Online-Generator formuliert rechtssichere E-Mail-Pflichtangaben
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Auch E-Mails und Fax-Sendungen von Unternehmen gelten seit Jahresbeginn in vielen Fällen als Geschäftsbriefe. Empfänger haben dadurch erweiterte Informationsrechte: Sie dürfen Angaben erwarten über
- Rechtsform und ggf. "Firma" des Absenders,
- Sitz des Unternehmens,
- Name des Unternehmers bzw. Geschäftsführers sowie ggf. über
- Handelsregisternummer und Registergericht.
Gedruckte Geschäftsbriefe mussten diese Angaben immer schon enthalten. Da in den einschlägigen Paragrafen des Handels- und Gesellschaftsrecht (insbesondere in § 37a HGB, 125a HGB und 35a GmbH-Gesetz) neuerdings übereinstimmend von "Geschäftsbriefen gleich welcher Form" die Rede ist, gelten die Informationspflichten nun aber auch für E-Mails und Fax-Sendungen.
Die gute Nachricht: Verstöße gegen diese Vorschriften werden von den zuständigen Gerichten vorläufig noch nicht konsequent geahndet. Die drohenden Bußgelder halten sich ebenfalls in Grenzen. Weitaus größer ist aber schon jetzt die Gefahr, dass fehlende oder fehlerhafte Angaben zu teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen.
Da kommt der Pflichtangaben-Assistent der Münchner IT-Recht Kanzlei gerade recht: Nach dem Vorbild des bewährten Webimpressum-Assistenten klicken Sie sich mit Hilfe des schlichten Online-Generators im Handumdrehen das Muster eines rechtssicheren Info-Blocks zusammen:

Mindestens ebenso wichtig ist die ausführliche Legende, in der auf die einschlägigen Rechts-Grundlagen genannt und kommentiert werden.
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1 Kommentar zu “Online-Generator formuliert rechtssichere E-Mail-Pflichtangaben”
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