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Banking: Brauchen Freelancer ein separates Geschäftskonto?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Trennung von Privat- und Geschäftskonto nicht. Wer als Freelancer auf eigene Rechnung arbeitet, muss also kein zusätzliches Girokonto einrichten. Sinnvoll ist die saubere Trennung von privaten und betrieblichen Zahlungsvorgängen trotzdem. Wir zeigen, worauf es ankommt
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Übersicht

Nicht ins Handelsgesetzbuch eingetragene Freiberufler und Gewerbetreibende brauchen, mit Ausnahmen*, keine doppelte kaufmännische Buchführung. Sie sind daher grundsätzlich auch nicht verpflichtet, ihre Aufzeichnungen für die Einnahmenüberschussrechnung mit den Kontobewegungen auf ihren Finanzkonten abzustimmen. Rechtlich spricht also überhaupt nichts dagegen, geschäftliche Einnahmen und Ausgaben über ein privates Girokonto abzuwickeln.

*Ausnahmen hiervon sind Freelancer, die mehr als 60.000 EUR Gewinn (oder 600.000 EUR Umsatz) pro Jahr erwirtschaften, wie es in der Abgabenordnung §141, geschrieben steht. Diese Summe ist bei einem florierendem Geschäft schnell erreicht.

§141 Abgabenordnung

Das ändert allerdings nichts daran, dass der betriebliche Anlass und die Herkunft von Zahlungseingängen und -ausgängen auch bei gemischten Bankkonten durch Belege dokumentiert werden muss.

Und: Kommt es zu einer Betriebsprüfung, hat der Steuerpflichtige im Fall von gemischten Konten eine „verstärkte Mitwirkungspflicht“ bei der Aufklärung der Mittelherkunft. Das hat der Bundesfinanzhof vor einigen Jahren in einem Urteil (Az.: X R 20/05) noch einmal ausdrücklich bekräftigt: Schließlich habe der Steuerpflichtige die Verbindung zwischen seinem Privat- und Betriebsvermögen ja freiwillig hergestellt.

Keine Qualitätsunterschiede…

Bei den Zahlungsvorgängen selbst gibt es keine spürbaren Unterschiede zwischen geschäftlichen und privaten Girokonten. Überweisungen, Last- und Gutschriften werden gleich schnell (oder langsam) erledigt. Ihre Geschäftspartner können anhand der Kontonummer auch nicht erkennen, um welche Kontoart es sich handelt.

Wenn ein Freelancer über ein bereits vorhandenes privates Bankkonto auch betriebliche Rechnungen bezahlt und Kundengutschriften erhält, zieht das in der Regel keine Probleme nach sich. Manche Banken stellen ihren Kunden neben einem bestehenden Girokonto sogar gebührenfreie Unterkonten zur Verfügung, um zwischen Zahlungen verschiedener Kategorien unterscheiden zu können.

Aber große Konditionsunterschiede

Wenn Sie ein neues (privates oder geschäftliches) Girokonto einrichten wollen, ist ein Konditionen-Vergleich ausgesprochen sinnvoll. Bereits bei einer überschaubaren Anzahl von Kontobewegungen können Sie, aufs Jahr gesehen, leicht mehrere Hundert Euro sparen – und das wohlgemerkt bei vergleichbarem Leistungsumfang.

Selbst bei einer relativ geringen Anzahl an Buchungen je Monat schlagen so manche Banken bei den Geschäftskonten ordentlich zu. Bei uns sah das zuletzt so aus:

Winkel - Linie
43 EUR netto haben uns die Kontoführungsgebühren allein im April gekostet. Und dass man 2 Euro für die Änderung eines Dauerauftrags blechen soll, ist doch eine Unverschämtheit, oder?

Welches Konto unterm Strich für Sie am günstigsten ist, hängt von der Nutzung im konkreten Einzelfall ab. Die Grundgebühren von Geschäftskonten sind zwar meist höher als die von Privatkonten – die jährlichen Gesamtkosten des Geldverkehrs können unterm Strich trotzdem niedriger sein.

Besonders ins Gewicht fallen dabei die unterschiedlichen Zinssätze von Dispositions- beziehungsweise Kontokorrentkrediten (so werden die „Dispos“ auf Geschäftskonten genannt) sowie Überziehungskrediten.

Während die Habenzinsen nach einem kurzen Zwischenhoch längst wieder gegen null gehen, betragen die Zinssätze für kurzfristige Kredite zwischen 10 und 15 Prozent. Darüber hinausgehende Überziehungskredite, also geduldete, aber nicht vereinbarte Inanspruchnahmen, schlagen sogar mit bis zu 20 Prozent zu Buche!

Geschäftskonto: Vergleichskriterien

Darauf sollten Sie bei Konditionsvergleichen achten:

  • monatliche Grundgebühren,
  • Gebühren für Kontobewegungen (Auszahlungen in der Filiale / am Geldautomat, Überweisungen, Daueraufträge, Gutschriften, Lastschriften et cetera – jeweils mit / ohne Online-Banking),
  • maximale Höhe des Dispositions- / Kontokorrentkreditrahmens,
  • Verzinsung des Dispositions- / Kontokorrentkredits,
  • Verzinsung des Überziehungskredits,
  • Guthabenverzinsung,
  • Anzahl und Standorte von Geldautomaten sowie
  • Kosten für EC-Karte(n) sowie Kreditkarten.

Anhand dieser Kriterien wollen wir uns nun das Geschäftskonto-Angebot von Kontist einmal genauer unter die Lupe nehmen, einem neuen Banking-Anbieter mit alleinigem Fokus auf Selbstständige und Freelancer.

Gibt es sowas wie ein intelligentes Geschäftskonto für Selbständige?

Als Selbständiger und insbesondere als Solo-Selbständiger muss jeder selbst dafür sorgen, dass neue Aufträge reinkommen, Rechnungen geschrieben werden und die Kunden mit zufriedenstellenden Ergebnissen beliefert werden.

Dabei ist es hilfreich, wenn man seine Finanzen und die Liquidität im Blick hat. Darüber hinaus muss man auch für steuerliche Angelegenheiten Sorge tragen und schauen, dass man hinreichend Rücklagen für die Einkommen- und für die Umsatzsteuer zur Seite legt.

Mit dem innovativen Geschäftskonto von Kontist hat man die Möglichkeit die geschäftlichen von privaten Finanzen sauber zu trennen.

Überweisungen lassen sich bequem vom Smartphone aus tätigen und über etwaige Kontobewegungen kann man sich per Echtzeit-Push-Notification benachrichtigen lassen. So hat man immer den Überblick, was auf dem Konto gerade los ist.

Eine große Erleichterung ist auch, dass man sich aufgrund der intelligenten Steuerrücklage von Kontist keine Sorgen wegen Steuernachzahlungen machen muss. Kontist legt nämlich von ihrem Einkommen automatisch den passenden Betrag sowohl für Einkommen- als auch für die Umsatzsteuer zur Seite.

Falls man dieses Geld anrühren möchte, dann lässt Kontist einen wissen, dass man gerade dabei ist, die Rücklagen zu verwenden. Die intelligente Steuerrücklage ist damit ein sehr hilfreiches und so bisher in Deutschland einzigartiges Feature.

Digitales Banking trifft digitale Buchhaltung

Wenn man mit seiner geschäftlichen Debitkarte von Kontist bezahlt – ganz egal ob online oder offline – bekommt man eine Push-Nachricht “Sie haben xxx € bei xxx bezahlt” zugeschickt und kann die Transaktion direkt darin einsehen. Zudem kann man die Transaktion kategorisieren.

Das Konto von Kontist lässt sich zudem mit Buchhaltungs-Software verbinden – aktuell mit Debitoor, Fastbill und lexoffice. Die Transaktionen eines Geschäftskontos tauchen dann synchronisiert in der Buchhaltung auf und man muss sie nur noch den entsprechenden Belegen zuordnen. Äußerst praktisch und zeitsparend – insbesondere auch für die Steuererklärung.

Modernes Banking – so sicher wie bei einer herkömmlichen Bank

Kontist wickelt seine Transaktionen über die solarisBank ab, die als deutsche Vollbank von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Zentralbank (EZB) überwacht wird. Die Einlagensicherung bis zu 100.000 EUR pro Einleger ist also gegeben.

Die Legitimation in der Kontist-App erfolgt via Fingerabruck oder Gesichtserkennung.

Die Kontist-App unterstützt einen außerdem beim Erstellen eines sicheren Passworts. Dabei kann man sowohl die Gesichtserkennung als auch meinen Fingerabdruck für den Login verwenden.

Meine Kontist-Debitkarte kann ich jederzeit über die App sperren und auch wieder entsperren. Ich muss dafür nicht wie bei einer herkömmlichen Bank erst eine Hotline anrufen.

Die Macher hinter Kontist

Hinter Kontist stehen vor allem Selbständige, die ein Geschäftskonto speziell für die Bedürfnisse von Selbständigen entwickeln wollten. Die Kontist-App wird laufend weiterentwickelt und fast wöchentlich werden neue Funktionen ergänzt. Dabei bezieht das Kontist-Team die Wünsche der Kunden stark mit ein, beispielsweise über das Product-Board, wo Bennutzerinnen ihre Wünsche und Vorschläge einreichen und für neue Funktionen abstimmen können.

Voller Einsatz für Selbständige und kompetenter Support

Kontist setzt sich seit seiner Gründung stark für Selbständige ein. In der Corona-Krise hat insbesondere die Kontist-Stiftung auch politischen Einfluss ausgeübt, um die Wahrnehmung von Selbständigen in Deutschland zu stärken und ihre Situation zu verbessern.

Auch der Support von Kontist ist in der Regel schnell zur Stelle und man kann sich bei Fragen sowohl als Kunde wie auch als interessierter Nicht-Kunde über die App und die Kontist Website ganz einfach per Chat oder Telefon an den Kontist Support wenden, wo einem in der Regel freundlich und kompetent weitergeholfen wird.

Fazit: Geschäftskonto oder nicht?

Viele Selbstständige und Kleingewerbetreibende wickeln ihre geschäftlichen Transaktionen dauerhaft über (bereits vorhandene oder zusätzlich eingerichtete) private Girokonten ab. Probleme mit dem Finanzamt oder der Bank hat das normalerweise nicht zur Folge, wenn man mal vom Risiko des tieferen Einblicks des Finanzamts in ihr Privatvermögen absieht, den es bei einer Trennung nicht bekommen würde.

Ganz gleich, für welches Konto Sie sich entscheiden, achten Sie von vornherein darauf, private und betriebliche Vorgänge sauber auseinander zu halten. Das gelingt logischerweise am besten, wenn Sie zwei verschiedene Konten verwenden. Angesichts des breit gefächerten Angebots und der gesunkenen Kontoführungsgebühren ist ein zweites Konto als Geschäftskonto zum Glück längst kein unerschwinglicher Luxus mehr.

Markus Seyfferth

Markus Seyfferth

ist seit 2006 aktiv im Thema Medien, Vertrieb und Kundenbindung. Zunächst als studentischer Mitarbeiter einer Berliner Business School, später hauptberuflich als Vertriebsleiter bei einem Start-up der Freien Universität Berlin. Für sechs Jahre übernahm er als Vorstand die geschäftsführende Verantwortung des Smashing Magazine, im Rahmen dessen er u.a. das Online-Marketing, die Betreuung der Werbekunden sowie diverse Online-Projekte übernommen hat. Seit 2019 verantwortet er die technische und redaktionelle Leitung von Dr. Web und arbeitet für Agenturkunden von Dr. Web Digital.

5 Antworten

  1. Avatar Skeptiker sagt:
    2. Juni 2020 um 12:17 Uhr

    “Nicht ins Handelsgesetzbuch eingetragene Freiberufler und Gewerbetreibende brauchen keine doppelte kaufmännische Buchführung.”
    Das ist so nicht richtig. Gewerbetreibende, die einen jährlichen Gewinn von mehr als 60.000 EUR erzielen, sind zur Buchführung verpflichtet! Dazu muss man auch nicht ins HGB eingetragen sein (was man nur als Kaufmann wäre).

    Antworten
    1. Avatar Markus Seyfferth sagt:
      2. Juni 2020 um 12:56 Uhr

      Danke Skeptiker, habe ich soeben korrigiert!

      Antworten
      1. Avatar Lutz Spieker sagt:
        11. Juni 2020 um 20:26 Uhr

        Um es ganz richtig zu machen. Das Finanzamt muss Sie bei überschreiten der Grenze noch auffordern zur Buchhaltung.

        Antworten
  2. Avatar CovenBerlin sagt:
    13. Juni 2020 um 17:16 Uhr

    Wir haben unserer Bank einfach nicht gesagt, dass wir das Giro geschäftlich nutzen.Und das Finanzamt in Berlin ist eh ein Witz:-)

    Antworten
  3. Avatar Ella sagt:
    5. Oktober 2020 um 16:50 Uhr

    Ich habe mir tatsächlich ein separates Konto eröffnet, allerdings tut es schon weh, die monatlichen Gebühren für das Konto zu zahlen, wenn (noch) nicht so viel reinkommt..

    Antworten

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