Vor Ladendiebstählen oder gar gefährlichen Raubüberfällen sind Online-Händler gefeit. Das heißt allerdings nicht, dass Shopbetreiber im WWW nicht bestohlen werden können. Wir zeigen Ihnen die Tricks der diebischen Käufer und wie Sie sich davor schützen können.
Trotz Finanzmarktkrise werden 2008 neue Rekordzahlen an Online-Käufern und Online-Umsätzen in Deutschland verzeichnet. 31,44 Millionen kauften hierzulande für 19,3 Milliarden Euro Waren und Dienstleistungen im Internet ein. Dies veröffentlichte der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e. V. im November dieses Jahres. Eigentlich eine erfreuliche Meldung für Online-Shopbetreiber.
Jedoch steigen nicht nur die Käuferanzahl und die Umsätze, sondern auch die Betrugsversuche im Internet. Meist sind es die Shopbetreiber, die bei diesem Thema zu medialen Handkuss kommen. Regelmäßig werden Beiträge über den unsicheren Einkauf im Internet veröffentlicht. Gemeine Händler, die mit virtuellen Postfachfirmen unschuldige Kunden um ihr hart erarbeitetes Geld bringen, stehen dabei im Fokus der Berichterstattung. Nur selten wird erwähnt, dass es nicht nur unter den Online-Händlern schwarze Schafe gibt, sondern auch unter den Kunden.
Oft können diese Betrüger sogar noch mit weitreichender Kulanz seitens der Online-Händler rechnen, denn ein negativer Kommentar auf Preisvergleichsplattformen ist schnell verfasst. Die Auswirkungen solch schadhafter Publicity können das Aus eines Webshops bedeuten. Egal, wie gut das Preis-Leistungs-Verhältnis ist. Glaubt ein Käufer im Internet, dass mit einem Shop etwas nicht stimmt, wird er dort nicht bestellen.

Für den Händler ist es meist schwieriger, Referenzen eines Neukunden zu überprüfen. Kunden melden sich nicht mit Rezensionen in einem Shop an. Und alle Neukunden nur mit Vorkasse abzufertigen, ist auch nicht des Rätsels Lösung, zumal dieser Weg auch keine Sicherheit garantiert. Zahlungsausfälle beschränken sich nämlich längst nicht mehr nur auf den Rechnungsweg. Die Betrüger unter den Käufern sind weitaus kreativer geworden.
Natürlich können und sollten Sie in Verdachtsmomenten auf Bonitätsprüfungen zurückgreifen. Es gibt eine Reihe an Anbietern, die die Kreditwürdigkeit von Neukunden für Sie überprüfen. Zum Beispiel wären da die DWA Wirtschaftsauskunft oder die Supercheck GmbH, um nur die ersten beiden Google-Treffer zu nennen. Solche Überprüfungen verursachen jedoch Zeit- und Kostenaufwand. Zudem ist noch lange nicht gesagt, dass ein kreditwürdiger Käufer keine betrügerischen Absichten hegt.

Kreditwürdigkeit nach dem Ampelsystem.
Den absoluten Schutz vor Betrug gibt es nicht. Sie können allerdings mehr machen, als sich nur auf Bonitätsprüfung und Vorauskasse zu beschränken. Effektive Schutzvorkehrungen orientieren sich an den häufigsten Tricks der Betrüger. Ein erster Schritt ist es also, diese zu kennen und gezielt vorzubeugen:
Die häufigsten Abzockertricks der Online-Käufer
Der Umtauschtrick
Der Kunde besitzt ein defektes Gerät, wofür keine Herstellergarantie mehr besteht. Daher sucht er einen Online-Händler, der ihm das gleiche Gerät verkauft. Er bestellt die Ware und macht Gebrauch von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht. Nur, dass er nicht das neue Gerät zurückschickt, sondern das defekte. Oder er behält die neue Ware, reklamiert ein defektes Produkt und erhält dafür noch ein neues Gerät.
Schutzmaßnahme: Sie können solche Betrugsversuche nur verhindern, indem Sie auf dem Lieferschein die Seriennummer des Gerätes angeben. Die Seriennummer der retournierten Ware müssen Sie dann mit dieser Nummer vergleichen.
Überweisung Rückbuchen
Sie fühlen sich sicher, denn der Kunde hat sich für Vorauszahlung per Überweisung entschieden. Sie warten auf den Zahlungseingang und schicken die Ware danach sofort los. Dies entpuppt sich allerdings als Fehler. Der Betrüger hat auf seiner Überweisung absichtlich einen kleinen Fehler beim Empfängernamen eingebaut. Die Bank hat sie allerdings trotzdem durchgeführt. Der Dieb reklamiert jedoch diese Zahlung und lässt den Betrag rückbuchen. Schutzmaßnahme: Absolute Sicherheit gibt es gegen einen solchen Versuch nicht. Sie sollten aber die Ware nicht sofort nach Eingang der Zahlung losschicken. Wenn Sie noch warten, sehen Sie, ob der Kunde das Geld vielleicht wieder zurückbuchen lässt.
PayPal-Trick
PayPal wirbt mit umfassenden Käufer und Verkäuferschutz. Für Verkäufer übernimmt PayPal alle Risiken des Lastschriftverfahrens (inklusive Rücklastschriften), Rückbuchungen von innerdeutschen Kreditkartenzahlungen und die Regulierung bei unberechtigten Käuferbeschwerden. Dafür verlangt PayPal allerdings eine „professionelle“ Versandabwicklung und legt drei Regeln fest: 1. Jeder Versand mit einem Warenwert von mehr als 25 Euro braucht einen Versandbeleg. 2. Es darf nur an die Adresse ausgeliefert werden, unter der ein Käufer bei PayPal registriert ist. 3. Der Versand muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen.Verletzt ein Händler diese Regeln, übernimmt PayPal keine Ausfallrisiken. Betrüger wissen das und machen sich diese Tatsache zu nutze. Sie bitten darum, die Ware an eine andere Adresse zu liefern oder zahlen von einem gehackten PayPal-Konto und geben die eigene Lieferadresse an. Der Online-Händler verschickt nach Zahlungseingang wieder gutgläubig seine Ware. Kaum ist die Ware auf dem Weg, wird das Geld wieder zurückgebucht. PayPal übernimmt die Kosten nicht, da die Lieferadresse nicht korrekt ist.
Schutzmaßnahme: Hier können Sie das Risiko zur Gänze vermeiden, wenn Sie sich peinlich genau an die PayPal-Regeln halten. Finden die Betrüger einen Weg, PayPal auszutricksen, so entsteht zumindest für Sie als Händler kein Verlust.
Einzugsermächtigungs-Trick
Erteilt Ihnen der Kunde eine Einzugsermächtigung, so buchen Sie das Geld selbst von seinem Konto ab. Der Käufer lässt das Geld nach Erhalt der Ware einfach zurückbuchen. Dazu hat er sechs Wochen Zeit und muss seiner Bank nicht einmal einen Grund nennen.
Schutzmaßnahme: Bieten Sie Einzugsermächtigungen nur vertrauenswürdigen Stammkunden an.
Einzugsermächtigung mit einem fremden Konto
Käufer eignen sich eine fremde Kontonummer an und bestellen mit den Daten dieser Kontoverbindung. Zusätzlich bitten Sie um schnelle Lieferung, da sie das Produkt als Geschenk für den Hochzeitstag, Geburtstag oder einem anderen wichtigen Anlass brauchen. Kundenfreundliche Online-Händler kommen diesen Wünschen entgegen und liefern so schnell wie möglich an die angegebene Adresse. Nur gehört die Adresse genauso wenig zu dem Besteller, wie die angegebene Kontonummer. Die Adresse hat der Betrüger deswegen ausgesucht, weil er beobachtet hat, dass die Bewohner des Hauses auf Urlaub sind. Den Weg der Ware verfolgt der Dieb online mit und weiß daher, an welchem Tag er vor Ort auf das Päckchen warten muss. Dort unterschreibt er mit dem falschen Namen und verschwindet mit dem Diebesgut.
Schutzmaßnahme: Auch vor diesem Abzockertrick können Sie sich nur schwer schützen. Sie können das Risiko mindern, indem Sie besonders schnelle Lieferungen bei Neukunden ablehnen.
Unzureichende Widerruf-Belehrung
Laut Versandhandelsrecht müssen Webshopbetreiber einen Kunden auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht ausdrücklich hinweisen. Passiert dies nicht in ausreichendem Ausmaß, hat der Kunde das Recht auch noch nach Jahren auf Sie zuzukommen und sein Geld zurückzufordern. Manche Betrüger suchen daher gezielt nach Webshops mit unausreichender Belehrung.
Schutzmaßnahme: Formulieren Sie Ihre die Belehrung zum Widerrufsrecht auf Ihrer Homepage rechtlich einwandfrei. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage Rolf Becker, Fachanwalt für Versandhandelsrecht. ™
Manuel Diwosch
studierte Politikwissenschaften in Wien und ist seit 2000 als Journalist tätig. Besonderes Interesse an der Nutzung des Internets hegt er in Bezug auf Wirtschaft und Politk: E-Commerce, E-Business und E-Governement sind seine Stichworte. Derzeit lebt der Wiener in Innsbruck und arbeitet als Redakteur und freier Journalst.


Guter Beitrag.
Allerdings sollte man den Bonitätsprüfungen mit Vorsicht genießen, oftmals werden ungenaue Angaben über die Kreditwürdigkeit erhoben und potentielle Kunden damit diskreminiert. Das kann zu einem erheblichen Imgageschaden für den Händler führen, auch wenn er für die schwammigen und unseriösen Machenschaften diverser Anbieter nicht verantwortlich ist.
Vielen Dank für den Beitrag.
Zum Thema “Einzugsermächtigung mit einem fremden Konto”: Der Paketdienst hat doch die Identität des Empfängers zu prüfen. Normalerweise sollte man in einem solchen Fall dann doch diesen in Regress nehmen können, oder?
Also ich weiß ja nicht, aber wenn ich eine dringliche Bestellung habe, und mir diese verweigert wird weil man potentiell Angst hat ich wäre ein Betrüger… dann wäre das definitiv meine letzte Bestellung.
Ich finde es einfach schädlich die 95% der zahlenden Kunden extra warten zu lassen. Ich jedenfalls erwarte von einem Onlineshop vorallem das dieser mir schnell meine Ware zusendet… länger als nötig auf meine Ware zu warten vergrault mich meist nur von einem Händler.
Teilweise gegenteiliges habe ich aber auch schon erleben dürfen: Kleine Shops, in denen ich persönlich per Mail darauf hingewiesen habe das ich die Überweisung soeben getätigt habe, und mich freuen würde wenn sie die Ware sofort versenden könnten sobald das Geld da ist: Toll wenn der Shopbetreiber dann die Ware sogar schon vor Zahlungseingang abschickt.
Man muss denke ich immer bedenken was Sinn macht: Habe ich lieber absolut sichere Zahlungseingänge, oder lieber zufriedene Kunden die ihre Waren schnell bekommen.
Ich finde das sicherste ist noch immer die Kreditkartenzahlung mit einem gescheiten Gatewayprovider. Schwarze Schafe wird es zwar immer wieder geben, aber die Riskiken sind marginal.
Sehr solider Überblick über das Abenteuer, online zu verkaufen. :-)
Neben PayPal sei auch Sofortüberweisung genannt. Funktioniert einwandfrei und ein Käuferschutz gibt es auch. Der Vorteil für den Shopbetreiber: niedrigere Provision!
[...] So schützen Sie sich vor Online-Dieben von Dr. Web [...]
Das ist ein interessanter Beitrag, da ein leidiges Thema eines jeden Händlers angesprochen wurde. Ich denke, leider werden einige Schutzmaßnahmen in der Praxis nur schwer sich umsetzen lassen. Ein kleiner Onlineshop kann Schutzmaßnahmen gegenüber potenziellen Betrüger schwerer durchsetzen als ein großer Onlineshop, da oft die Maßnahmen sich direkt auf den Umsatz auswirken. … und der nicht getätigte Umsatz eines Kunden schmerzt den Kleinen mehr als den Großen.
Daher bleibt den Händlern (on- wie offline) nur, solche Ausfälle zu kalkulieren und diese auf die zahlenden Kunden umzuschlagen. Sollte die Quote der Ausfälle zu hoch sein, muss er/sie sich überlegen, was zur “Quotenmininierung” zu tun bzw. investieren muss, ohne alle Kunden als potzenielle Betrüger anzusehen.
Neue Variante zum Online-Betrug!!
Leider gibt es schon wieder eine neue Variante –
Inzwischen wird versucht, über “Bande zu spielen”:
Schritt 1:
Man besorge sich eine Free-Mail Adresse.
Schritt 2:
Man besorge sich damit ein PayPal Konto
Schritt 3:
Man registirere sich bei paper2mail.de und bezahle dort per PayPal (Bande)
Schritt 4:
Man registriere sich bei Packstation packstation.de und gebe als Adresse die Postverarbeitungsadresse bei paper2mail an und wartet auf die durch paper2mail digital übersandte Bestätigungspost der DHL mit Packstation Karte und PIN
Schritt 5:
Man ruft die PayPal Zahlung bei paper2mail unter dem Vorwand des Fremdzugriffs zurück
Schritt 6:
Man bestellt viele teuere Dinge oder Dienstleistungen im Internet, die man per PayPal bezahlt und sich an die Packstation Adresse zusenden läßt.
Schritt 7:
Man widerruft alle PayPal Zahlung unter dem Hinweis auf einen angeblich erfolgten fremden Zugriff auf das Konto.
Dies funktioniert, wenn:
1. DHL keine Identifikationsprüfung vornimmt
2. PayPal bei dem Argument “fremder Zugriff auf das Konto” immer (!) das Geld vom Zahlungsempfänger zurückholt
3. paper2mail keine Identifikationsprüfung vornimmt.
Inzwischen scheint wenigstens paper2mail dazu übergegangen zu sein, bei jedem neuen Kunden eine Identifkationsprüfung (Vorlage Kopie Personal-Ausweis) vorzunehmen.
Viele Grüße
Thomas
Hallo, guter Beitrag, ein bisschen alt schon, trotzdem noch immer aktuell.
Meiner Meinung nach ist PayPal die beste Möglichkeit in solchen Fällen. Die Bonitätsprüfungen liefert oft falsche Daten, so riskiert man viele Kunden zu verlieren. Bei mir ist es z.B. so passiert, dass wegen dreimaliges Umziehen während den letzten 5 Jahren, das Rating bei Schufa erheblich niedrieger als normal ist. Im Endeffekt werden bei manchen Online-Shop meine Zahlungen gar nicht akzeptiert, obwohl ich meistens eine gute Summe ausgeben will.
LG
Michael