaket sogar selber zusammenstellen, sodass er weder über- noch unterversichert sein wird. Wer zum Beispiel kein Firmenfahrzeug hat, kann den Verkehrsrechtsschutz für die Firmenautos schon einmal ausklammern. Wichtig ist hingegen der Schadenersatz-Rechtsschutz und ganz besonders der Steuer-Rechtsschutz. Schließlich können Freiberufler bzw. Selbstständige aufgrund von eigenen Fehlern schnell beim Finanzamt in Ungnade fallen.
Forderungsausfallversicherung
Die mangelnde Zahlungsmoral vieler Kunden hat im Jahre 1998 zu einer komplett neuen Versicherungsart geführt: Der Forderungsausfallversicherung. Auch bekannt als Warenkreditversicherung werden die finanziellen Folgen unbeglichener Außenstände abgesichert. Nach zweimonatiger Überschreitung des Zahlungsziels kann man sich an seinen Versicherungsgeber wenden. Dieser führt zunächst eine Prüfung durch, wobei eine vertragliche Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger verlangt wird und die Erbringung der Leistung bewiesen sein muss. Die Versicherung leitet dann die Inkassomaßnahmen ein und versucht somit die Außenstände einzutreiben. Sollte der Schuldner zahlungsunfähig sein, wird der Versicherungsgeber die Zahlung übernehmen; abzüglich einer Selbstbeteiligung von etwa 20 Prozent. Die Höhe der Beitragszahlung richtet sich nach der Branchenzugehörigkeit, den Vorschäden und dem Umsatz.
Für Unternehmer mit hohen Umsätzen gibt es aber auch noch eine Alternative: Das Factoring. Dabei werden ausnahmslos alle Forderungen an einen entsprechenden Finanzdienstleister verkauft, der sich dann um das Eintreiben der Außenstände kümmert. Der Unternehmer erhält dadurch verlässlich und pünktlich sein Geld, sodass der Ärger mit verspäteten oder nicht stattfindenden Zahlungen der Vergangenheit angehört. Das Factoring Unternehmen verlangt dafür zwischen 0,8 und 3 Prozent des aufgekauften Forderungsbestands. Die meisten Factors arbeiten zwar nur mit Großunternehmen zusammen, doch es gibt auch Ausnahmen. So zum Beispiel die PROCOM Factoring und Beteiligungs GmbH, der man sich schon bei einem Jahresumsatz von 50.000 Euro anschließen kann.
Betriebsinhaltsversicherung
Eine Betriebsinhaltsversicherung ist vergleichbar mit der privaten Hausratversicherung; nur eben für das Firmengebäude bzw. die Geschäftsräume. Versichert ist die komplette Betriebseinrichtung (Maschinen, Waren etc.) im Falle eines Elementarschadens, eines Feuerschadens, eines Leitungswasserschadens, eines Einbruchs und eines Vandalismuses.
Unternehmer, die ihren Geschäfts- bzw. Büroraum zu Hause haben, verzichten häufig auf solch eine Versicherung, da angenommen wird, die Hausratversicherung würde einen Schaden absichern. Dieser Gedanke ist aber falsch: Für Schäden in beruflich genutzten Räumen kommt die private Hausratversicherung nicht auf. Selbst wenn es sich nur um das Büro handelt, das sowohl privat als auch beruflich genutzt wird. Ob sich dafür aber eine separate Versicherung lohnt, ist wieder eine andere Frage. Besteht das Arbeitszimmer nur aus einfachen Büromöbeln und einem Computer, wäre eine Betriebsinhaltsversicherung nicht unbedingt von Nöten. Wer aber einen wertvolleren Betriebsinhalt besitzt, kommt an einer entsprechenden Absicherung nicht drumherum und achtet auf eine ausreichend hohe Deckungssumme.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Absicherung des Firmengebäudes und des Betriebsinhaltes ist für die meisten Eigenständigen eine Selbstverständlichkeit. Doch reicht solch eine Absicherung wirklich aus? Würde das Firmengebäude beispielsweise abbrennen, entsteht nicht nur ein Sachschaden sondern auch ein immenser Umsatzverlust. Während nämlich die Arbeiten am Wiederaufbau vonstatten gehen, wird man der eigentlichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen können und somit auch keinen Umsatz machen. Die Betriebsausgaben (Gehälter, Miete, Pachten, Zinsen etc.) laufen jedoch weiter. Welche Gefahr dadurch entsteht, zeigen aktuelle Schadensanalysen aus den USA: Knapp 80 Prozent aller Unternehmen, die von einem Großschadensereignis heimgesucht wurden und keine genügende Absicherung hatten, waren nach spätestens 2 Jahren wieder vom Markt verschwunden (Quelle: Wikipedia). Wer hingegen eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hatte, war auf der sicheren Seite und konnte ohne finanzielle Nöte den Wiederaufbau beginnen.
Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung wird der Rohbetrag (Umsatz – Wareneinsatz & Materialeinsatz = Rohbetrag) versichert. Im Falle eines Elementarschadens, eines Feuerschadens oder einer Zerstörungen würde der Geldzufluss weiterhin vonstatten gehen, wodurch sowohl die Betriebsausgaben als auch der Lebensunterhalt für den Unternehmer weiterhin zu finanzieren ist. Die maximale Dauer der Versicherungsleistung hängt von der vereinbarten Haftzeit ab. Daher muss jeder Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss gut überlegen, welche Haftzeit wirklich benötigt wird. Eine zu kurze Haftzeit würde ein Risiko darstellen, eine zu lange Haftzeit schraubt die Versicherungsbeiträge wiederum unnötig in die Höhe.
Betriebskostenversicherung
Die Betriebskostenversicherung ist der Betriebsunterbrechungsversicherung sehr ähnlich. Versichert ist der Rohbetrag, sodass die Betriebsausgaben weiterhin zu finanzieren sind und auch der Lebensunterhalt gesichert ist. Unterschiede gibt es lediglich bei der Schadensfall-Absicherung: Während eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei Elementarschäden, Feuerschäden oder Zerstörungen einspringt, sind mit einer Betriebskostenversicherung die Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft abgesichert.
Ob solch ein Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von dem jeweiligen Unternehmen ab. Sollte im Schadensfall ein Stellvertreter die Geschäftsführung übernehmen können, kann von dem Versicherungsschutz abgesehen werden. Auch wenn die Betriebsausgaben kaum ins Gewicht fallen, liegt keine Dringlichkeit vor, da der Lebensunterhalt auch mit einem Krankentagegeld zu sichern ist. In allen anderen Fällen ist eine Betriebskostenversicherung jedoch unverzichtbar.
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