Der Handel mit etablierten Domains ist lukrativ. Sobald beliebte Domains frei gegeben werden, werden sie sofort wieder registriert. Domain-Grabber nehmen dabei keine Rücksicht, ob dies ein Provider-Fehler, ein Missgeschick oder zum Zwecke eines Providerwechsels war. Sie besetzen die Webadressen und machen Sie zu Geld. Ohne Rücksicht auf den Namen des Vorbesitzers.
Domains sind die Standorte der Geschäftslokale in der virtuellen Welt. Je mehr Besucher sich dort tummeln und je bekannter eine Website ist, desto lukrativer ist sie auch. Dabei muss auf der Homepage nicht zwingend ein Shop eingerichtet sein. Es gibt viele Möglichkeiten, aus einer populären Site Kapital zu schlagen. Beispielsweise durch Werbung wie Adsense oder Banner, durch Imagepflege einer Marke oder als virtuelles Aushängeschild eines realen Geschäftlokals, eines Dienstleisters, eines Unternehmens.
Eine Domain mit viel Traffic aufzubauen, nimmt viel Zeit und Arbeit in Anspruch. Dementsprechend hoch ist der Wert einer solchen virtuellen Immobilie. Deswegen sind Domainhändler und Netzwerker immer auf der Suche nach aufgegebenen, inaktiven oder auslaufenden Webadressen mit einem hohen Pagerank oder einer hohen Besucherzahl. Gelingt es ihnen so, eine Domain in Besitz zu nehmen, können sie diese mit großen Gewinnspannen weiterverkaufen oder „parken“. Auf „geparkten“ Websites platzieren die Domainhändler dann Werbeeinschaltungen und kassieren pro Klick.
Diebstahl oder legales Geschäft?
Meistens verhalten sich diese Händler dabei nicht „gentlemen-like“. Sie fragen nicht danach, ob die Domain tatsächlich frei ist und vom Vorbesitzer mit Absicht aufgegeben wurde. Schließlich kann es auch passieren, dass die Nutzung einer Webadresse unabsichtlich auslief. Durch den Fehler eines Providers, durch eine nicht bezahlte Rechnung oder der Inhaber wollte den Provider wechseln, ließ daher den Vertrag auslaufen und die Domain wurde nur für kurze Zeit frei gegeben. Ein „Gentlemen-Agreement“ gibt es im Domainhandel nicht. Die Profis finden freie Domains bereits nach wenigen Stunden. Selbst, wenn eine Adresse nur für eine Nacht offen war, um sie am nächsten Tag wieder zu registrieren, kann sie schon weg sein. Hier gilt der Grundsatz: „Weggegangen, Platz gefangen!“
Will der alte Inhaber die Domain zurück haben, wird dafür dann ein hoher Preis verlangt. Rechtlich gegen die neuen Besitzer vorzugehen, ist schwierig. Die Händler, auch als Domain-Grabber (= Domain-Grapscher) bezeichnet, sitzen oft nicht in Deutschland, sondern handeln als Briefkasten-Firmen auf Karibikinseln. Diese Unternehmen sind nur durch hohen finanziellen Aufwand in die Verantwortung zu ziehen. In Artikeln der Wochenzeitung Die Zeit oder des Online-Auftritts des ZDF wurden solche Firmen sogar als „Domain-Diebe“ und „Netzpiraten“ bezeichnet.
Der Preis dieser Domainspekulanten richtet sich nach den Kosten einer Klage. Bezahlt ein geschädigtes Unternehmen den Preis für die Domain, so ist der Aufwand jedoch deutlich geringer als ein Rechtsstreit. Lässt das Budget weder den Rückkauf noch eine aufwendige Klage mit Verfahren zu, so haben die alten Domaininhaber auch keinen Einfluss auf den Inhalt der Website. Durch das ZDF erlangte die Homepage der Kirche-Duissern als Opfer einer solchen Briefkastenfirma Aufmerksamkeit. Wo früher die Website der Kirche zu finden war, befindet sich heute eine Werbelinkfarm. Dabei wird auf die Anliegen der Kirche keine Rücksicht genommen. Unter den Menüpunkten wie „Bibel“, „Kirche“ oder „Glauben“ finden Besucher Links zu Singlebörsen, Pizzaservice oder Ratgebern, wie man richtig Frauen anspricht.
Rechtliche Situation
Die zentrale Registrierungsstelle für Domains unterhalb der Top-Level-Domain „.de“ ist die DENIC eG. Nach den Richtlinien der DENIC müssen Domaininhaber aus dem Ausland eine im Inland ansässige natürliche Person als administrativen Ansprechpartner, einen sogenannten Admin-C, angeben. Ob dieser für die Inhalte oder Rechtsverletzungen (zum Beispiel Störerhaftung oder Markenrechtsverletzungen) gegenüber Dritten haftet, ist noch nicht vollständig geklärt. Ein BGH-Urteil diesbezüglich liegt nicht vor. Bisher haben die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln entschieden, dass sich eine solche Haftung nicht begründen lässt.
Die eigene Site, der eigene Name oder die eigene Marke ist also nicht wirksam durch rechtliche Schritte vor Domain-Grabbern zu schützen. Besser ist es daher, eine Domain – auch wenn Sie einmal nicht mehr gebraucht wird – nie freizugeben. Auch nicht, wenn man sie gleich danach bei einem neuen Provider wieder registrieren will.
Wie erfährt man von freigewordenen Domains?
Nicht jeder, der eine abgelaufene oder auslaufende Domain registriert, ist ein Domain-Grabber. Auch seriöse Internetprojekte sollten sich die Chance nicht nehmen lassen, von den Vorteilen etablierter Webadressen zu profitieren. Ein höherer PageRank, zahlreiche eingehende Links und „echter“ Traffic sind viel wert.
Eine passende Domain zu finden und schnell genug zu sein, ist nicht leicht. Denn die professionellen Domainhändler arbeiten mit eigenen Domain-Bots. Diese „überwachen“ das Netz rund um die Uhr. Freiwerdende Domains werden dann sofort registriert. Bei der Registrierung zählt der Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Wenn Sie als seriöser Seitenbetreiber an einer bereits registrierten Domain im Internet interessiert sind, sollten Sie die Website im ersten Schritt beobachten. Liegt die letzte Aktualisierung lange zurück, so können Sie davon ausgehen, dass diese Site inaktiv ist. In diesem Fall kann es sich lohnen, dem Inhaber persönlich ein Angebot zu machen. Zugegebenermaßen spielt bei dieser Vorgehensweise der Zufall eine große Rolle. Ein inaktives Projekt mit passender Domain ist schwer zu finden.
Doch auch Dienstleister haben den Bedarf an Informationen über auslaufende Domains entdeckt. Mit Hilfe der Dienste Domainbroadcasting, Backorder oder Stuckdomains können Sie auslaufende Domains beobachten. Mit Hilfe der Dienste sehen Sie, wann Domain-Verträge auslaufen und können die Popularität dieser Webadressen überprüfen. Stuckdomains prüft nur „.com“-, „.net“-, „.org“-Domains, liefert lediglich das Auslaufdatum und die Anfagen zur Linkpopularität haben zum Zeitpunkt des Tests für diesen Artikel nicht funktioniert. Dafür ist dieser Dienst kostenlos.
Domainbroadcasting und Backorder bieten im kostenlosen Bereich einen ähnlichen Funktionsumfang, prüfen allerdings auch „.de“-Domains. Zusätzlich bieten diese Dienste verschiedene kostenpflichtige Pakete. Backorder bietet ab sechs Euro für drei Tage kostenlosen Telefonsupport, E-Mail-Benachrichtigungen und erweiterte Suchmöglichkeiten. Domainbroadcasting erweitert ab 19 Euro pro Monat den frei zugänglichen Funktionsumfang um Domainüberwachung, erweiterte Suchmöglichkeiten, Realtime-Anzeige und die Überwachung bestimmter Top-Level-Domains.
Domain Parking – Geld verdienen mit ungenutzten Domains
Domains sind günstig und schnell registriert. Deshalb hat fast jeder einen Stapel ungenutzter Domains im Fundus, mit denen sich auch Geld verdienen liesse. Sedo bietet das passende Partnerprogramm.
Anmeldung
Statt einer leeren Seite oder schlimmer, einer Seite mit Baustellen-Grafik, könnte unter der Domain zielgruppenspezifische Werbung auftauchen. Dazu gehört die übliche Anmeldung beim Dienstleister, hier Sedo, der die Festlegung eines Usernamens und Passworts verlangt, sowie eine gültige E-Mail Adresse.
Der Start bei Sedo
Einrichten
Das Domain-Parking ist kostenlos und es besteht kein Vertrag. Nur beim Provider wird die Domain-Weiterleitung direkt auf die Sedo-Verkaufsseite geschaltet. Für die Einrichtung dieser Weiterleitung bei den wichtigsten deutschen Providern, wie 1&1 und Strato, bietet Sedo ausführliche Anleitungen. Selbst für den Fall, dass der Provider keine Weiterleitung anbietet, gibt es eine Lösung. Sedo stellt dazu einen Code zur Verfügung, der in die “index.html” eingefügt wird.
Übersichtlich und logisch präsentiert sich das Parking-Interface
Geld, Geld, Geld
Einmal kann natürlich die Domain bei Sedo direkt zum Verkauf angeboten werden. Doch solange sich kein Käufer findet, sollte das Partnerprogramm die laufenden Kosten wieder ausgleichen. Der Besucher hat themenbezogenen Inhalt unter der Adresse gesucht. Statt einer leeren Seite bekommt er nun der Domain entsprechenden Werbung angezeigt. Klickt der Besucher auf einen dieser Werbelinks, erhält man eine Provision. Die Mindestprovision liegt bei 0,02 Euro pro Klick und kann im Höchstfall bis zu 0,75 Euro pro Klick betragen. Ein Klick auf den ersten Werbelink auf der Parkingseite wird dabei höher vergütet, als ein Klick auf den untersten Link. Eine IP- und Cookie-Sperre verhindert die Manipulation.
Alle Werbeeinblendungen werden über Keywords gesteuert. Diese werden vom System selbsttätig ausgesucht. Paßt kein Keyword, findet sich auch kein Werbepartner und somit bleibt die Seite im schlimmsten Fall leer. Die Keywords können leider nicht geändert werden. Das Guthaben wird monatlich ab einem Gesamtguthaben von 20,00 Euro gutgeschrieben. Hat man in einem Monat weniger als 20,00 Euro verdient, verfällt dieses Guthaben nicht, sondern wird auf den nächsten Monat übertragen.
Das Modell in der Praxis
Gefährlicher Parkplatz
Neben der Werbung für den zum Verkauf stehenden Domainnamen und den möglichen Werbeeinnahmen hat das Domain-Parking einen weiteren Vorteil: Mit der Verwendung der Domain erzeugt man “Traffic”, den man als kleinen Beleg für das Interesse der Besucher an der Domain zeigen kann. Doch es gibt auch ein rechtliches Risiko. So hat das OLG Hamburg (Urteil vom 14.07.2004, Az. 5 U 160/03) gegen Sedo als Anbieter des Partnerprogramms geurteilt. Das Recht eines Wettbewerbers wurde demnach mit der Werbung für in Deutschland nicht lizensierte Glücksspiel-Websites verletzt. Der Anbieter haftete als Störer und musste diesen Werbepartner aus dem Programm schmeißen.
Die Frage ist, ob nun auch der Domain-Inhaber belangt werden kann. Prinzipiell haftet für von einer Domain ausgehende Verletzungen des Rechts sogar in erster Linie der Domain-Inhaber. In einem Fall vor dem Landesgericht Stuttgart argumentierte der Beklagte, der wegen einer geparkten Domain belangt wurde, er nutze die Domain weder privat noch geschäftlich. Das Gericht sah das anders: Domain-Parking wäre bereits die geschäftliche Nutzung. Der Inhaber vermietet die Domain zwar an den Anbieter, doch er haftet weiter wettbewerbs- und markenrechtlich als sogenannter Mitstörer für die Werbung, die der Anbieter des Partnerprogramms auf der geparkten Domain darstellt. Die Vorstellung, mit dem Parken aus der Verantwortung zu sein, ist falsch. Der Domain-Inhaber steht weiter in der Haftung. Und die entsteht nicht nur mit einer vielleicht rechtswidrigen Werbung (s.o.), sondern aus der verschlungenen Kombination vom Namen der Domain, der gezeigten Werbung, Marken und Produkte. Diese kann auch der Domain-Parking-Dienstleister nicht mehr überblicken. Man selbst sollte also erst denken und dann parken.
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… ist mir leider damals mit einer .tv-Domain passiert. Durch einen Fehler in der Abrechnungssoftware des Providers wurde die Domain als “nicht bezahlt” freigegeben und war 2 Stunden(!) danach wieder vergeben. Leider an die engste Konkurrenz.
Auch so können Webprojekte ganz einfach sterben… 🙁
Ich war sehr überrascht, dass innerhalb weniger Minuten meine damalige Domain, auf die der Server gemietet/registriert worden war, wieder registriert war. Der Inhaber hatte seinen Firmensitz in New York. Gut war, dass diese Domain nicht aktiv genutzt wurde, keine bedeutenden Suchbegriffe beinhaltete und daher nach wenigen Monaten wieder verfügbar war.
Seit einigen Jahren registriere ich die Domains meiner Kunden und (größtenteils) meine eigenen bei einem separaten Domainprovider. Damit will ich vor allem Providerwechsel vermeiden, aber auch die anderen Vorteile dieses Providers haben mich überzeugt (Schnelle Registrierung, DNS Einstellungen, etc.).