Zulässig ist das Zitieren, wenn in einem Umfang zitiert wird, der durch den Zweck des Zitierens gedeckt ist. Man darf also nicht mehr zitieren, als unbedingt nötig. Hieraus ergibt sich allerdings ein Ermessenspielraum beim Zitat.
Im Internet wird viel kopiert, neu zusammengestellt und sonst wie wieder und wieder verwendet. Nicht nur zur Freude der User, denn Werke jedweder Art (sowohl Texte wie auch Fotos oder Filme) beanspruchen erst mal das Urheberrecht und könnten somit nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Autors als Urheberrechtinhaber verwendet werden.
Kein Problem mit dem Urheberrecht hat man, wenn der Autor mehr als 75 Jahre tot ist. Dann ist das Urheberrecht verfallen, man kann mit dem Werk nach Herzenslust verfahren. Falls der Autor noch nicht so lange tot ist oder gar noch lebt, dann darf man ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Urhebers aus dem Werk zitieren zum Beispiel um eine Aussage zu verdeutlichen, ihr zu widersprechen oder sonstwie dazu Stellung zu nehmen, und dieses als Zitat kenntlich machen. Damit ergibt sich dann die Frage, wie zitiert man denn nun richtig (ohne mit dem Autor des Textes Ärger zu bekommen).
Für Deutschland relevant ist das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrecht“, wie das Gesetz offiziell im Langtext heißt und hier insbesondere die §§ 51 und 63, die hier nicht zitiert werden sollen, sondern umgangssprachlich um- und ausformuliert sind:
Zulässig ist das Zitieren, wenn in einem Umfang zitiert wird, der durch den Zweck des Zitierens gedeckt ist. Man darf also nicht mehr zitieren, als unbedingt nötig. Hieraus ergibt sich allerdings ein Ermessenspielraum beim Zitat. Wenn ich eine Kritik an einen Artikel der Bildzeitung habe, dann darf ich durchaus aus diesen Artikel zitieren ich muss das Zitat aber auf die zu kritisierende Aussage und deren Umfeld beschränken. Ich darf also nichts zitieren, was in Bezug auf meine Kritik nicht relevant ist.
Insbesondere sollte man nicht folgendes machen: einen Artikel fast vollständig zitieren und dann dazu als Meinungsäußerung schreiben: „Find ich (nicht) gut!“ Hier ist der gebotene Umfang eindeutig überschritten. Man muss also durch eigene Ausführungen deutlich machen, warum man das Zitat verwendet und welchen Stellenwert die zitierte Aussage für die eigene Argumentation hat.
In eine Grauzone kommt man, wenn von unterschiedlichen Autoren mehrere Zitate nebeneinander stellt und der Zweck der Zitate, dieses Gegenüberstellen unterschiedlicher Aussagen ist. Dann sollten die Zitate sehr kurz sein.
Wichtig ist weiterhin: das Zitat muss kenntlich gemacht werden, üblicherweise durch Anführungsstriche oder Gänsefüßchen und es muss eine Quellenangabe erfolgen. Man sollte den Autor oder Urheber nennen und die weiteren Angaben hinzusetzen, bis sich eine eindeutige Kennzeichnung ergibt. Also nicht „Web 2.0 Blog vom 8.9.“ sondern „Klaus Mustermann in seinen Blog bei www.mustermann.de/blog am 8.11.2007 – Blogbeitrag – Zitate und Urheberrecht.“ Im Internet kann man natürlich das Ausschreiben der Webseiten-Adresse durch einen Link ersetzen.
Man hat also den Urheber oder Autor anzugeben, wenn man den Namen kennt, bei Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel (oder Blogbeiträgen), die keinen Autorennamen beinhalten, kann man das natürlich nicht umsetzen, also gibt man beim Zitat nur die Zeitschrift oder Zeitung mit Datum und Seitenzahl an.
Gelegentlich macht es Sinn ein Zitat zu kürzen. Dies muss man dann aber kenntlich machen zum Beispiel mit [...] und auch in der Nähe des Zitats erläutern, dass mit diesen Zeichen eine Kürzung gekennzeichnet ist.
In den letzten Jahren hat sich im Internet eine Entwicklung ergeben: Creative Commons eine gemeinnützige Gesellschaft, die verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht hat, mittels derer die Autoren an ihren Werken Nutzungsrechte einräumen können.
Wenn die entsprechende Website mit einer CC Lizenz versehen ist, dann kann man mit einem Klick feststellen, ob und wie man mit den Werken auf dieser Website verfahren kann. (tb)
Dieser Artikel ist ein journalistisches Angebot, keine Rechtsberatung.
Weitere Beiträge:
- 5 Ideen wie Sie wiederkehrende Arbeitsschritte & Marketingprozesse gewinnbringend im Internet automatisieren! Ein Gastbeitrag von Robert Nabenhauer.
- Wachstum durch Facebook-Gewinnspiele: Wie Sie über Facebook virale Gewinnspiele & eine schnell wachsende Fangemeinde aufbauen
- Wie Sie aufmerksamkeitsstarke Prelaunch-, Launch- und Relaunch-Szenarien aufbauen und dabei Viralität, Spannung & Kaufkraft erzeugen
- Wie Sie waschechte Iphone-Apps mit PhoneGAP entwickeln, um am lukrativen App-Markt mitzumischen
- Wie Sie Ihr Shop-Sortiment so präsentieren, dass der Kunde in Zukunft mehr findet und eher kauft! Ein Gastbeitrag von Nicolas Schmidt-Voigt.
- 11 faszinierende BuddyPress-Plugins, um kostenlos aus WordPress ein soziales Netzwerk zu zaubern
- Die Vorboten einer neuen Internet-Industrie! Ein exklusiver Rückblick & Blick hinter die Kulissen der Clickbank-Exchange 2011 in New York.


Neue Kommentare