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Wie Sie eine Mahnung schreiben, ohne Ihre Kunden zu vergrätzen

16. April 2009
von

Eine Mahnung ist immer eine heikle Sache. Niemand will auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben. Aber seine Kunden vergrätzen will man auch nicht. Wie können Sie also Ihren berechtigten Ansprüchen Nachdruck verleihen und doch höflich und freundlich bleiben?

Die Zahlungserinnerung
Früher war es Praxis, säumigen Zahlern mehrere aufeinanderfolgende Mahnungen zu schicken, die sich in Tonfall und Nachdruck steigerten. Das ist heute eigentlich nicht mehr nötig, da nach einer Gesetzesänderung Kunden automatisch 30 Tage ab Rechnungsdatum in Verzug geraten, ohne noch in Stufen angemahnt werden zu müssen.

Trotzdem empfiehlt es sich, im ersten Schreiben nicht gleich die Keule zu schwingen und seine Rechte zu erwähnen. Zu oft bleibt die Rechnung im Alltag liegen, ohne das böse Absicht dahinterstecken muss.

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Meistens reicht es wirklich, seine Kunden an den ausstehenden Betrag zu erinnern. Und ganz hart gesottene Fälle zucken auch angesichts der dritten Mahnung nur mit der Schulter. Hier müssen andere Methoden von Inkasso bis Forderungsmanagement her. Hat Ihr Kunde nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist noch nicht gezahlt, haken Sie also freundlich nach.

Höfliche Erinnerung
Halten Sie Ihr Schreiben höflich, erwähnen Sie das Wort Mahnung nicht und drohen Sie nicht mit unangenehmen Folgen. Auch eine Fristsetzung muss nicht sein. Gehen Sie am besten davon aus, dass Ihr Kunde die Zahlung nur vergessen hat.

Nutzen Sie die Gelegenheit und schicken Sie gleich eine Kopie der Rechnung mit. So können Sie unterschwellig auf die Zahlung aufmerksam machen und das Ganze gleichzeitig als Service-Leistung aussehen lassen.

Beispiel:

  • Wir haben für unsere Rechnung vom xx noch keinen Zahlungseingang feststellen können. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie schon gezahlt haben oder nehmen Sie die Überweisung vor.
  • Der Betrag für xx ist noch nicht auf unserem Konto eingegangen. Das kommt vor, eine Rechnung ist schnell übersehen oder kann verlorengehen. Deshalb haben wir Ihnen Ihre Rechnung noch einmal in Kopie beigefügt.

Schön wäre auch ein Satz, dass das Schreiben gegenstandslos ist, sollte der Kunde bereits gezahlt haben. Selbst wenn er noch nicht gezahlt hat, ist das doch ein freundlicher Ausklang.

Für Kauf bedanken, um Feedback bitten
Neben diesem Standard-Schreiben gibt es auch pfiffige Varianten, um sich in Erinnerung zu bringen. Bedanken Sie sich zum Beispiel noch einmal für den Kauf oder den Auftrag. Oder fragen Sie nach, ob der Kunde mit dem Produkt zufrieden ist.

Beispiel:

  • Wir freuen uns, dass Sie xx gekauft haben und er / sie / es Ihnen offenbar gut gefällt. [Annahme, da keine Beschwerden eingetroffen sind.] Bitte begleichen Sie noch die beigefügte Rechnung über …
  • Wir freuen uns, dass wir Ihren neuen Webauftritt gestalten durften. Wir hoffen, dass er Ihnen schon viele zufriedene Besucher gebracht hat. Da wir die Qualität unserer Arbeit ständig verbessern wollen, sind wir für Ihre Mithilfe und Ihr Feedback dankbar. [...] PS: Bitte überweisen Sie in den nächsten Tagen noch den ausstehenden Betrag von …

An eigene Leistung erinnern
Das letzte Beispiel geht übrigens schon in die Richtung „an die eigene (sehr gute) Leistung erinnern”. Damit machen Sie Ihrem Kunden indirekt klar, was er zu verlieren droht, wenn er die Rechnung nicht bezahlt und die Geschäftsbeziehung damit aufs Spiel setzt.

Ein weiteres Beispiel dafür wäre:

  • Wir hoffen, dass Ihr neuer Webauftritt Ihnen schon viele zufriedene Kunden gebracht hat. Es ist ja heutzutage gar nicht mehr so leicht, den notorisch flüchtigen Surfer von seinen Produkten zu überzeugen. Für weitere Verbesserungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. [...] PS: Anbei finden Sie noch einmal in Kopie unsere Rechnung vom xx. Vermutlich sind Sie im Tagesgeschäft noch nicht dazu gekommen, sie zu bezahlen. Es wäre schön, wenn Sie das in den nächsten Tagen nachholen könnten. Vielen Dank.

Die Mahnung
Erst, wenn Ihre Zahlungserinnerung keinen Erfolg hatte, sollten Sie deutlicher werden. Gebrauchen Sie ausdrücklich das Wort “Mahnung”, nehmen Sie in jedem Fall die Rechnungsdaten mit auf und setzen Sie eine neue Zahlungsfrist. Allerdings heißt es auch hier: Wenn Sie nicht gerade wissen, dass es sich um einen Gewohnheitstäter handelt, schwingen Sie nicht die Keule. Schreiben Sie bestimmt, aber sachlich und höflich.

Versäumnis ansprechen
Reden Sie nicht mehr um den heißen Brei herum. Nennen Sie das Versäumnis des anderen beim Namen.

  • Leider müssen wir feststellen …
  • Leider haben Sie auf unser Schreiben vom xx nicht reagiert …
  • Leider ist unsere Rechnung vom xx noch nicht beglichen …

Bitten Sie dann darum, dass der Kunde seinen Teil des Kaufs oder Auftrags erfüllt und den ausstehenden Betrag bis zum xx bezahlt.

Einen Anruf in Aussicht stellen
Nicht jeder säumige Zahler ist ein abgebrühter Gewohnheitstäter. So mancher dürfte angesichts eines persönlichen Kontakts mit seinem Gläubiger ins Schwitzen geraten. Nutzen Sie das und stellen Sie zum Beispiel einen Anruf in Aussicht:

  • PS: Sollten Sie die Rechnung nicht bis zum xx bezahlt haben, rufen wir sie an.

Zusätzliche Kosten erwähnen
Mahnkosten, Gerichtskosten oder andere unbestimmte Kosten können Ihre Kunden ebenfalls zur Zahlung veranlassen. Freundlich formuliert könnte das beispielsweise so aussehen:

  • Leider ist der Betrag xx für yy noch nicht auf unserem Konto eingegangen. Bitte holen Sie das nach. Das erspart uns und Ihnen zusätzliche Arbeit und Kosten.
  • Holen Sie doch bitte die Überweisung bis zum xx nach. Das erspart Ihnen weitere Kosten, uns Arbeit und allen Verdruss.
  • Wenn Sie das neue Zahlungsziel nicht einhalten, müssen wir Ihnen leider unsere Kosten zusätzlich in Rechnung stellen.

Mahnverfahren erwähnen
Möchten Sie Ihrem Kunden nur ungern ein Mahnverfahren auf den Hals hetzen, dann sagen Sie ihm das. Egal, wie wahrscheinlich dieses Verfahren angesichts des ausstehenden Betrags sein mag. Auch hier genügt es manchmal, durch die Blume zu sprechen.

Statt eines kriegerischen „sehen wir uns gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten” könnte es allerdings wieder freundlicher sein:

  • Wenn möglich, möchten wir auf ein Mahnverfahren / rechtliche Schritte verzichten. Deshalb bitten wir Sie, den ausstehenden Betrag innerhalb der nächsten Tage zu bezahlen. Vielen Dank.

Das Zuckerchen
Niemand hat gesagt, dass Sie einen säumigen Zahler in einer Mahnung nicht locken können. Vorausgesetzt, Sie wollen ihn weiter als Kunden haben. Bieten Sie ihm zum Beispiel einen Rabatt für den nächsten Auftrag an. Damit nehmen Sie Ihrer Mahnung die Schärfe und machen ihm klar, dass Sie ihn als Kunden schätzen.

Beispiel:

  • PS: Haben wir Ihnen eigentlich schon dafür gedankt, dass Sie immer ein treuer Kunde waren? Dann machen wir das jetzt – mit einem Rabatt von xx % auf Ihren nächsten Auftrag. Das ist versprochen.

Den Kunden anrufen
Ein Anruf muss kein Druckmittel sein, wie oben angedeutet. Im Gegenteil. Vieles kann man persönlich am Telefon besser klären als mit einem Brief. Fragen Sie Ihren säumigen Kunden, warum er nicht zahlt. Suchen Sie nach Lösungen wie zum Beispiel Ratenzahlungen. Halten Sie das Gespräch anschließend schriftlich fest und schicken Sie ihm davon eine Kopie.

Aber Achtung: Gehen Sie sicher, dass Ihr Kunde auch tatsächlich nicht gezahlt hat.

Machen Sie es nicht so wie ein Unternehmen, das mich einmal anrief, um sich mit mir über meine ausstehende Rechnung zu unterhalten. Und das in einem Ton, der mir deutlich sagte, dass ich das als Kulanzleistung zu betrachten hätte. (Wo sie doch auch gleich eine Mahnung hätten schicken können.) Bis ich ihnen schwarz auf weiß nachweisen konnte, dass ich meine Rechnung sofort nach Erhalt bezahlt hatte. Das war nicht nur peinlich für das Unternehmen. Damit hatten sie auch einen langjährigen Kunden verloren. So schnell kann es gehen. Der Ton macht eben doch die Musik. ™

Heike Thormann

Heike Thormann ist Trainerin, Redakteurin und Autorin. Ihr Schwerpunkt sind kreative Schreib-, Denk-, Lern- und Arbeitstechniken. Sie schreibt für verschiedene Fachmagazine und gibt mit ihrer Website ein Online-Magazin zu ihren Fachthemen heraus.

5 Kommentare zu „Wie Sie eine Mahnung schreiben, ohne Ihre Kunden zu vergrätzen

  1. moonrise am 16. April 2009 um 12:34

    Viel zu blumig geschriebener Artikel. Denn bei einigen Schuldnern kann das von Nachteil sein, wenn man sie “zu lasch” per Brief anspricht. Ich finde das ist eine Schwäche, die der Schuldner vielleicht ausnutzen könnte. Klar wenn mann persönlich noch wenig Erfahrung im Umgang mit dem Mahnwesen hat, versucht man es gern zuerst immer auf die zu nette und “fluffige” Art und Weise. Man sollte in einer Mahnung lieber kurz, und freundlich zu Sache kommen.

    Es ist korrekt, dass sich zuerst immer ein Telefonanruf lohnt, denn man führt mit seinem Kunden ein direktes Gespräch und kann eventuell die Gründe erfahren, wieso nicht pünktlich gezahlt wurde. Missverständnisse lassen sich so schell und kostengünstig beheben.

    Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, wenn man bei den Briefen “zu nett” ist kostet es zu viel Zeit, bis man zum Erfolg im eigenen Mahnwesen kommt.

    Dafür eignet sich ein sachlich geschriebener Mahnbrief mehr. Denn in der Regel hat jeder Mensch bzw. Geschäftsmann schon mal eine Mahnung bekommen, für was auch immer. Entweder man reagiert gleich darauf oder liest die ersten Zeilen der Mahnung und legt den Brief wo anders ab.Ich finde es zudem nicht korrekt, wenn man zu höflich eine Mahnung schreibt. Es könnte durchaus den Eindruck erwecken, dass man den Fehler zuerst bei sich selbst als beim Schuldner sucht.

    Generell gilt immer -> Bevor irgendetwas als Mahnung versendet wird oder man aktiv tätig wird. Zuerst wirklich und gründlich recherchieren ob wirklich nicht gezahlt wurde! Es ist zwar nicht schlimm wenn man sich irrt, dennoch hinterlässt so etwas einen schlechten Eindruck beim Kunden. Das sollte man vermeiden.

    P.S. Steht dieses hippe “Vergrätzen” im Duden? “Verärgern” klingt besser.

  2. Karl am 23. April 2009 um 20:49

    ich ziehe die samthandschuhe aus, wenn ein kunde nicht zahlt. der kunde wollte die arbeit pünktlich erledigt haben und hat sie pünktlich erledigt bekommen. wenn ich meine arbeit nicht pünktlich erledige, bekomme ich zu recht ärger. wenn der kunde nicht pünktlich zahlt, bekommt der kunde erst einen anruf und wenn er dann noch immer nicht zahlt ärger. ganz einfach.

    und wenn er wegen einer mahnung verärgert ist – mir egal. kunden, die nicht pünktlich (oder sogar überhaupt nicht!) zahlen, brauche ich nicht.

  3. Heike Thormann am 29. April 2009 um 10:51

    Hallo moonrise und Karl,

    danke für Ihre Hinweise.

    Ja, es gibt immer Kunden und Kunden. Manche brauchen nur erinnert zu werden, und bei manchen muss man einen “entschiedeneren” Ton anschlagen.

    (Und mit so manchen von diesen letzteren wird man vielleicht auch schon während der Auftragserfüllung seine Erfahrungen gesammelt haben.)

    Danke auch für die Ergänzung, moonrise, dass man natürlich immer sorgfältig recherchieren sollte, ob gezahlt wurde oder nicht. Denn ganz recht, wenn man sich irrt, hinterlässt das immer einen schlechten Eindruck – egal, ob per Telefon oder auf andere Art.

    Ihnen hoffentlich nicht allzu viel Ärger mit Mahnungen und Kunden.

    Viele Grüße,
    Heike Thormann

  4. [...] Mahnung schreiben, ohne den Kunden zu “vergrätzen” [...]

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