Beitragsbild Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Kostenlose Einnahmen- Ausgaben-Rechnung mit Excel

Vor neun Jahren schrieb die damalige Dr. Web-Autorin Manuela Müller an dieser Stelle einen viel beachteten Beitrag zum Thema Einnahme-Überschussrechnung (EÜR), auch als Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) bekannt. Eigens für diesen Beitrag entwarf sie eine entsprechende Kalkulationstabelle auf der Basis von Open Office und Excel.

Dieses Tool haben wir über die Jahre aktuell gehalten. Einige Jahre half uns dabei unser Leser Thomas Räbiger. Die aktuelle Version 2019 hingegen liefert der Ingenieur Peter von Schnakenburg, der in Gießen ein gleichnamiges Ingenieurbüro betreibt. Wie schon bisher, kann die aktuelle Version 2019 ebenso kostenfrei genutzt werden. Im folgenden Beitrag findest du Erläuterungen zur Verwendung und den Download…

Der Fiskus: das unbekannte Wesen

Für viele Selbstständige – vor allem für Existenzgründer –  ist die Buchführung eine lästige Pflicht. Dies vor allem, weil sie ein großer Zeitfresser ist. Besonders dann, wenn weder Buchführungskenntnisse noch eine entsprechende Buchhaltungssoftware vorhanden sind und zudem die Neigung besteht, ein- und ausgehende Rechnungen nebst Zahlungsbelegen bunt durcheinander gewürfelt in Ablagekörben oder Schuhkartons zu horten, wird die Buchführung zu einer Mammutaufgabe.

Mit ein wenig Selbstdisziplin und einem pfiffigen Tool von Dr. Web bekommst du dieses Wirrwarr spielend in den Griff und erhältst eine rechtlich konforme Auflistung deiner Einnahmen und Ausgaben. Zudem bietet das Tool eine entsprechende grafische Gegenüberstellung.


Einnahmen und Ausgaben werden aus den Monatslisten automatisch in eine dynamische, grafische Jahresauswertung übertragen – ein Klick auf die Bilder zeigt größere Ausschnitte an.

Die rechtlichen Grundlagen

Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, sind von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für diese Gruppe reicht eine einfache Einnahmen- und Ausgabenliste, auf deren Basis der Gewinnüberschuss ermittelt wird, völlig aus.

Außerdem darf bei Inanspruchnahme der vereinfachten Buchführung der Jahresumsatz laut Paragraf 141 der Abgabenordnung nicht höher als 600.000 Euro sein und der Gewinn nicht über 60.000 Euro liegen. Ins Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, die unter diesen Grenzwerten bleiben, fallen seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ebenfalls unter die vereinfachten Buchführungsvorschriften.

Belege sammeln, Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen

Bleibst du als selbstständiger Webworker mit deinem jährlichen Gewinn unter 60.000 Euro, ist eine Einnahmeüberschussrechnung für dich somit völlig ausreichend. Dafür sammelst du im laufenden Jahr sämtliche Belege – sprich eingehende und ausgehende Rechnungen, Quittungen, Fahrkarten (eventuell Ersatzbelege, wenn du einmal einen Bon verloren haben solltest) und heftest diese monatsweise ab.

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (das heißt, einen Jahresumsatz von über 22.000 Euro im ersten Geschäftsjahr oder mehr als 50.000 Euro ab dem zweiten Geschäftsjahr haben), musst du in den ersten zwei Jahren der Selbstständigkeit monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben. In dem Zuge sind auch monatliche Aufstellungen der angefallenen Einnahmen und Ausgaben zu machen. Ab dem dritten Geschäftsjahr reichen vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen – solange die Umsatzsteuerzahllast 7.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt.

Liegt dein Jahresumsatz im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 und im Folgejahr unter 50.000 Euro, kannst du die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du weist dann auf deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus, kannst aber im Gegenzug auch keine Umsatzsteuer aus eingehenden Rechnungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Die Inanspruchnahme der Regelung ist wahlfrei, bindet dich aber für die nächsten fünf Jahre. Immer vorausgesetzt, der Umsatz steigt innerhalb dieses Zeitraums nicht über die Grenzwerte jährlich.

Wichtiger Hinweis: Kleinunternehmer vermerken auf ihren Ausgangsrechnungen als Info für den Kunden, der ja seinerseits auch prüfungspflichtig ist, was die Korrektheit deiner Rechnungen betrifft: „Rechnungsbetrag gemäß § 19 UStG ohne Ausweis von Mehrwertsteuer.“ Im Grunde selbstverständlich, dass du in diesem Falle auch nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen verpflichtet bist.

Tipp: Theoretisch könntest du Zahlungsbelege auch in Tüten oder Kartons aufbewahren und eine handgeschriebene Liste mit den Einnahmen und Ausgaben einreichen. Was zunächst einfach erscheint, ist nach mehreren Monaten des Sammelns allerdings nicht mehr gut zu ordnen.

Hefte Rechnungen und Belege daher lieber nach Monaten geordnet in Hängeheftern oder Stehordnern ab. Bei Kassenbons und kleineren Belegen empfiehlt es sich, diese auf Zettel zu kleben – oder falls ausreichend groß – direkt zu lochen und im Ordner abzuheften. Das erleichtert dir oder einem möglicherweise von dir beauftragten Steuerberater erheblich die Arbeit und späteres Wiederauffinden von einzelnen Rechnungen.

Sortiere die Belege einfach nach deren Datum. Noch idealer ist es, Kontoauszüge und Zahlungsbelege gemeinsam abzulegen und die entsprechenden Belege direkt den jeweiligen Kontoauszügen zuzuordnen. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, solltest du für dein neues Unternehmen ein separates Geschäftsgirokonto einrichten.

Lass Excel für dich rechnen

Soweit so gut. Die Belege sind sortiert – nun geht’s an die Erfassung. Eine spezielle Buchhaltungssoftware benötigst du für deine Einnahme-Ausgaben-Liste nicht.

Je nach Größe des Unternehmens und je nach Branche kann es hingegen sein, dass eigens eine Software programmiert werden muss. Hier ist das Outsourcing der Softwareentwicklung für die Finanzbranche besonders interessant.

Für kleine Betriebe und Selbstständige reicht oftmals auch eine handgeschriebene Liste oder das Erfassen mit einer Tabellenkalkulation. Wir haben ein praktisches Tool für dich erstellt, das dir die folgenden Aufgaben abnimmt:

  • Erfassen, Datieren und fortlaufende Nummerierung der Einnahmen und Ausgaben
  • Automatisches Addieren von Ausgaben und Einnahmen, Bilden der Über- oder Unterdeckung
  • automatischer Übertrag in den Folgemonat
  • komfortables Eingeben von Buchungstexten über Auswahllisten
  • Herausrechnen der gezahlten Vorsteuer und Umsatzsteuer
  • flexible Eingabe der Mehrwertsteuersätze (19, 7 und 0 Prozent)
  • Ermitteln der voraussichtlichen Umsatzsteuerzahllast ans Finanzamt
  • automatisches Erstellen einer Jahresauswertung
  • grafische Darstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben

So benutzt du das Tool

Die Arbeit mit dem Einnahme-Ausgaben-Rechner (E/A-Rechner) ist denkbar einfach. Lade die Excel-Datei herunter, entpacke sie und speichere diese unter einem beliebigen Namen ab. Nach dem ersten Öffnen der Datei füllst du zunächst das Arbeitsblatt Stammdaten aus.

Firmenname, Anschrift und Steuernummer werden anschließend automatisch in die Tabellenblätter mit den monatlichen Aufstellungen deiner Einnahmen und Ausgaben übernommen. Die Angabe eines Übertrags beziehungsweise Anfangsbestands ist sinnvoll, wenn du das Tool als Kassenbuch verwendest. Bei der Nutzung als Einnahme-Ausgabe-Liste brauchst du in dieses Feld nichts einzutragen.


Die Stammdaten werden automatisch in die anderen Tabellenblätter übernommen.

Immer wiederkehrende Buchungstexte und Kostenarten, wie zum Beispiel „Büromaterial“, „Honorar“, „Miete“ oder „Reisekosten“ sowie Steuersätze musst du ebenfalls nur einmal im Zellbereich D2:D17 im Tabellenblatt „Stammdaten“ erfassen.

Anschließend kannst du auf diese Einträge in den Tabellenblättern „Jan“ bis „Dez“ bequem über eine Auswahlliste zugreifen.

Buchungstexte werden automatisch aufsteigend sortiert.

Belege erfassen

Wenn du nun zu einem der Tabellenblätter „Jan“ bis „Dez“ wechselst, siehst du, dass deine Stammdaten übernommen wurden. Nun hast du das Tool soweit vorbereitet, dass du mit dem Erfassen der Belege beginnen kannst. Auch dabei nimmt dir das Tool einige Arbeit ab: Die fortlaufende Belegnummer wird automatisch generiert, sobald du ein Datum in Spalte B einträgst.

Überall dort, wo du ein kleines rotes Dreieck siehst, wie in der folgenden Abbildung, ist ein Kommentar mit Erläuterungen der jeweiligen Funktion hinterlegt. Wenn du mit der Maus darüber fährst, wird der Kommentar eingeblendet.

Fortlaufende Nummern werden automatisch generiert.

Erfasse nun in den Spalten B bis D das Datum des Belegs, den Buchungstext und die Kostenart. Bei Ausgaben trägst du in Spalte E den Bruttopreis und in Spalte F den Mehrwertsteuersatz ein – bei Einnahmen wählst du die Spalten J und K. Die enthaltene Steuer und der Nettobetrag werden automatisch ausgerechnet und gesondert in den Spalten G und H beziehungsweise L und M aufgeführt.

In Spalte N wird der Saldo gebildet. Sofern du in den Stammdaten einen Übertrag eingegeben hast, wird dieser Übertrag zu deiner ersten Buchung addiert beziehungsweise abgezogen. Die folgenden Buchungen werden jeweils aufaddiert.

Hinweis: Achte darauf, dass in einer Zeile jeweils nur eine Einnahme oder eine Ausgabe erfasst werden darf. Andernfalls wird in Spalte N eine Fehlermeldung angezeigt.

Ob du mit deinen Einnahmen und Ausgaben im grünen beziehungsweise roten Bereich liegst, zeigen dir die kumulierten Werte in den Zellen N3 bis N5 auf einen Blick:

Schwarze Zahlen – alles im Lot.

Rote Karte: Der Umsatzrückgang fällt sofort auf.

Umsatzsteuer wird automatisch erfasst

Äußerst hilfreich und eine gute Gedächtnisstütze für Selbstständige, die die Umsatzsteuer nur alle drei Monate ans Finanzamt abführen müssen, ist die automatische Erfassung der gezahlten und vereinnahmten Umsatzsteuer. Das Tool ermittelt zudem die voraussichtliche Zahllast ans Finanzamt.

Die Werte aus den Monatstabellen werden automatisch in die Jahresauswertung übernommen und quartalsweise kumuliert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zu leichten Abweichungen zwischen den so ermittelten Werten und der tatsächlichen Forderung des Finanzamts kommen kann – etwa dann, wenn du einen falschen Steuersatz eingegeben oder eine Zahlung dem falschen Monat zugeordnet hast. Die folgende Tabelle aus dem Arbeitsblatt „Jahresübersicht“ ist dennoch eine gute Hilfe für deine Liquiditätsplanung.

Das Tool wurde für die aktuelle Version insbesondere wieder um die Kompatibiltät zu Open Office erweitert und ist auch für die Verwendung mit Google Tabellen vorbereitet. Einige Fehler wurden behoben und gewünschte Features erweitert, vor allem:

  • Dropdown-Menus angepasst
  • Formfehler beseitigt
  • Hinzufügen von neuen Zeilen verbessert, somit wird auch nur das gedruckt, was eingetragen ist.
  • Hinzufügen bis annähernd 5000 Zeilen pro Monat möglich
  • Hinzufügen von Zeilen bei Buchungstexten und Kostenarten möglich
  • „Tipps zur Benutzung des Tools“ angepasst

Das Tool zum Herunterladen

Ein letzter Tipp: Speichere nach dem Herunterladen die Datei einmal als leeres Exemplar mit neutralem Namen an einem sicheren Platz ab und ein zweites unter dem Namen des jeweiligen Jahres, das du damit erfassen willst – etwa „EA-Rechner-2019_AKTIV.xlsx“.

Das hat den Vorteil, dass du im nächsten Jahr mit einem frischen Tool beginnen kannst, ohne alte Einträge löschen zu müssen. Und, falls du mal eine Formel ruinieren solltest, kannst du in deinem leeren Exemplar nachsehen, was in die entsprechende Zelle hineingehört.

Download des Einnahmen-Ausgaben-Rechners in der Version 2019

Um den Rechner mit Google Tabellen zu verwenden, lade ihn einfach in deinen Google Drive hoch und rufe ihn auf. Auch hier empfiehlt es sich, ein leeres Original zu behalten.

Viel Erfolg mit deinem neuen Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Wir freuen uns über Fragen, Lob oder Anregungen zum weiteren Ausbau in den Kommentaren.

Warum eine Einnahmeüberschussrechnung?

Wer nicht ins Handelsregister eingetragen ist und unterhalb bestimmter Gewinn- und Umsatzgrenzen bleibt, ist von der doppelten kaufmännischen Buchführung befreit. Dass die vereinfachte Gewinnermittlung ausgesprochen einfach ist, kann man zwar nicht behaupten. Anlass zur Panik bietet die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) aber wahrhaftig nicht.

Klingen Begriffe wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Soll & Haben, Inventur oder gar Summen- und Saldenlisten für Sie auch nach modernen Folterinstrumenten? Ist der Gedanke an betrieblichen Steuer- und Buchführungspflichten gar einer der Gründe dafür, warum Sie zögern, sich selbstständig zu machen?

Lassen Sie sich bloß nicht ins Bockshorn jagen. Sie müssen dafür wahrhaftig keine Bilanz-Buchhalterprüfung ablegen! Die Grundzüge des Steuerrechts und die wichtigsten Gewinnermittlungsvorschriften sind weit weniger kompliziert, als das oft dargestellt wird.

Im Übrigen: Auskennen sollten Sie sich auf dem Gebiet auch dann, wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen wollen. Denn erstens sind Grundkenntnisse die Voraussetzung dafür, dass Sie die Fragen, Empfehlungen und Tricks von Experten verstehen. Und zweitens können Sie die Servicekosten durch gut vorbereitete Unterlagen erheblich senken.

Die eigentliche Beratung macht nämlich nur einen Teil der Dienstleistungen von Steuerprofis aus. Steuerberater, oder besser gesagt deren Mitarbeiter, arbeiten gerade im Kleinkundengeschäft zu einem großen Teil schlicht als Buchführungshelfer. Mit gut sortierten Belegen, fertigen Ein- und Ausgabelisten oder laufend geführten elektronischen Buchführungsunterlagen entlasten Sie Ihren Steuerberater von solchen Routinetätigkeiten. Auf diese Weise kann er sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren – und Ihnen niedrigere Honorarrechnungen schreiben.

EÜR: Einnahmen minus Ausgaben

Anders als bei Angestellten stehen die Einkünfte von Selbstständigen und Unternehmern nun einmal nicht von vornherein fest. Hauptfunktion der betrieblichen Buchführung ist in kleineren Betrieben also die Ermittlung des steuerlich relevanten Umsatzes und Gewinns – und damit die Rechenbasis insbesondere für die Einkommen-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer.

Umsatz? Gewinn?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Mit Umsatz ist grundsätzlich die Summe der Nettobeträge gemeint, die Sie Ihren Kunden in Rechnung gestellt und von ihnen erhalten haben. Gewinn ist grob gesagt das, was von den Umsatz-Einnahmen übrig bleibt, nachdem Sie die im gleichen Zeitraum angefallenen Ausgaben, also ihre betrieblichen „Kosten“ abgezogen haben. Die eingenommenen und gezahlten Umsatzsteuern werden gegeneinander aufgerechnet. Die ermittelte Differenz überwiesen sie ans Finanzamt, ein eventuelles Guthaben bekommen Sie erstattet.

Unterschiedliche Gewinnermittlung

Bei der Gewinnermittlung ist der Fiskus ziemlich pingelig. Von Kaufleuten verlangt er normalerweise eine doppelte Buchführung. Dabei muss unter anderem jede einzelne Bewegung auf Bankkonten mit den internen Aufzeichnungen abgestimmt und regelmäßig der Wert des Betriebsvermögens ermittelt werden. Schlimmer noch: Umsatzsteuern sind in der Regel bereits bei Ausstellen der Rechnung fällig. Ob und wann der Kunde zahlt, interessiert das Finanzamt zunächst einmal nicht die Bohne.

All das ist bei der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) nicht der Fall. Paragraf 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) erlaubt unter bestimmten Umständen, „als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen“ und auf den Betriebsvermögens-Vergleich, Bilanzerstellung oder komplizierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verzichten. In den Genuss dieses Privilegs kommen die in Paragraf 18 EStG genannten Freiberufler und Selbstständigen sowie alle Gewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind.

Außerdem darf bei Inanspruchnahme der vereinfachten Buchführung der Jahresumsatz laut Paragraf 141 der Abgabenordnung nicht höher als 600.000 Euro sein und der Gewinn nicht über 60.000 Euro liegen. Ins Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, die unter diesen Grenzwerten bleiben, fallen seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ebenfalls die vereinfachten Buchführungsvorschriften.

Belegsammlung und laufende Aufzeichnungen

Sofern die genannten Bedingungen auf Sie zutreffen, geht die Gewinnermittlung ziemlich unspektakulär vonstatten. Im Prinzip läuft eine Einnahmeüberschussrechnung folgendermaßen ab:

  • Sie sammeln sämtliche Zahlungsbelege (zum Beispiel Ein- und Ausgangsrechnungen oder Quittungen). Wichtig: Von der ehernen Buchhalterregel „Keine Buchung ohne Beleg“ dürfen auch EÜR-Steuerpflichtige nur in Ausnahmefällen abweichen: Wenn eine Unterlage abhandenkommt, darf notfalls und ausnahmsweise ein „Eigenbeleg“ angelegt werden.
  • Wie Sie Ihre Belegablage organisieren und ob Sie Listen Ihrer Einnahmen und Ausgaben auf Papier oder im PC führen, steht Ihnen völlig frei: Eine bestimmte Form oder Systematik der laufenden Buchführung ist nicht vorgeschrieben. Insbesondere müssen Sie keinen Abgleich Ihrer Buchführung mit Ihren Bankkonto oder Ihren Kassenbeständen vornehmen.
  • Am Ende des Jahres ziehen Sie die Summe aller Ausgaben von Ihren Einnahmen ab.
  • Der ermittelte Einnahmeüberschuss stellt Ihren Jahresgewinn dar, den Sie in die „Anlage G“ (für Gewerbetreibende) oder „Anlage S“ (für Selbstständige) der Einkommensteuererklärung eintragen.
  • Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 22.000 Euro müssen zusätzlich das amtliche EÜR-Formular ausfüllen (= „Anlage EÜR“). Darin fassen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben nach bestimmten Gesichtspunkten zusammen. Ob Sie diese Unterteilung von vornherein als Systematik Ihrer laufenden Buchführung übernehmen, bleibt Ihnen überlassen.
  • Schließlich müssen Sie noch ein Anlageverzeichnis erstellen und einreichen, in dem die „langlebigen“ Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von 410 Euro aufwärts eingetragen sind. Hintergrund: Ausgaben für Anlagevermögen dürfen Sie im Anschaffungsjahr nur teilweise berücksichtigen: Die müssen Sie in Form von „Abschreibungen“ anteilig auf ihre Nutzungsdauer verteilen. Das von Jahr zu Jahr fortgeschriebene Anlageverzeichnis dient Ihnen und dem Finanzamt als Erinnerungsstütze dafür, welche Wirtschaftsgüter zu Ihrem Betriebsvermögen gehören, wann sie zu welchem Preis angeschafft wurden und welcher Teil der Anschaffungskosten in den Vorjahren bereits steuerlich geltend gemacht wurde.

Mehr als nur Gewinnermittlung

Sofern Sie nicht gerade als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer gemäß Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz gelten, stellt Ihre laufende Einnahmeüberschussrechnung zugleich die Basis für Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen dar. Gründer müssen die Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter „Vorsteuer“ in den ersten beiden Jahren monatlich an das Finanzamt melden und überweisen.

Liegt die Summe der jährlichen Umsatzsteuer-Überweisungen ans Finanzamt unter 7.500 Euro reichen danach vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen. Liegt die Umsatzsteuer-Zahllast aufs Jahr gesehen unter 1.000 Euro, sind Voranmeldungen ganz entbehrlich. Ist die Summe der gezahlten Vorsteuer höher als die der vereinnahmten Umsatzsteuer (zum Beispiel aufgrund hoher anfänglicher Investitionen bei noch geringen Umsätzen), bekommen Sie den „Vorsteuerüberhang“ vom Finanzamt erstattet.

Das EÜR-Formular und die Folgen

Seit dem Jahr 2005 gehört die weitgehende Formfreiheit bei der EÜR-Gewinnermittlung der Vergangenheit an: Im Rahmen des Jahresabschlusses müssen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben entsprechend einer ganz speziellen Finanzamtslogik untergliedern.

Die Betriebseinnahmen werden auf der ersten Seite des Vordrucks in den Zeilen 7 bis 17 eingetragen. Darin ist im Wesentlichen zu unterscheiden nach …

  • umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Einnahmen,
  • darauf angefallenen Umsatzsteuer-Einnahmen von Kunden,
  • vom Finanzamt erstatteten Umsatzsteuerzahlungen,
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Anlagevermögen,
  • dem Wert von Privatentnahmen (vor allem private Kfz- und Telefonnutzung) sowie
  • der Auflösung von Rücklagen.
Seite 1 des EÜR-Formulars
Seite 1 des EÜR-Formulars

Die Unterteilung der Betriebsausgaben auf den Seiten 1 und 2 des Vordrucks ist da schon komplizierter. Bei einem selbstständigen Webdesigner oder ähnlichen Solo-Unternehmern im Dienstleistungsbereich kommt in der Regel trotzdem nur eine überschaubare Zahl von Positionen in Betracht:

  • an andere Dienstleister gezahlte Honorare (= „bezogene Leistungen“),
  • Abschreibungen („Absetzung für Abnutzung“, AfA),
  • Kfz-Kosten,
  • Raumkosten (Büromiete oder Kosten für heimisches Arbeitszimmer),
  • Schuldzinsen,
  • Geschenke / Bewirtung,
  • Reisekosten,
  • Porto-, Telefon, Büromaterial,
  • Fortbildung, Fachliteratur,
  • Rechts- und Steuerberatung, Buchführung,
  • an Kunden bezahlte Vorsteuer,
  • ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer sowie
  • eventuell die Bildung von Rücklagen.

Wenn Ihnen diese Unterteilung für Ihre internen Zwecke genügt, können Sie die Gliederung selbstverständlich gleich als Systematik Ihrer internen Aufzeichnungen und Ihrer Belegablage übernehmen. Falls Sie mit einem kommerziellen Buchhaltungsprogramm, einer Freeware oder selbst gebastelten Tabellen arbeiten, die anders gegliedert sind, stellt das aber auch kein Problem dar. Sie sollten lediglich darauf achten, dass am Jahresende die Zuordnung Ihrer eigenen „Sachkonten“ zu den passenden Zeilen des EÜR-Formulars ohne größeren Aufwand möglich ist.

Inzwischen verfügen alle kommerziellen Programme über die Möglichkeit, die internen Sachkonten mit der neuen EÜR-Systematik zu verknüpfen. Auf diese Weise behalten Sie im laufenden Jahr die wichtigsten Ertrags- und Kostenpositionen im Auge und sorgen erst beim Jahresabschluss dafür, dass die vom Finanzamt geforderte Übersicht ausgedruckt wird. Dabei müssen Sie übrigens nicht die amtlichen Vordrucke verwenden. Es genügt, wenn die erstellte Auswertung sich an der amtlichen Systematik orientiert. Das Gesetz verlangt die Informationen „nach amtlichem Formular“, nicht „auf amtlichem Formular“.

Die Abschreibung, das unbekannte Wesen

Am schwersten tun sich Buchhaltungs-Laien erfahrungsgemäß mit den berühmt-berüchtigten Abschreibungen, die offiziell als „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) bezeichnet werden. Betriebswirtschaftlich ergibt die Verteilung des technischen und wirtschaftlichen Wertverlusts von Anschaffungen auf mehrere Jahre im Prinzip durchaus Sinn. Während eine Ausgabe von 500 Euro für die Büromiete oder die Werbeanzeige einen zeitnahen Beitrag zum Gewinn des laufenden Jahres leistet, wird der ebenso teure Schreibtisch in den meisten Fällen einige Jahre lang zum Einsatz kommen.

Unter Verursachungsgesichtspunkten ist es also durchaus sinnvoll, die Kosten für den Schreibtisch auf mehrere Geschäftsjahre zu verteilen. Dass der Fiskus den Abzug von Ausgaben für „Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“ nur teilweise gestattet, obwohl das Geld ja sofort und in voller Höhe abfließt, ist hingegen keineswegs selbstverständlich (wenn auch international üblich). Immerhin schreibt der Staat seine eigenen Investitionen vom Kindergartenneubau bis zur Mittelstreckenrakete grundsätzlich im Jahr der Anschaffung in voller Höhe ab.

Demgegenüber klingt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zum Beispiel 13 Jahren bei Büromöbeln wie ein Hohn. Von den 500 Euro für den erwähnten Schreibtisch dürfen Sie standardmäßig pro Jahr also gerade einmal 1/13 absetzen, das sind rund 38,50 Euro. Immerhin: Bei PCs und anderer „leicht verderblicher“ Bürotechnik beträgt die amtliche Nutzungsdauer inzwischen nur noch drei Jahre.

Was betriebsgewöhnlich ist, legt das Finanzministerium in sogenannten AfA-Tabellen von „A“ wie „Abfüllanlage“ bis „Z“ wie „Zapfanlage“ fest. Wer im Einzelfall eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kann, darf ein Wirtschaftsgut aber zum Glück auch schneller abschreiben.

Davon abgesehen nimmt der Fiskus durch Veränderung der AfA-Konditionen und die Gewährung von Sonderabschreibungen Einfluss auf das Investitionsverhalten der Unternehmen. Zuletzt ist die Obergrenze der degressiven Abschreibung für die Jahre 2009 und 2010 auf das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes, maximal 25 Prozent angehoben worden.

Linear oder degressiv?

Dadurch ist die „Absetzung in fallenden Jahresbeiträgen“ (=degressive Abschreibung) gegenüber der üblichen „Absetzung in gleichen Jahresbeiträgen“ wieder wesentlich interessanter geworden:

  • Bei der standardmäßigen linearen Abschreibung wird der Wertverlust gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bei einer fünfjährigen Nutzungsdauer entspricht das pro Jahr jeweils 20 Prozent der Anschaffungskosten.
  • Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz nur im ersten Jahr auf den Anschaffungspreis und dann auf den nach und nach fallenden Restwert angewendet. Dadurch sinkt der anfangs vergleichsweise hohe Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr.

Liegt der Höchstsatz der degressiven Abschreibung bei 25 Prozent, dann ist der anfängliche Abschreibungsbetrag ab einer fünfjährigen Nutzungsdauer höher als bei der linearen Abschreibung, die in dem Fall ja nur 20 Prozent beträgt. Wer die Ausgaben für Investitionen möglichst früh von der Steuer absetzen will, ist in dem Fall anfangs also mit der degressiven Abschreibung besser bedient. Sobald der degressive Abschreibungsbetrag niedriger ist als der auf die verbliebene Laufzeit verteilte Restwert, dürfen Sie erfreulicherweise zur linearen Abschreibungsmethode wechseln.

Zusätzlich kompliziert wird die Abschreibungsberechnung dadurch, dass der Abschreibungsbetrag im Anschaffungsjahr monatsgenau ermittelt werden muss. Nur bei Kauf im Januar darf der volle Betrag angesetzt werden. Bei späterer Anschaffung verringert sich die AfA pro Monat um ein Zwölftel der Jahresabschreibung. Wird das Fahrzeug beispielsweise im April gekauft, dürfen also nur 9 / 12 der Jahres-AfA angesetzt werden.

Der Teufel im Detail

Sie sehen: Um eine Geheimwissenschaft handelt es sich noch nicht einmal bei den gefürchteten Abschreibungen. Andererseits: Selbst wenn man weiß, was sich hinter den wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenarten verbirgt und wie sie berechnet werden, kennt man längst noch nicht die sich dahinter verbergenden steuerlichen Spezialvorschriften – die sich zu allem Überfluss auch noch laufend ändern.

So dürfen Sie, um ein einfaches Beispiel zu nennen, die Kosten für Geschenke und Bewirtung von Geschäftsfreunden nur teilweise und bis zu einer bestimmten Höhe steuermindernd geltend machen. Wer bei der Gewinnermittlung keine Fehler machen will, muss sich mit vergleichsweise hohem Aufwand auf dem Laufenden halten – oder der Unterstützung eines Steuerexperten versichern.

Alternative: Ausgaben-Pauschalen

Vereinfachte Buchführungsvorschriften schön und gut: Angesichts der oft überschaubaren Umsätze und Gewinne von selbstständigen Dienstleistern ist der zeitliche Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen unverhältnismäßig hoch. Immerhin: Für manche Branchen und Berufe gibt es Möglichkeiten der pauschalen Gewinn- und Umsatzsteuerberechnung.

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechner (zip-Datei)
  • Die wichtigsten Gesetzesvorschriften über die vereinfachten Buchführungspflichten für Selbstständige und (Klein-) Gewerbetreibende finden sich in den § 4 Abs.3 Einkommensteuergesetz, § 141 Abgabenordnung sowie § 60 Abs.4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
  • Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung finden Sie das direkt am Bildschirm ausfüllbare EÜR-Formular für das jahr 2009.
  • Die AfA-Tabellen mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer „Allgemein verwendbarer Anlagegüter (AV)“ finden Sie gleich nebenan.
  • Die Liste der Vorsteuer-Durchschnittsätze finden Sie in der regelmäßig aktualisierten Anlage zu den Paragrafen 69 und 70 der Umsatzsteuerdurchführungs-Verordnung (UStDV).
  • Wer eine brauchbare EÜR-Freeware sucht, sollte einen Blick auf Easy Cash & Tax und OpenOffice EÜR werfen: Beide Produkte unterstützen das amtliche EÜR-Formular und sind auch sonst den meisten handgestrickten Tabellen-Lösungen vorzuziehen.
  • Einige brauchbare Buchführungs-Tools bietet auch das Softwarepaket für Gründer und junge Unternehmen, das vom Bundeswirtschaftsministerium mittlerweile bereits in der Version 9 zur Verfügung gestellt wird.
  • Es geht aber auch noch ohne PC: Selbst im Computer-Zeitalter finden Sie im Bürofachhandel Kladden, mit denen sich die EÜR problemlos erledigen lässt („Amerikanisches Journal“): Bei einer überschaubaren Zahl von Geschäftsvorfällen sind Sie auf diese Weise mit Ihrer Buchführung unter Umständen sogar schneller fertig als mit so mancher Software.

(Der Beitrag erschien im Original zuerst im August 2010 und wird seitdem aktuell gehalten. Das letzte Update stammt vom 3. Januar 2024)

(Artikelbild: Depositphotos)

Wie hilfreich fanden Sie diese Seite?

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Ähnliche Beiträge

58 Kommentare

  1. Das hat ja geklappt wie ein Länderspiel: Excel(2003) abgestürzt, Reparaturversuche
    von Excel erfolglos – Datei nutzlos.
    Schade eigentlich

  2. das hat leider auch nicht funktioniert.
    Wenn Sie das Tool doch nur unter Office2007 getestet haben, warum schreiben Sie dann im Download-Link „97/2003/XP“?

  3. Weil das Tool in diesem Format gespeichert ist – nämlich im XLS-Format. Excel 2007 verwendet das Dateiformat XLSX.

    Leider hat unser einziger PC mit Windows XP und Excel 2007 / Excel 2000 vor einigen Tagen den Geist aufgeben, daher der Test unter Windows 7 und Excel 2007 mit der Downloaddatei im XLS-Format – lief auf mehreren verschiedenen Rechnern anstandslos.

  4. Es laufen gut nur ein paar Zeilen, danach sind die Formel nicht mehr vorhanden. Die meisten Monate sind defekt. Um das alles zu reparieren braucht jemanden sehr gute Excel-Kenntnisse die ins Programmieren reingeht.
    Wenn Sie schon testen, dann testen Sie richtig und vor allem den ganzen Programm und die ganzen Zeilen. Nicht umsonst beschweren sich so viele Leute!

  5. Bitte berücksichtigen Sie bei den Kommentaren, dass dieser Beitrag hier runde zwei Jahre alt ist. Danke!

  6. Hi,
    nachdem ich die Tabelle superhilfreich fand ist mir aufgefallen dass immer noch die 16% Mehrwertsteuer in der Tabelle programmiert sind, wenn ich 19% auswähle. Gibt es einen einfachen Weg das zu ändern? Sonst müsste ich alles nochmal umtragen 🙁

  7. Funftioniert leider nicht,habe die oo.gedownloaded und verwende win07.Habe ich da was falsch gemacht?das programm läßt sich öffnen und beschreiben aber rechnet falch 🙁 Schade…

  8. Hallo

    ich habe mehr als 59 Buchungen im Monat. Wie kann ich die Anzahl der Buchungen vergrößern?

    Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen

    Gruss

  9. Eine sehr schöne Tabelle.
    Respekt 🙂

    Hab ständig mit Tabellen zu tun und diese ist gut strukturiert und und zeigt jedem Laien ganz einfach was wo reingehört.
    Es gibt zwar 1-2 kleine Schwächen, aber diese hier zu erläutern wäre fehl am Platze. Gute Arbeit gehört gewürdigt.

  10. super tabelle, hab vor jahren auch mal so ne ähnliche über excel gemacht.

    Nur fehlen viele formeln in manchen feldern oder kommt das durch konvertieren in office 2010, keine ahnung.

    Ich bin gerade dabei die tabelle komplett zu überarbeiten und die formeln zu ersetzen und könnte sie den team schicken wenn sie möchten, 2010-kompatibel.

    Bei mehr als 58 buchungen im monat einfach die letzte zeile komplett markieren, mit der maus übers rechte untere eck der markierung gehen so das ein schwarzes kreuz erscheint, linke maustaste gedrückt halten und nach unten ziehen.
    Doch sollte man beachten, wenn man z.b. den april auf 100 buchungen erweitert hat, das man in den stammdaten unter übertrag/laufende nummer, auf ‚April‘!A58 klickt und oben in der zeile in der formel „…(ANZAHL2(April!$B$10:$B$58)+9;0;WAHR)))“ hier die zahl 58 in 100 ändert.

  11. Hallo.

    Da hätten wir natürlich großes Interesse dran. Einfach an hallo [at] drweb.de senden.

  12. kommt, aber da man doch mehr formeln korrigieren muss als gedacht, dauert es noch a paar tage… bis 1. mai hab ich viel zu tun, also kurz danach 😉

  13. Die Tabellen sind wirklich gut gelungen 🙂
    Dennoch nach einem Testlauf, haben die fehlenden Formeln zu problemen geführt.
    Aber ich freu mich schon wenn,
    Thomas R.
    ihnen die überarbeitete Version zugesand hat und sie online gestellt wird.
    MfG

  14. Schöne Tabelle! Vielen Dank! Wie kann ich Fehler bei der Eingabe korrigieren, dh. einzelnen Zeilen verschieben, löschen oder einfügen, wenn ich evt. später noch einen zusätzliche Beleg finde. Herzlichen Dank für die Hilfe, HS

  15. Hi Thomas!

    Entweder an hallo[at]drweb.de oder direkt an mich unter dieter.petereit[at]googlemail.com. Danke schon mal.

  16. Hallo,
    die Tabelle ist genau das was ich als völlig Ahnungslose gesucht habe. Anfangs habe ich mich ein bißchen schwer getan, aber jetzt flutscht’s.
    Hab nur 2 Fragen:
    -Wenn ich nachträglich Belege eingebe, werden diese nicht nach Datum
    sortiert. Gibt es da einen Trick?
    -Würde gerne gerne die Monate einzeln ausdrucken und zu meinen Belegen
    abheften. Kriege ich nicht gut hin. Nur wenn ich den Bereich markiere
    und dann ist der Ausdruck so winzig. Kann ich das noch besser machen?

  17. Hallo, ich benutze seit kurzem e-a ods. für OpenOffice.
    Bin ein „batschnasser“ Anfänger betr. Buchhaltung.
    Habe in manchen Zeilen nach der Eingabe das Problem das mir die MwSt nicht ausgewiesen wird ??? Da macht das Programm einfach nix hin? An was kann das liegen? Außerdem hab ich in der Auswertung den Error 508? Was kann das sein?
    Bin für jede Hilfe dankbar. Gruß Geli

  18. Hallo,
    ich verstehe nicht,warum eine Abweichung für steuerpflichtige Umsätze in der U-voranmeldung und der Gewinnermittlung für umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen bei mir vorliegt?

    gruß
    E.Danks

  19. Kann die vorhandene Version NICHT empfehlen. Musste die Tabellen komplett überprüfen und überarbeiten. Empfehle dringend, auf die oben avisierte NEUE Version des Thomas R. zu warten, oder eben alles selbst zu überprüfen und selbst zu korrigieren, um fehlerhafte Angaben gegenüber dem Finanzamt zu vermeiden!

  20. Hallo,

    habe die Tabelle runter geladen, bei mir geht nur die für OO. Nachdem ich hier die Texte gelesen habe würde ich natürlich sehr gerne die neue Version einrichten – bevor ich meine Daten eingebe.
    Darum meine Frage an Thomas H. und/oder Dieter Peterreit: liegt die neue Version schon vor? Wäre super!

    Vielen Dank und ein schönes WE

    H.K.

  21. … und außerdem (an Claudio und msinne): etwas mehr Respekt den Leuten gegenüber, die sich die Mühe machen und etwas auf die Beine stellen. Sich hier groß aufspielen und wichtig machen – Zitat:“ Wenn Sie schon testen, dann testen Sie richtig und vor allem den ganzen Programm und die ganzen Zeilen“ Zitat Ende – kann jeder! Vom mangelhaften Deutsch rede ich noch gar nicht … Mir gehen solche Leute komplett auf den Senkel. So, das musste mal raus!

    Ich und viele andere sagen ein herzliches DANKESCHÖN !!!

    Gruß

    H. K.

  22. Hallo,
    ich bin leider nicht so fit in Excel und erst recht nicht in Finanzfragen, dass ich die in einigen Kommentaren angesprochenen Fehler selber finden und korrigieren könnte. Dennoch bin ich doch einigermaßen beunruhigt, und traue mich nicht, die Daten direkt für meine Steuerberechnungen zu verwenden.
    Deshalb wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand seine überarbeitete Tabelle zur Verfügung stellen könnte.
    Jedenfalls vielen Dank für die Arbeit, ist toll, wenn man solche Hilfe bekommt.

    🙂
    Wolfgang

  23. Hallo Frau Müller,

    zunächst einmal danke ich für die Arbeit, die Sie und andere sich gemacht haben, um User mit Informationen und sogar Tools zu versorgen. Es mah sein, dass vielleicht ein bereit gestelltes Tool nicht zur Zufriedenheit funktioniert, doch sehe ich keinen Grund in solch einem Fall derart unhöflich zu werden. Wenn etwas nicht funktioniert, hat es sich bisher stets bewiesen, dass konstruktive Kritik am besten hilft, sinnfreies Globalgemecker jedoch nicht zum Ziel führt….

  24. Hallo,
    habe zum 01.10.2012 mein Gewerbe nach einer längeren Pause wieder neu angemeldet und versuche über Ihre „Einnahmen-Ausgabenrechnung leicht gemacht mit Excel“, meine Buchführung selber zu organisieren und abzurechnen. Wie kann ich meine Quartalsabrechnung dem Finanzamt elektr. oder schriftlich zu kommen lassen. Gibt es einen Vordruck der mit Ihrer Software erstellt wird oder wie läuft das ab.
    danke im voraus
    mfg

  25. guten tag
    meine frage ist ob es die datei auch für österreich gibt da ja in deutschen 19% steuer berücksichtigt werden.

  26. Hallo,

    gerne würde ich den Buchungstext und die Kostenarten erweitern.
    Leider ist es nur möglich von D2 bis D17 möglich. Könnten Sie hier
    erläutern, wie sich dies noch erweitern ließe?

    MfG

  27. Erstmals DANKE für die tolle Arbeit !!

    Ich hätte eine Frage warum lässt er mich wenn ich den Buchungstext eingebe nichts eingeben kann nur zwischen den Vorgelegten Buchungstexten wählen??
    Dann wäre meine zweite Frage wenn ich meine Kostenarten erweitern möchte lässt er mich das nicht machen bzw ich kann sie in die Tabelle (Stammdaten eintragen) aber sie sind in den Datenblättern (Jan-Dez) nicht verfügbar ??

    Naja vlt können sie mir ja helfen !!

    Danke vielmals!!

  28. Danke für die Antwort!!

    Also ich hab es jetzt mit dem 2012 auch probiert aber funktioniert leider auch nicht !!

    lg Danke Melissa

  29. Moin
    die Verion die ich geladen habe ist vom 06.05.2012. Frage:
    ist das jetzt die überarbeitete Version ?
    Mfg

  30. Hallo,
    herzlichen Dank für die tolle Tabelle!
    Seit zwei Jahren nutze ich sie und bin sehr froh sie zu haben.
    Zwei Fragen:
    + Wie kann ich die Monate ausdrucken? Bei mir lädt sich immer nur die Stammdaten seite für den Ausdruck.

    + Kann ich meine Ausgaben nach Themen sortieren? Das Finanzamt möchte die Ausgaben in 2 Bereiche sortiert, und da wäre es am einfachsten wenn die Excel Datei das machen könnte.

    Ich freue mich sehr über Ihre Hilfe, und Antworten auf meine Fragen!!!

    Beste Grüße,
    Anita

  31. Hallo,

    ich suche für meine Freundin ein ganz einfaches Programm,
    bin so auf diese Seite gekommen, meine Frage wäre nur:
    Wo kann ich das Programm herunterladen?
    Danke im Voraus für die Rückantwort und glg
    Wolfgang

  32. Hurraahh… habs gefunden,

    hab auch meine Brillen wieder aufgesetzt,
    dann gehts gleich leichter und besser…

    so und jetzt leg ich mal los, mit den Belegen meiner Freundin,
    sie verdient eh nicht soviel und hat daher auch wenig Belege,
    dann bin ich eh gleich fertig, so hoffe ich, denn das Programmerl
    schaut wirklich einfach und übersichtlich aus…
    Genau sowas hab ich gesucht… Danke. echt super…
    glg Wolfgang

  33. Hallo,
    habe durch Zufall Euer E-A-Rechnung gefunden. Habe versucht das Programm zu installieren. Leider klappt es nicht, bekomme immer die Fehlermeldung: „Bei der Weitergabe des Befehls an das Programm ist ein Fehler aufgetreten“ Ich arbeite mit Excel 2007
    Habe es auch mit dem Update versucht, geht auch nicht.
    Was mache ich hier falsch ??
    Für Hilfe wäre ich dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen aus Neuwied am Rhein

  34. Hallo die liste ist super. Aber kann man irgendwie eine Auswertung erstellen damit man die Summe einzelnen Buchungstexte aller Arbeitsmappen hat?

    Danke im Voraus

  35. Wie kann ich in den Stammdaten zusätzliche Zeilen erstellen, da die vorgegeben Titel nicht ausreichen?

    Danke im Voraus!

  36. Hallo!

    Das Programm wäre sehr gut brauchbar für mich, wenn ich mehr Buchungszeilen zur Verfügung hätte. Wie komme ich zu mehr Buchungszeilen?

  37. Hallo,

    Bei mir funktioniert da irgendwas nicht in diesem Teil: “ Erfassen Sie nun in den Spalten B bis D das Datum des Belegs, den Buchungstext und die Kostenart. Bei Ausgaben tragen Sie in Spalte E den Bruttopreis und in Spalte F den Mehrwertsteuersatz ein – bei Einnahmen wählen Sie die Spalten J und K. Die enthaltene Steuer und der Nettobetrag werden automatisch ausgerechnet und gesondert in den Spalten G und H beziehungsweise L und M aufgeführt.“

    Ich trage den Brutto Betrag in meiner Spalte E bei Ausgaben (brutto) ein und den Steuersatz (19%) aber er rechnet nicht automatisch den Rest und bei enthaltener Steuer (Spalte G) steht #VALUE. ich ann den fehler nicht entdecken, habe schon einiges ausprobiert. verstehe ich nicht wo da der Haken ist.

    Muss ich noch igendwo an ganz anderer Stelle was eintragen?
    Was ist mit dem Uebertrag aus dem Vormonat?
    Gilt der nicht automatisch als Einnahmen in Spalte J?

    Eigentlich verstehe ich diese exel Tabelle und wuerde einfach gerne weiter fortfahren alles einzutragen, aber irgondwas funktioniert nicht.
    Am liebsten wuerde ich jetzt meine eigene Tabelle erstellen wo ich die Formeln verstehe…

  38. Achja, noch was… ich habe ja rechnungen aus dem Ausland, welche schon ohne Steuer (0%) als „innergemeinscgaftliche Lieferung“ in EU ohne Steuer. Nicht?
    Manche sind aber mit der ungarischen Steuer (27%)

    wie gehe ich denn jetzt mit diesen Rechnung um in dieser exel Tabelle?
    Kann ich dann einfach nur den Netto Betrag eintragen? oder schreibe ich jetzt auslaendische Rechnungen gar nicht hier rein? Es sind doch aber Firmen Ausgaben? Oder muss ich die dann doch immer mit der Steuer bezahlen???

  39. Hätte die Kontenliste zur Auswahl für die Auswahlliste in den Monaten gerne erweitert, also meine eigenen Kontenliste verwendet, aber die „Tipps zur Benutzung des Tools“ sind nicht wegzukriegen, wie einbetoniert. Scheint sich um ein Textfeld zu handeln, das aber verankert ist. Nicht mal die rechte Maustaste spricht an. Ohne eine Erweiterung macht es keinen Sinn, denn die Liste „Buchungstext/Kostenart“ – also die Buchungs-Konten – ist arg knapp.

  40. Bin selber draufgekommen. Das Textfeld ist von dieser Seite nicht wegzubekommen. Aber: Den Inhalt der Seite komplett kopieren, ein neues Register anlegen, denh Inhalt wieder einfügen. Das Textfeld ist weg, die Tabellen sind komplett eingefügt. Nun nur noch das Register umbenennen, dass die Verknüpfung stimmt und die Sache funzt.
    Für die Anlagenverwaltung und Berechnung des Eigenverbrauchs, sowie Abschreibungen kann man die Datei gut ergänzen.

  41. Gibt es die Möglichkeit, die Spalten bei den einzelnen Monaten zu verlängern. Mir ist es gerade passiert, dass die Spalten für den Monat November nicht ausreichend sind. Bitte um Hilfe

  42. Hallo, ich benutze den E/A Rechner gerne und seit 2013. Durch einen Computercrsh musste ich nue intallieren und habe jetzt win10 und konnte nur über Open Office die Datei öffnen. Jedoch ist es Schreibgeschützt. Trotz Aufhebund und Drucken – ganz wichtig geht nicht – nur über Screenshot (nicht konfortabel) Bitte, bitte kurze Anleitung, wie ich Drucken kann , danke Gruss H.Schwan

  43. Hallo Dieter, vielen Dank für den Word Tipp :=)

    Kann ich das auch ohne Umsatzsteuer benutzen? Ich brauche was einfaches für die Kleinunternehmer Reglung.

  44. Hallo,
    das ist wirklich ein tolles Tool! Danke, dass ihr es kostenlos bereit stellt. Gibt es ggf. noch eine genauere Anleitung dazu? Ich bekomme sowohl bei Ausgaben, als auch der Einnahmen im Monatsblatt immer einen WERT-Fehler (19% USt ausgewählt). Oder gibt es irgendwo noch die Version von 2018 herunterzuladen?
    Ich möchte/traue mir nicht zu, in den Formeln rumzufuschen.
    Danke für einen kurzen Tipp im Voraus & viele Grüße,
    Lena

  45. Hallo, wie lade ich die Excel Datei herunter? Bei mir wir am PC kein Feld zum Download angezeigt

  46. Hallo sehr geehrter Herr Dieter Petereit,

    ich möchte gerne für mein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer Reglung verwenden. Gibt es irgendwo noch diese Excel Datei zum Download?

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sergej Gelfrich

  47. Ich benutze es bereits seit vielen Jahren, herzlichen Dank für Ihre tolle Arbeit. Gibt es zufällig eine aktualisierte Version (2023)?

    VG
    Stefan

  48. Ich wollte mal Fragen, wo man das Original nochmal herunterladen kann. Leider wurde durch eine Mitarbeiterin die Kalkulation so „verarbeitet“ das die Excel – Vorlage in einigen Teilen nicht mehr funktioniert… Bitte… kann mir jemand helfen? Vielen Dank.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert