Mit 1.1.2009 tritt die neue Verpackungsverordnung in Kraft. Alle Internethändler müssen dadurch ab Januar zwingend im Voraus für die Entsorgung ihres Verpackungsmaterials aufkommen. Andernfalls drohen bis zu 50.000 € Strafe.
Mit Hilfe der Verpackungsverordnung will die Bundesregierung ihre abfallwirtschaftlichen Ziele erreichen, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt vermeiden oder verringern und dabei die Materialien wieder verwerten. Weil die bisherige Regelung keine entsprechende Wirkung zeigte, wurde die Verpackungsverordnung novelliert. Ab 2009 muss für jede Verpackung die bei einem Verbraucher ankommt, die Entsorgung durch den Händler bereits im Voraus bezahlt sein.
Bisher galt die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1998. Online-Händler hatten zwar die Möglichkeit sich einem dualen Entsorgungssystem, zum Beispiel „Der Grüne Punkt“, anzuschließen, sie mussten dies allerdings nicht tun. Es reichte aus, die Kunden auf der Homepage und in der Warensendung über die Rücknahmepflicht zu informieren. Die Shopbetreiber mussten das Verpackungsmaterial in „zumutbarer“ Entfernung vom Kunden wieder entgegen nehmen oder die Entsorgung gewährleisten. Doch kaum ein Kunde nahm diese Rückgabemöglichkeit in Anspruch. Die Mehrkosten für Internet-Händler durch die Entsorgung waren also gleich null.
Viele Shopbetreiber nutzten dies aus und schoben so die Kosten auf die Verbraucher und andere Händler ab. Die Abfallentsorgung der grauen Tonnen zahlten nämlich die Bürger, jene der gelben Tonne diejenigen Händler, die sich an ein duales Entsorgungssystem anschlossen. Als Internethändler hatte man nur mit Konsequenzen zu rechnen, wenn man nicht ausdrücklich auf die Rücknahmepflicht hinwies. Dann riskierte man eine Abmahnung wegen Wettbewerbswidrigkeit.
Mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung will die Bundesregierung nun alle Händler in die Pflicht nehmen, sich am Entsorgungssystem mit Recyclingschwerpunkt zu beteiligen. Denn der Aufwand lohnt sich: Fünf Millionen Tonnen an Verpackungsmaterial werden derzeit jährlich in Deutschlands Haushalten gesammelt und wiederverwertet. Das spart nicht nur eine Menge an Rohstoffen, sondern auch 73 Milliarden Megajoule Primärenergie, soviel wie die Gesamtheit aller bayerischen Haushalte in einem Jahr verbraucht. Ein Beitrag der die geschröpften Staatskassen ein klein wenig entlastet und zudem noch die Umwelt schont.
Was ändert sich nun?
Der Gesetzestext wurde geändert, weil sich bei der alten Regelung zu wenige Internet-Händler an ein duales Entsorgungssystem angeschlossen hatten. Doch das war eigentlich das Ziel der Verpackungsverordnung. Jetzt verlangt die Bundesregierung, dass jeder Händler in einem dualen Entsorgungssystem registriert ist:
Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsvepackungen an einem oder mehreren Systemen […] zu beteiligen. (§6 Abs. 1 Verpackungsverordnung)
Als Verkaufsverpackung gilt jede Verpackung, die der Endverbraucher erhält. Und für Internethändler, die ganz Deutschland beliefern, bedeutet das neue Gesetz, dass Sie auch die Rücknahme im ganzen Bundesgebiet gewährleisten müssen. Damit zwingt die Regierung praktisch alle Händler zu Kunden der acht deutschen Firmen des dualen Systems zu werden, die flächendeckende Rücknahme gewährleisten können:
- BellandVision GmbH
- Der Grüne Punkt
- EKO-PUNKT GmbH
- INTERSEROH
- Landbell AG
- Redual GmbH und Co. KG
- Vfw GmbH
- Zentek GmbH und Co. KG
Wie an dieser Aufstellung zu erkennen ist, bringt die Novelle Schwung in diesen Markt. Noch vor kurzem gab es kaum Alternativen zum „grünen Punkt“. Händler dürfen daher auch einen Preiskampf unter den Anbietern erwarten. Die Firmal Landbell bietet ein Basispaket für 150 Euro jährlich an, INTERSEROH listet ein Paket für „kleine“ Händler um 250 Euro und Zentek bietet eine „Zmart“-Lösung für 400 Kilogramm Papier, Pappe, Kartonage, sowie 40 Kilogramm Kunststoff für 150 Euro an.
Zusätzlich verlangt der Gesetzgeber von den Betreibern großer Online-Shops, Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in Vollständigkeitserklärungen zu dokumentieren. Sobald die Mengengrenze von 80.000 Kilogramm Glas, 50.000 Kilogramm Papier, Pappe und Karton oder 30.000 Kilogramm an anderen Verpackungsmaterialen pro Jahr überschritten wird, ist der Händler verpflichtet, eine solche Erklärung abzugeben. Liegt der Verbrauch darunter, so muss ein Unternehmer dies nur auf Antrag der Behörde vorlegen. Das soll die Transparenz der Entsorgung des Verpackungsmaterials erhöhen.
Es gibt keine Alternativen
Für Shopbetreiber, die nur Waren versenden, deren Verpackungsmaterial vom Hersteller bereits im dualen System registriert ist, entsteht kein Mehraufwand. Schließlich wurde für die Entsorgung dieser Verpackung bereits gezahlt. In der Praxis besteht diese Möglichkeit für den Großteil der Online-Händler jedoch nicht. Denn meist sind die Verpackungen der Hersteller nicht für den Versand an den Endverbraucher ausgelegt. Jedes Füllmaterial oder Klebeband, das zusätzlich verwendet wird, muss allerdings im dualen System registriert sein. Zudem importieren zahlreiche Online-Shops Waren aus dem Ausland. Die Verpackungen dieser Produkte sind nicht im deutschen System registriert. Dies gilt auch für Waren aus dem EU-Ausland. Denn obwohl im gesamten EU-Raum ähnliche Bestimmungen gelten, existiert noch kein länderübergreifendes System.
Zudem gibt es auch noch keine Hersteller von Verpackungsmaterial, deren Kartons, Füllmaterial und Klebebänder vollständig im dualen System registriert sind. Nur als Kunde einer solchen Firma könnten sich Online-Händler tatsächlich die eigene Anmeldung bei einem Entsorgungsdienstleister ersparen.
Ausnahmegenehmigungen für Hersteller und Vertreiber sollen branchenspezifisch theoretisch möglich sein. Und zwar dann, wenn sich Hersteller und Vertreiber direkt an die einzelnen Anfallstellen wenden und von dort die Verpackungen zurücknehmen und der Verwertung zuführen. Dies muss man sich jedoch von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Diese Genehmigung hängt wiederum von einzelnen Voraussetzungen ab, die dabei erfüllt werden müssen. Laut der IT-Recht-Kanzlei, die zum Thema neue Verpackungsverordnung einen eigenen FAQ-Bereich auf der Homepage eingerichtet hat, ist dieses Verfahren für einzelne Internethändler jedoch viel zu aufwendig.
Auswirkungen auf die Praxis der Online-Händler
Verstößt ein Shopbetreiber gegen die neue Verpackungsverordnung und bringt nicht registriertes Verpackungsmaterial in Umlauf, so verhält er sich zum einen wettbewerbswidrig und kann – so wie früher auch – abgemahnt werden. Hinzu kommt ab dem 1.1.2009 aber auch noch das Begehen einer Ordnungswidrigkeit, was eine Strafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann. Aus Mangel an Alternativen zum Anschluss an einen Anbieter des dualen Entsorgungssystems hat die novellierte Verpackungsverordnung zweierlei Auswirkungen auf Internet-Händler: Zusatzkosten für die Inanspruchnahme des Dienstes einer Entsorgungsfirma und den damit zusammenhängenden bürokratischen Aufwand. ™
Wie hilfreich war dieser Beitrag?
Klicke auf die Sterne um zu bewerten!
Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0