Das Dr. Web Magazin ist eine eingetragene Marke (Patent Nummer 39903659). Das macht Sinn, damit kein anderer uns unter dem gleichen oder einem ähnlichen Namen kopiert. Wie wird man zu Marke?
Eine Marke bietet Vorteile. Zum einen kann sie ein Produkt aufwerten, ihm mehr Gewicht verleihen; zum anderen bietet sie Rechtssicherheit. Einfach ausgedrückt, Mitbewerber werden kein Produkt unter demselben oder einem ähnlichen Namen herausbringen können. In Zeiten immer härteren Wettbewerbs macht das durchaus Sinn. So kommt es, dass die Zahl der Markenanmeldungen in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen ist.
Was ist eigentlich eine Marke?
Das Paten- und Markenamt beschreibt es so: „Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.“
Die Sache ist durchaus kompliziert, so dass wir sie in ihrer Gesamtheit hier nicht darstellen können. Geschützt werden kann fast alles. So spricht man von Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken , Kennfadenmarken, Hörmarken, Dreidimensionale Marken und sonstigen Marken. Uns interessiert natürlich ganz besonders die Website: Eine Wortmarke. Wollte man ein Logo schützen lassen, hätte man es mit einer Bildmarke zu tun.
Anmelden kann man eine Marke für den Gebrauch in Deutschland, innerhalb der EU oder auch weltweit.
Das Patent- und Markenamt sieht eine Einteilung in Klassen vor. Danach ist es durchaus möglich, dass eine Marke mehrfach für verschiedene Geltungsbereiche verliehen wird. Die Klassen sagen aus für welchen Bereich eine Marke gültig ist. Für eine Website wären das etwa:
- Klasse 16: Druckerzeugnisse und andere
- Klasse 35: Werbung und andere
- Klasse 38: Telekommunikation und andere
- Klasse 42: Software und andere
45 Klassen gibt es insgesamt. Das Patent- und Markenamt listet sie mitsamt genauer Beschreibung in einem PDF-Dokument auf. Es empfiehlt sich diese Liste genau zu studieren, denn je mehr Klassen man zur Anmeldung bringt, desto teuer wird die Sache schließlich.
Die Recherche
Bevor eine Marke zur Anmeldung gebracht werden kann, muss festgestellt werden, ob diese bereits im Gebrauch ist. Kein einfaches Unterfangen. Eine Google-Suche genügt hier nicht. Sie können die Recherche über einen der zahlreichen Dienstleister oder über einen Rechtsanwalt durchführen lassen. Die Firma Domainguard etwa erledigt eine intensive Recherche für 49,- Euro. Gesucht wird nach wortidentischen Marken und nach ähnlichen Marken mit komplettem Registerauszug.
Hier können Sie auch erfahren, ob der von Ihnen gewünschte Begriff überhaupt als Marke zulässig wäre.
Die Anmeldung
Anmelden darf jeder, eine Firma muss man dazu nicht sein. Beantragt wird eine Marke über ein Formular direkt beim Patent- und Markenamt. Es steht Ihnen als PDF- oder als Word-Dokument zur Verfügung. Dabei entstehen Kosten:
- Anmeldegebühr einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen: 300,- Euro.
- Klassengebühr für jede Klasse ab der vierten Klasse: 100,- Euro.
- Antrag auf beschleunigte Prüfung: 200,- Euro.
Sollte die Anmeldung scheitern, war alles für die Katz. Gebühren werden nicht zurückerstattet.
Marke verpflichtet
Eine Marke ist 10 Jahre lang gültig und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden. Als Markeninhaber ist man verpflichtet die Marke rein zu halten und zu schützen. Das heißt, sollte sich tatsächlich ein Konkurrent blicken lassen und eine Website unter einen ähnlichen Namen mit ähnlichem Thema in Leben rufen, müssen Sie handeln. Eventuell mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Tut man das nicht, kann die Marke verfallen.
Übrigens… Nach der Veröffentlichung der Eintragung der Marke haben Inhaber älterer angemeldeter oder eingetragener Marken innerhalb einer Frist von drei Monaten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einzulegen.
Links
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Markenplatz: Website für Markenhandel und News
- Markenanmeldung im Ausland
Dieser Artikel bezieht sich auf die Markenanmeldung in Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten andere Gesetze.
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