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Dr. Web » Webdesign » Grundlagenwissen: Der Dispositionskredit

Grundlagenwissen: Der Dispositionskredit

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Lesedauer: 5 Minuten
  • von Oliver Jensen
  • 6. November 2008

Inhaltsverzeichnis

Der Dispositionskredit feiert seinen 40. Geburtstag. Seit dem Jahre 1968 können die Inhaber eines Girokontos ihr Konto überziehen und somit auch ohne Guthaben liquide sein. Ein Dispositionskredit wird auch als Überziehungskredit bezeichnet und ermöglicht im vorgegebenen Rahmen eine Überziehung des Girokontos. Die Nutzung dieses Kredits kann – wenn vorhanden – jederzeit erfolgen und bedarf keiner Anmeldung. Genauso unkompliziert gestaltet sich die Tilgung, die über den Geldzufluss vonstatten geht. Gar nicht so einfach jedoch für Selbstständige und Freiberufler.

Die Bewilligung des Dispositionskredits geschieht gleichzeitig mit der Eröffnung des Girokontos, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Anderenfalls könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Antrag gestellt werden oder es kommt zu einer automatischen Bereitstellung des Kredits. Letzteres wird vom Bankinstitut veranlasst, sofern im Verlaufe der Zeit ein beständiger Geldzufluss festzustellen ist. Der Kunde kann sich dann mit der Höhe des Dispositionskredits einverstanden zeigen oder das Limit auf eigenen Wunsch weiter nach unten setzen. Manche Menschen gehen aus Angst vor einer Verschuldung sogar so weit, dass sie komplett auf den Dispositionskredit verzichten und stattdessen ein guthabenbasiertes Girokonto führen. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt sein. Jederzeit könnte es schließlich zu unvorhergesehenen Ausgaben kommen, die durch den Überziehungskredit aufzufangen wären.

Die Voraussetzungen und die Kredithöhe

Dem Bankinstitut steht es völlig frei, ob und in welcher Höhe ein Dispositionskredit bewilligt wird. Für gewöhnlich wird hierüber anhand der Schufa-Auskunft und des Einkommens entschieden. Von Letzterem hängt dann schließlich auch der Kreditrahmen ab. Spezielle Regelungen gibt es dabei nicht, doch zumeist entspricht die Kredithöhe dem zwei- bis dreifachen Nettoeinkommen.

Die Voraussetzung des Einkommensnachweis stellt für Selbstständige und Freiberufler ein gravierendes Problem dar. Da dieser nämlich nicht erbracht werden kann, sind keine Sicherheiten vorhanden. Aus diesem Grund ist zunächst mit einem guthabenbasierten Girokonto (ohne Dispo) vorlieb zu nehmen. Diese unbefriedigende Situation muss aber nicht von Dauer sein. Denn auch wenn es nicht auf jede Bank zutreffen mag, zeigen sich viele Institute den Eigenständigen gegenüber aufgeschlossen und sind unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Dispo-Bewilligung bereit. Diese erfolgt bei einem beständigen Geldzufluss jedoch nicht automatisch, wie es bei Angestellten zumeist der Fall ist, sondern muss beantragt werden und verlangt eine sehr genaue Prüfung. Dabei sind für gewöhnlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Einkommenssteuerbescheide
  • Bilanzen
  • Gewinn- und Verlustberechnungen
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen.

Zudem ist es häufig eine Grundvoraussetzung, dass der freiberuflichen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit seit mindestens 3 Jahren nachgegangen wird. Aus Sicht der Kreditgeber sind solche genauen Prüfungen nötig, um das eigene Risiko gering zu halten. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist die Gefahr eines plötzlichen Einnahmeausfalls schließlich erheblich höher als bei einem Angestellten. Und sollte ein Selbstständiger tatsächlich kein oder nur noch ein sehr geringes Einkommen erzielen, wäre lediglich mit Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise aufstockendes Arbeitslosengeld 2 zu rechnen, womit der Kredit kaum zu tilgen ist.

Da der regelmäßige Geldzufluss die einzige Sicherheit darstellt, ist bei einer Verringerung des Einkommens auch eine Anpassung des Dispositionskredits zu erwarten. Wer also plötzlich einen geringeren Geldzufluss hat oder überhaupt nicht mehr erwerbstätig ist, muss mit einer Kürzung, vielleicht sogar mit einer Kündigung des Kredits rechnen. Hierfür gibt es noch nicht einmal eine Frist, weshalb man gegen eine Auflösung des Kredits auch nicht rechtlich vorgehen kann. Sollte zum Kündigungszeitpunkt der Kredit genutzt sein, ist dieser umgehend zu tilgen. Ist dies nicht möglich, zeigen sich die meisten Banken jedoch kooperativ und wandeln das Soll in einen Ratenkredit um.

Die Zinsen

Bei der Nutzung des Dispositionskredits sind Zinsen zu zahlen. Diese fallen tageweise an, werden für gewöhnlich aber erst nach einem Quartal eingezogen. Dabei sind die Zinsen grundsätzlich nur für jene Summe fällig, die auch tatsächlich überzogen wurde. Der Kreditrahmen hat somit kein Einfluss auf die letztendlichen Kosten. Dafür aber der Zeitpunkt der letzten Abbuchung. Laut eines Urteils des Oberlandgerichtes in Celle dürfen die Dispozinsen nämlich grundsätzlich erst berechnet werden, wenn die Überziehung im Kontoauszug vermerkt wurde (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberziehungszins).

Da die Zinsen bei den Bankinstituten sehr verschieden ausfallen, lohnt sich ein Vergleich. Dies gilt besonders für Personen, die vermutlich öfters oder über einen längeren Zeitraum den Dispositionskredit nutzen werden. Wie gravierend sich die Verschiedenheiten auswirken, beweist ein Rechenbeispiel von Modern-Banking: Bei einem geringen Zinssatz von 6,95 Prozent und einem Minus von 1.000 Euro wäre in einem Jahr 71,33 Euro, bei einem Zinssatz von 16,99 Prozent wiederum 181,03 Euro zu zahlen.

Wurde der Kreditrahmen überschritten, fällt zusätzlich zum Sollzins auch noch der Überziehungszins an. Dieser zusätzliche Zinssatz gilt nur für jenen Betrag, der über dem Kreditlimit liegt. Beispiel: Bei einem Sollzins von 12 Prozent und einem Überziehungszins von 6 Prozent wird das Konto um 2.000 Euro überzogen, obwohl sich das Dispositionslimit nur auf 1.500 Euro beläuft. In diesem Fall würden die 1.500 Euro mit 12 Prozent und die übrigen 500 Euro mit 18 Prozent (Sollzins & Überziehungszins) belastet werden.

Der Umgang mit dem Dispositionskredit

Aufgrund der relativ hohen Zinssätze sollte der Dispositionskredit grundsätzlich nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Viele begehen leider den Fehler, sich bei jedem Bedarf vom Dispositionskredit zu bedienen und landen somit schneller als Gedacht in der Schuldenfalle. Doch ist eine gewisse Grenze erst einmal überschritten, ist nur schwer aus dem Soll wieder herauszukommen. Vor allem bei Überschreitung des Dispositionslimits.

Sollte der kommende Geldzufluss also für keine vollständige Tilgung ausreichen, sollte man nach anderen Maßnahmen suchen. Dabei können gerne auch die Ersparnisse mit einfließen. Denn was nützt es, 5 Prozent Zinsen auf dem Tagesgeldkonto zu erhalten, wenn auf der anderen Seite über 10 Prozent Dispozinsen zu zahlen sind? Sind wiederum keine oder nicht genügend Ersparnisse vorhanden, empfiehlt sich die Umwandlung in einen Ratenkredit. Grund: Die Zinsen eines Ratenkredits sind weitaus geringer als die eines Dispositionskredits, wodurch von Anfang an gespart wird. Aber natürlich muss man sich hierfür nicht zwingend an seine Hausbank wenden. Stattdessen ist auch beim Ratenkredit ein ausgiebiger Vergleich anzustellen, um nach den günstigsten Konditionen zu suchen.

Überhaupt ist vor jeder größeren Überziehung zu überlegen, ob ein Ratenkredit nicht die bessere Variante wäre. Sollte die Kontoüberziehung durch den kommenden Geldzufluss direkt getilgt werden, ist die Dispo-Nutzung zwar zu empfehlen, doch wenn es zu einer länger andauernden Überziehung kommt, fällt die Wahl besser auf einen Ratenkredit.

Die Alternative: Der Abrufkredit

Der Dispositionskredit stellt nicht die einzige Variante dar, um eine kurzzeitige Zahlungsunfähigkeit zu kompensieren. Ein sehr ähnliches Prinzip liegt bei dem sogenannten Abrufkredit vor. Dieser wird von Direktbanken und Finanzdienstleistern offeriert und besticht insbesondere durch die günstigen Zinsen. Während bei der Nutzung des Dispositionskredits gut und gerne über 13 Prozent fällig werden, liegen die Zinssätze beim Abrufkredit häufig unter 9 Prozent. Zudem kann der potentielle Kreditnehmer die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen, während man beim Dispositionskredit an seine Hausbank gebunden ist.

Bei Interesse wendet man sich an einen entsprechenden Kreditgeber und beantragt einen Abrufkredit. Dieser wird dann über den Kreditrahmen, welcher zumeist zwischen 5.000 und 25.000 Euro liegt, entscheiden. Von diesem Zeitpunkt an kann sich der Antragsteller bei jedem Bedarf an den Kreditgeber wenden und eine Geldsumme im vorgegebenen Rahmen anfordern, welche dann umgehend überwiesen wird. Obwohl sich die Rückzahlungsfrist über bis zu 84 Monate erstrecken kann, sollte man grundsätzlich um eine zügige Tilgung bemüht sein. Denn der günstige Zinssatz gilt nicht für ewig. Schon nach drei Monaten kann dieser rapide ansteigen, wodurch kein Vorteil mehr gegenüber dem Dispositionskredit vorhanden ist.

Aufgrund der Voraussetzung eines Einkommensnachweises sind die Freiberufler und Selbstständigen auch bei diesem Kredit im Nachteil. Dennoch gibt es einige Anbieter, die sich dieser Personengruppe gegenüber aufgeschlossen zeigen und bei einem beständigen Einkommen einen Abrufkredit vergeben. Ob diese Kreditgeber dann aber auch die günstigsten Angebote bieten, ist wieder eine andere Frage. ™

Oliver Jensen

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0 Antworten zu „Grundlagenwissen: Der Dispositionskredit“
— was ist Deine Meinung?

  1. Jenny W. sagt:
    17. Dezember 2012 um 2:31 Uhr

    Der Dispositionskredit ist aktuell ja wieder in aller Munde. Diskutiert werden in den Medien die horrenden Dispo-Zinsen und man will den Wucherzinsen von ca. bis zu 14 Prozent oder höher angeblich politisch einhalt gebieten, um die Verbraucher zu schützen.

    Schauen wir mal, ob dahin gehend tatsächlich etwas passieren wird. Auf jeden Fall würde ich immer einen Vergleich für Dispo-Zinsen vornehmen, bevor ich ein Girokonto eröffne oder einen günstigen Dispo-Kredit suche.

    Zum Glück sind günstige Dispo-Kredite online ja recht leicht zu vergleichen. Für Freiberufler ist die Sache schon etwas schwieriger, da man ein regelmäßiges Einkommen den Banken gegenüber vorweisen muss.

    Antworten

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