Seit es in der Europäischen Union keine obligatorischen Zollkontrollen mehr gibt, müssen Exporteure vierteljährlich "Zusammenfassende Meldungen" über ihre Warenlieferungen an das Bundeszentralamt für Steuern schicken. Ab 2010 gilt diese Meldepflicht auch für Dienstleister, die Leistungen für Geschäftskunden in anderen EU-Ländern erbringen. Wir zeigen, wie's geht.
Wer nicht ins Handelsregister eingetragen ist und unterhalb bestimmter Gewinn- und Umsatzgrenzen bleibt, ist von der doppelten kaufmännischen Buchführung befreit. Dass die vereinfachte Gewinnermittlung ausgesprochen einfach ist, kann man zwar nicht behaupten....