Kein Kredit, keine Hypothek, kein Mobiltelefon, kein Ebay-Account und kaum ein Konto ohne Schufa-Auskunft. So erhalten Sie Informationen und schützen sich vor Fehlern.
Die Schufa im Detail
„Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung“ nennt sich diese Schuldnerkartei. Schon 1927 gegründet, möchte die Schufa seitdem vor allem ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen schützen, auch wenn der Schutz der Verbraucher vor Überschuldung gerne vorgeschoben wird. Da überrascht es kaum, dass Banken und Kreditinstitute die Inhaber sind. Sehr praktisch, da diese Informationen geben wie nehmen. Die ausgetauschten 350 Millionen Einzeldaten von 60 Millionen Menschen werden dann auch gerne genutzt – natürlich nur, um sich abzusichern.
Das Scoring
Und dazu bekommt fast jeder von uns ein individuelles „Schufa-Scoring“ verpasst. Selbst wer sich noch nie etwas zuschulden hat kommen lassen. Das Prognoseverfahren der Schufa errechnet einen Punktestand, der zwischen eins und tausend liegt. Je niedriger der Wert, desto schlechter die finanzielle Prognose, was sich auf zukünftige Kredite auswirken kann. Noch undurchsichtiger wird dieser Wert durch die Tatsache, dass die gleiche Person unterschiedlich bewertet wird, je nachdem welche Branche die Anfrage stellt. Grundlage sind statistisch-mathematische Analyseverfahren. Gesammelte Daten der Vergangenheit sollen auf gleichartige Begebenheiten schließen. Die Datenschützer bemängeln, dass es sich nicht um persönliche Informationen, sondern um anonyme Massendaten handelt.
Stehe ich drin? – Die Selbstauskunft
Interessant und oft auch zwingend notwendig ist die Selbstauskunft. Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings nur die kostenlose mündliche Auskunft. Dazu müsste man aber eine der dreizehn regionalen Geschäftsstellen besuchen, die in Stuttgart, Bremen, Bochum, Hannover, Saarbrücken, Mannheim, München, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Leipzig, Hamburg und Berlin zu finden sind. Wer sich den Weg sparen möchte zahlt 7,60 Euro, die für die Selbstauskunft über ein Online-Formular oder für einen schriftliche Antrag anfallen. Die Antwort kommt per Post und sollte auf Fehler hin überprüft werden.
Was weiß die Schufa alles?
Außer dem Namen, Geburtsdatum und der Anschrift speichert die Schufa positive und negative Merkmale, wobei die Positivmerkmale nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden dürfen (Schufa-Klausel). Zu den Positivmerkmalen gehören Bürgschaften, Leasingverträge, Kreditanträge, gestellte Kreditkarten und Daten über Girokonten. Zu den Negativmerkmale die Kündigung des Girokontos, Kündigung von Krediten, die Scheckrückgabe mangels Deckung, der Scheckkartenmissbrauch, Verbraucherinsolvenzverfahren, gemahnte, aber unbezahlte Forderungen, Vollstreckungmaßnahmen, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung und Mahnbescheide.
Die Schufa speichert keine Daten zum Arbeitgeber, zum Familienstand, zum Einkommen und Vermögen und zu Depotwerten. Gerade die drei letzten Punkte könnten für den Verbraucher durchaus positiv sein.
Die Schufa gibt bereitwillig Auskunft
Folgenreiche Fehler
Bei der Löschung von Negativmerkmalen treten des öfteren Fehler im Datensatz der Schufa auf. Die Schufa selbst gibt zu, dass es bei der Menge an Informationen schwierig ist, die Datenbank aktuell zu halten. Umso wichtiger ist die Selbstauskunft vor größeren finanziellen Entscheidungen, wie etwa der Antrag eines Ratenkredites. Sollte diese Selbstauskunft Fehler enthalten, so kann man sich an die nächste Geschäftsstelle wenden und die fehlerhaften Angaben prüfen lassen. Das Kopfschütteln in der Bank sollte man sich sparen.
Das sind Ihre Rechte
Die Schufa-Einträge müssen nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht werden. Dazu gehören die Angaben über Kredite zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung. Auf Antrag löscht die Schufa diese Daten sofort bei erfolgter Tilgung. Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte werden ebenfalls zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung gelöscht. Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird. Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren. Auch hier ist ein vorzeitiges „Update“ der Daten möglich, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.
Die Selbstauskunft sollte auf diese Daten hin überprüft werden. Wie schon geschrieben, sind oft veraltete Daten im Bestand. Das diese Daten berichtigt oder gelöscht werden, ist ihr Recht (§33ff des Bundesdatenschutzgesetzes). Können die Daten nicht geprüft werden, müssen sie bis zur Klärung der Angelegenheit gesperrt werden. Im Härtefall, etwa wenn durch falsche Schufa-Daten ein Schaden entstanden ist oder droht, bleibt nur noch der Gang zum Anwalt.
Die Schufa-Website
Das Interesse der Schufa-Mitglieder ist verständlich. Doch auch Betroffene haben ihre Rechte, die sie nutzen sollten. ™
Erstveröffentlichung 13.06.2005
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2 Antworten zu „Datenkrake Schufa – Das sind Ihre Rechte“
— was ist Deine Meinung?
Mittlerweile ist das alles noch viel schlimmer geworden, seit der Bankenkrise sind die Kriterien für das Scoring um einige Faktoren erweiter worden. Ein Witz z.B. das auch die Gegend in der man wohnt Einfluss auf den Score hat.
Das mit dem Scoring ist ein Witz. Sobald ein Schufaeintrag besteht ist die Aussicht eine Kreditkarte oder einen Kredit zu beantragen mehr als schlecht.