Ein Impressum braucht zwar nicht jede Website, doch jede sollte eines haben. Warum das so ist, erfahren Sie hier. Außerdem: Was gehört hinein? An welcher Stelle muss das Impressum erscheinen?
Das Gesetz sieht vor, dass Anbieter „geschäftsmäßiger Teledienste“ der so genannten Anbieterkennzeichnungspflicht unterliegen. Diese müssen ein Impressum vorweisen können. In Österreich gilt das ähnliche E-Commerce Gesetz (ECG).
Damit tut sich eine rechtliche Grauzone auf, denn es ist nicht immer klar zu erkennen wo die geschäftsmäßige Tätigkeit beginnt und was darunter fällt. Beispielsweise eine private Homepage, die an einem erfolglosen Partnerprogramm teilnimmt.
Auf dieses Problem muss man sich aber gar nicht erst einlassen. Aller Wahrscheinlichkeit nach auf der sicheren Seite befindet sich, wer immer ein Impressum erstellt, egal welcher Art Ihre Website ist und was sie enthält. Im Zweifelsfall tun Sie Ihren Besuchern etwas Gutes, denn diese haben durchaus das „moralische Recht“ zu erfahren, wer hinter einer Seite steckt.
Was gehört in das Impressum? Zuerst einmal Namen und Adresse. Handelt es sich um eine Firmen- oder Vereinsseite und der Betreiber ist eine juristischen Personen (GmbH, AG, EG, EV…) muss auch deren Vertreter genannt werden. Das ist dann entweder der Geschäftführer oder Vorstand. Betreiben Sie ein Online-Magazin und veröffentlichen Sie in regel- oder unregelmäßigem Abstand Artikel, unterliegen Sie dem Mediendienste-Staatsvertrag. Sie müssen dann eine verantwortliche Person für jeden Themenbereich nennen, sofern es solche gibt.
Damit ein Besucher mit Ihnen in Kontakt treten kann, ist die Angabe von Telefonnummer, Telefaxnummer und Email Adresse Pflicht – sofern solche vorhanden sind. Wenn Sie über eine Registernummer des Handels-, Vereins-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregisters verfügen, muss auch diese ebenfalls angegeben werden, genauso wie eine vorhandene Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Zu guter Letzt kommen noch die Zulassungen: Muss Ihr Gewerbe oder Ihr Web-Angebot zugelassen werden, ist hier der Link zur entsprechenden Aufsichtsbehörde Pflicht.
Diese Angaben, sprich das Impressum, müssen nicht nur vorhanden sein, sie haben auch leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu sein. Deshalb ist es nicht egal, wo sich Ihr Impressum befindet. Am besten weisen Sie gleich mehrfach darauf hin. Etwa in der Menüleiste und zusätzlich in der Kopf- oder Fußzeile. Nennen Sie diesen Link „Impressum“ und nicht „Kontakt“ oder „Über uns“, um jeden Zweifel auszuräumen.
Noch ein Tipp: Emailadressen nie unverschlüsselt angeben, diese werden sonst das Opfer von Emailsammel-Software, so genannten Harvestern, nach deren Besuch man sich auf eine stetig steigende Spam-Flut freuen darf.
Links:
- Certiorina – Impressums Generator
- Net & Law Impressums Assistent
- Teledienstgesetz (TDK)
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