Viele kaufmännische Fachbegriffe klingen in den Ohren unerfahrener Gründer und Jungunternehmer wie böhmische Dörfer. Unser Mini-Lexikon schlägt eine Schneise in den Begriffsdschungel.
Akquise / Akquisition
Als Akquise oder Akquisition werden sämtliche Maßnahmen zur Kundengewinnung bezeichnet. Bei Existenzgründern herrscht zwangsläufig die Kaltakquisition vor: Darunter versteht man die nicht ganz einfache Auftragsanbahnung ohne vorherige Geschäftsbeziehungen.
Beleg
Über alle wichtigen Geschäftsvorgänge muss es schriftliche Unterlagen geben. In der Buchführung gilt daher die goldene Regel: “Keine Buchung ohne Beleg”.
BGB-Gesellschaft
→ Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Bilanz
Die Bilanz ist die Gegenüberstellung des Vermögens (linke Seite) sowie des Eigenkapitals und der Schulden (rechte Seite) eines Unternehmens. Sie gibt Aufschluss über die Verwendung und die Herkunft des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals. Der Wert von Vermögen und Schulden wird am Jahresende im Zuge der “Inventur” ermittelt. Freelancer und kleinere Unternehmen müssen zum Glück keine Inventur durchführen und auch keine Bilanz aufstellen.
Buchführung (doppelte / einfache)
Größere Unternehmen ermitteln ihren Gewinn auf zweierlei Wegen. Einmal über die Buchung ihrer laufenden Einnahmen und Ausgaben (“Gewinn- und Verlustrechnung”) und einmal über einen Vermögensvergleich am Anfang und am Ende des Jahres (“Inventur” / “Bilanz”). Bei kleineren Unternehmen und Freiberuflern genügt die einfache → Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Businessplan / Geschäftsplan
Wer Fördermittel beantragt oder Kredite braucht, muss einen Geschäftsplan aufstellen. Allgemeine Form- und Inhaltsvorschriften gibt es dafür nicht. Je nach Art und Größe des Unternehmens fällt ein Businessplan mehr oder weniger differenziert und umfangreich aus (2 bis 50 Seiten). Neben den Angaben über die Geschäftsidee, Marktlage, geplante Werbemaßnahmen, Personal- und Kapitalbedarf, Mittelherkunft, Umsatz- und Gewinnziele enthält ein solches Papier Informationen über die Person und die Qualifikationen des Gründers. Ein Geschäftsplan richtet sich nicht nur an externe Leser, sondern ermöglicht auch eine interne Rückschau: Mit welchen Einschätzungen lag ich richtig? Welche Gründe gibt es für Abweichungen? Welche Schlüsse ziehe ich für die Zukunft?
Coaching
Mit Coaching wird im Geschäftsleben die individuelle Unterstützung des Unternehmers durch einen persönlichen “Trainer” bezeichnet. Während vom Unternehmensberater fachliche Problemlösungen erwartet werden, sorgt der Business-Coach für eine erhöhte individuelle Handlungsfähigkeit des Unternehmers (etwa im Rahmen eines verbesserten Zeit- und Selbstmanagements). Die meisten Coaches verstehen sich dabei als Begleiter und favorisieren das Konzept der “Hilfe zur Selbsthilfe”. Das sogenannte Gründercoaching ermöglicht allerdings auch Beratungsdienstleistungen.
Dienstvertrag
Im Mittelpunkt des Dienstvertrags steht die Erledigung einer bestimmten Tätigkeit. Der klassische Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und abhängigem Arbeitnehmer ist eine Sonderform des Dienstvertrags. Im Mittelpunkt steht hier die Bereitstellung der Arbeitskraft für einen bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Ort. Einigen sich Auftraggeber und selbstständiger Dienstleister auf einen Dienstvertrag, muss die Tätigkeit nicht unbedingt erfolgreich sein (was zum Beispiel bei Ärzten, Rechtsanwälten oder Seminarleitern ja auch nur bedingt vereinbar ist). Legt der Auftraggeber Wert auf den Erfolg eines Auftrags und/oder eine bestimmte Beschaffenheit der gelieferten Ware oder Leistung, sollte er nach Möglichkeit einen → Werkvertrag abschließen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens und den Schulden (zum Beispiel Darlehen, Kontokorrent- oder Lieferantenkredite) eines Unternehmens. Angesichts des geringen Investitionsbedarfs kommen viele selbstständige Dienstleister mit geringem Eigenkapital aus. Werden bereits benötigte Anlagen aus dem Privat- ins Betriebsvermögen eingebracht (zum Beispiel Computer und Geschäftswagen), so erhöhen sie das Eigenkapital. Freiberufler und Kleinunternehmer müssen ihr Eigenkapital offiziell nicht errechnen, bewerten oder ausweisen.
Einkommensteuer
Ganz gleich, ob Angestelltengehalt, Selbstständigengewinn oder auch beides gleichzeitig: Auf alle erzielten Jahreseinkünfte muss Einkommensteuer entrichtet werden. Während Angestellte im Laufe des Jahres Lohnsteuer auf ihr monatliches Bruttogehalt zahlen, leisten Selbstständige und Unternehmer Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Abgerechnet wird aber in beiden Fällen erst im Folgejahr bei der Einkommensteuer-Erklärung.
Einkunftsarten
Das deutsche Steuerrecht kennt grundsätzlich sieben verschiedene Arten, sein Geld zu verdienen. Neben dem Einkommen aus selbstständiger (freiberuflicher) oder unselbstständiger (= angestellter) Arbeit besteuert der Fiskus Einkünfte aus Gewerbebetrieben, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einnahmequellen (zum Beispiel Renten). Mehrere unterschiedliche Einkunftsarten können ohne Weiteres miteinander kombiniert werden.
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine (relativ) einfache Art der Gewinnermittlung: Freiberufler und Gewerbetreibende, die keine kaufmännischen “Bücher führen” müssen, dürfen ihren steuerlichen Gewinn ermitteln, indem sie einfach ihre jährlichen Betriebsausgaben von ihren Einnahmen abziehen. Entscheidend ist dabei immer der Zahlungszeitpunkt. Die aufwendige doppelte Buchführung, das komplizierte Zuordnen von Ein- und Auszahlungen zu verschiedenen Wirtschaftsjahren, das Aufstellen einer Bilanz und die dafür erforderliche Bewertung von Vermögen und Schulden entfallen. Die Grundsätze der EÜR sind in § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz geregelt. Daher werden EÜR-Pflichtige manchmal auch als “4.3-Rechner” bezeichnet.
Einstiegsgeld
Weil Empfänger von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch auf den → Gründungszuschuss haben, gibt es für diesen Personenkreis eine spezielle Gründungsbeihilfe. Der zuständige Fallmanager kann bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zusätzlich zum Arbeitslosengeld II ein Einstiegsgeld von 50 bis 100 Prozent des ALGII-Regelsatzes gewähren. Auch beim Einstiegsgeld muss die Tragfähigkeit durch schriftliche Unterlagen (einfacher Geschäftsplan) plausibel gemacht werden. Oft ist auch hier das Tragfähigkeitsgutachten einer fachkundigen Stelle erforderlich.
Fachkundige Stelle
Die Bewilligung öffentlicher Gründungszuschüsse ist von positiven Stellungnahmen fachkundiger Stellen abhängig. Als solche gelten insbesondere die zuständigen Handels- oder Handwerkskammern, aber auch Berufs- und Fachverbände und Kreditinstitute sowie Steuer- und Unternehmensberater. In der Wahl der Experten sind Gründer grundsätzlich frei. Nicht bei allen fachkundigen Stellen sind die Gründungsgutachten jedoch kostenlos.
Fakturieren
Faktura ist der altmodische Fachbegriff für Rechnung. Fakturieren bedeutet also schlicht “Rechnungen schreiben” oder “in Rechnung stellen”.
Firma
Längst nicht jeder Freiberufler oder Unternehmer hat oder ist eine Firma. Denn handelsrechtlich ist eine Firma nichts anderes als “der Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft führt”. Firmen sind demnach nur kaufmännisch geführte Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind. Weil für Firmen zusätzliche Informations- und Buchführungspflichten und höhere rechtliche Anforderungen gelten, ist es alles andere als ein Nachteil, keine “richtige” Firma zu sein.
Franchising
Beim Franchising handelt es sich um ein Kooperationskonzept, bei dem ein Franchise-Geber seinen Partnern ein bewährtes Geschäftskonzept gegen Lizenzgebühren und/oder Umsatzbeteiligungen zur Verfügung stellt – oft unter einem gemeinsamen Marken-Dach und inklusive zentraler Werbung. Franchise-Gründungen gelten grundsätzlich als Erfolg versprechender – andererseits sind Franchise-Nehmer aber auch stark von der jeweiligen Zentrale abhängig.
Fremdkapital
Beim Fremdkapital handelt es sich um einen Sammelbegriff für sämtliche Schulden eines Unternehmens: Angefangen bei offenen Lieferanten-Rechnungen über Bankdarlehen bis hin zu Omas Kleinkredit.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kommt immer dann zustande, wenn mehrere Personen gemeinsam am Geschäftsleben teilnehmen – ganz gleich, ob als Verbraucher oder als Unternehmer. Ein ausdrücklicher Vertrag ist zur Gründung einer GbR nicht erforderlich. Wenn ein Designer und ein Programmierer ein Gemeinschaftsbüro anmieten, sind sie automatisch eine GbR. Weil die rechtlichen Grundlagen der GbR in den §§ 705 bis 740 des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind, nennt man diese Rechtsform oft auch BGB-Gesellschaft.
Geschäftsbezeichnung
Was dem Kaufmann die Firma, ist dem Selbstständigen und Kleinunternehmer die Geschäftsbezeichnung. Zusätzlich zum bürgerlichen Namen dürfen Nicht-Kaufleute auf Geschäftspapieren Branchenbezeichnungen führen wie zum Beispiel “Max Mustermann – Webdesign & more”.
Geschäftskonto
Ein separates Geschäfts-Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse ist sinnvoll, um von vornherein für eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvorgängen zu sorgen. Pflicht ist ein gesondertes Geschäftskonto bei der vereinfachten Buchführung aber nicht.
Geschäftswagen
Wer seine betrieblich veranlassten Fahrten mit seinen Geschäftswagen unternimmt, muss ein Fahrtenbuch führen oder unterliegt der (oft ungünstigeren) 1-Prozentregelung. Nicht immer ist es daher sinnvoll, den Privat-Pkw ins Betriebsvermögen zu übernehmen. Vor allem bei älteren Fahrzeugen kann es günstiger sein, die Geschäftsfahrten mit dem Privatfahrzeug zu unternehmen und dafür eine Kilometerpauschale abzurechnen. Die beträgt derzeit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Die Wahlfreiheit besteht aber nur, wenn der private Nutzungsanteil an der gesamten Kilometerleistung zwischen 10 und 50 % beträgt: Ist der Privatanteil geringer, gehört das Fahrzeug auf jeden Fall zum Privatvermögen. Liegt er darüber, ist das Fahrzeug auf jeden Fall Teil des Betriebsvermögens.
Gesellschaft
Wenn mehrere Personen gemeinsam am Geschäftsleben teilnehmen, dann werden sie zu einer Gesellschaft. Damit die Pflichten und Rechte untereinander sowie gegenüber Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und anderen Geschäftspartnern angepasst werden können, bietet das deutsche Zivil- und Handelsrecht mehrere unterschiedliche Gesellschaftsformen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Gewerbe
Jede dauerhafte, auf Gewinn ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung gilt als Gewerbe. Nicht zu den Gewerbebetrieben gehören lediglich die klassischen Freiberufler (wie Ärzte, Architekten und Journalisten) sowie Angehörige ähnlicher selbstständiger Berufe (wie zum Beispiel manche Berater oder auch Webdesigner).
Gewerbeschein
Jedes Gewerbe muss bei der Gemeinde (zum Beispiel im Ordnungsamt) angemeldet werden. Im Vordruck “Gewerbe-Anmeldung” müssen neben Name, Wohnsitz und Anschrift der Betriebsstätte Angaben zur Art der Tätigkeit, dem Beginn der Tätigkeit und der Mitarbeiterzahl gemacht werden. Das unterschriebene und gestempelte Formular ist gleichzeitig der Gewerbeschein.
Gewerbesteuer
Einzelunternehmer und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag (= vorläufiger Gewinn) 24.500 Euro nicht überschreitet, bezahlen keine Gewerbesteuer. Freiberufler sind sogar ganz von dieser Steuer befreit. Die Gewerbesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Die Höhe ist daher letztlich vom örtlichen Gewerbesteuerhebesatz abhängig. Bis zu einem Hebesatz von 380 % wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld des Unternehmers angerechnet. Die darüber hinausgehende Steuer mindert den Gewinn, darf aber nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Gewinn
Der Gewinn ist die Differenz zwischen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Bei Freiberuflern und kleineren Unternehmern ist der Gewinn laut § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz der “Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben”. Daher trägt die Gewinnermittlung dieser Steuerpflichtigen auch die Bezeichnung Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Nachdem der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen ist, wird sie zur eigenständigen “juristischen Person”. Die in und für sie handelnden Menschen übernehmen als Gesellschafter oder Geschäftsführer lediglich bestimmte Funktionen. Solange sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, sind sie von persönlicher Haftung weitgehend freigestellt. Die GmbH haftet grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Mit der → Unternehmergesellschaft kann neuerdings auch hierzulande ein Mini-GmbH ohne Stammkapital gegründet werden.
Gründungskosten
Die im Rahmen einer Existenzgründung anfallenden Kosten (zum Beispiel Marktforschung, Beratung, Fachliteratur, Renovierung, Werbung) können auch dann als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden, wenn sie vor dem eigentlichen Gründungstermin bezahlt worden sind. Nachgewiesene Gründungskosten dürfen sogar dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn nach sorgfältigen Recherchen letztlich auf die Gründung verzichtet wird.
Gründungszuschuss
Wer sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler hauptberuflich selbstständig machen will, die Tragfähigkeit seines Vorhaben durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachweisen kann und noch mindestens 90 Tage lang Arbeitslosengeld I zu bekommen hat, kann bei der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss beantragen. Die Beihilfe wird neun Monate lang in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes gezahlt – zuzüglich einer Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro (deren Verwendung nicht überprüft wird). Nach Ablauf der ersten Förderphase kann die Pauschale weitere sechs Monate lang gewährt werden. Der Gründungszuschuss hat vor Jahren die Ich-AG-Förderung und das Überbrückungsgeld abgelöst.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist als Ergebnis der doppelten Buchführung ein Teil des kaufmännischen Jahresabschlusses. Es handelt sich um eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Wirtschaftsjahres.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Solange die Anschaffungskosten eines “beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens” unter 410 Euro netto liegen, betrachtet der Gesetzgeber sie als geringwertige Wirtschaftsgüter. GWG stellen bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe Betriebsausgaben dar. Beträgt der Wert mehr als 150 Euro, müssen GWG allerdings in ein separates GWG-Verzeichnis aufgenommen und zusammen mit der nächsten Steuererklärung dem Finanzamt eingereicht werden.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Das Handelsgesetzbuch regelt die speziellen Geschäftsbeziehungen zwischen Kaufleuten. Außerdem finden sich im HGB die Vorschriften über die kaufmännische Buchführung sowie Personengesellschaften und einige spezielle Rechtsgeschäfte. Freiberufler und nicht ins Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende fallen unter die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gibt es Streit zwischen Kaufleuten und Nicht-Kaufleuten, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des BGB.
Ich-AG
Die Ich-AG ist keine eigene → Rechtsform. Es handelt sich lediglich um einen plakativen Begriff, mit dem geförderte Existenzgründungen von Arbeitslosen bezeichnet wurden. Der offizielle Begriff für die dreijährige Ich-AG-Förderung lautete Existenzgründungszuschuss. Dieses Förderprogramm konnte nur bis Mitte 2006 beantragt werden und ist 2009 endgültig ausgelaufen.
Insolvenz
Unter Insolvenz versteht man die akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Unternehmen können ebenso insolvent werden wie Privatleute. In der Insolvenzordnung ist genau geregelt, wie sich Betroffene bei drohender Zahlungsunfähigkeit verhalten müssen und wie das Insolvenzverfahren funktioniert. Privatleute können bei Wohlverhalten nach Ablauf von sechs Jahren unter bestimmten Umständen eine Restschuldbefreiung erwirken. Die Bezeichnung Insolvenz hat den Begriff Konkurs ersetzt. Nicht zu verwechseln mit dem Bankrott im Sinne des Strafrechts: Der bezeichnet strafbare Handlungen im Zusammenhang mit einer Zahlungsunfähigkeit.
Kapitalbedarf
Für Investitionen (zum Beispiel Anschaffungen von Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen) und die Überbrückung der umsatzschwachen Anlaufphase benötigen Gründer Startkapital. Dieser Kapitalbedarf kann durch Darlehen (Fremdkapital = Schulden) oder aus eigenen Mitteln (Eigenkapital) gedeckt werden.
Kapitalgesellschaft
Bei Kapitalgesellschaften haftet das Unternehmen grundsätzlich nur mit dem Betriebsvermögen – mindestens mit dem Stammkapital. Im Vergleich zu einem Einzelunternehmer oder den Teilhabern einer Personengesellschaft ist das Risiko der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft also meistens geringer. Um die Gläubiger einer Kapitalgesellschaft zu schützen, sind in Deutschland Mindesteinlagen vorgeschrieben. Bei der GmbH beträgt das Mindestkapital (= Stammkapital) 25.000 Euro. Da die landläufig als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnete → Unternehmergesellschaft ohne Stammkapital gegründet werden darf, haftet der Unternehmer mit seinem Privatvermögen.
Kassenbuch
Im Kassenbuch werden alle Einnahmen und Ausgaben von Bargeld aufgezeichnet. Bei der vereinfachten Buchführung (Einnahmenüberschussrechnung) ist das Führen eines Kassenbuchs nicht Pflicht.
Kaufmann / Kauffrau
Kaufmann / Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wer ein “Handelsgewerbe betreibt”. Mit Handelsgewerbe sind dabei nicht nur Händler aller Art gemeint, sondern sämtliche Gewerbebetriebe – also auch Industrie, Handwerk und alle anderen Dienstleistungen, für die ein Gewerbeschein erforderlich ist. Zum Handelsgewerbe wird ein (größerer) Gewerbebetrieb allerdings erst, wenn ein “in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb” existiert und das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wird. Feste Umsatz- oder Gewinngrenzen gibt es nicht. Entscheidend ist die Gesamtschau des Einzelfalls. Anhaltspunkte: Fünf und mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter, Betriebsvermögen über 100.000 Euro, Fremdkapital über 50.000 Euro, Jahresumsatz über 175.000 Euro (Dienstleister), 250.000 Euro (Handel) bzw. 300.000 Euro (Produktion, Gastronomie).
Kleinbetragsrechnung
An Rechnungen von bis zu 150 Euro (brutto = inklusive Mehrwertsteuer) werden geringere Formvorschriften gestellt als an höhere Rechnungen. Vor allem sind Name und Anschrift des Käufers entbehrlich. Das erleichtert das Einkaufen von alltäglichen Ge- und Verbrauchsgütern.
Kleingewerbe
Als Kleingewerbe gelten betriebe, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Feste Umsatz- oder Gewinngrenzen gibt es nicht. Entscheidend ist die Gesamtschau des Einzelfalls. Anhaltspunkte: Weniger als fünf sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter, Betriebsvermögen unter 100.000 Euro, Fremdkapital unter 50.000 Euro, Jahresumsatz unter 175.000 Euro (Dienstleister), 250.000 Euro (Handel) bzw. 300.000 Euro (Produktion, Gastronomie).
Kleinunternehmer (Umsatzsteuer)
Bei einem Jahresumsatz (Umsatz, nicht Gewinn!) von bis zu 17.500 Euro im Vorjahr sowie 50.000 Euro im laufenden Jahr muss ein Unternehmer seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen – bekommt im Gegenzug aber auch nicht die Vorsteuer aus seinen Einkaufsrechnungen erstattet. Die Kleinunternehmer-Regelung findet sich in § 19 Umsatzsteuergesetz.
Kommanditgesellschaft (KG)
Eine Kommanditgesellschaft ist eine ins Handelsregister eingetragene Personengesellschaft, bei der es neben einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (Vollhafter = Komplementär) auch Teilhaber gibt, die nur mit ihrer Kapitaleinlage geradestehen müssen (Teilhafter = Kommanditist).
Konkurs
→ Insolvenz
Kontokorrentkredit
Der Kontokorrentkredit ist der “Dispo” des Unternehmers. Die Zinskonditionen sind ähnlich ungünstig. Selbst in einer Niedrigzinsphase liegen die KK-Zinsen bei 12 bis 14 Prozent. Wird die vereinbarte Kreditlinie überschritten, fallen selbst bei seriösen Kreditinstituten Überziehungszinsen von 17 bis 20 Prozent an. Vorteil gegenüber einem separaten Kleinkredit: Es fallen keine Verwaltungsgebühren an und verzinst wird immer nur der jeweilige Minus-Betrag. Die Finanzierung langfristiger Investitionen über den KK ist teuer und außerdem gefährlich (weil die Bank ihn kurzfristig kündigen kann).
Krankenversicherung
Seit 2009 sind alle Selbstständigen gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Anders als Arbeitnehmer haben sie dabei aber die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung. Eine Privatversicherung darf selbst dann in Anspruch genommen werden, wenn das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Kredit / Darlehen
Die Begriffe Kredit und Darlehen werden synonym verwendet. Der Gläubiger glaubt seinem Schuldner, dass er eine Geldschuld an oder bis zu einem späteren Zeitpunkt begleichen wird. Unter Darlehen werden ausdrückliche Verträge über Geldverleih und Rückzahlung verstanden. Kredite treten zum Beispiel in Form von Warenfinanzierungen auf, wenn zum Beispiel eine Lieferung erst Wochen oder Monate nach dem Liefertermin bezahlt werden muss (=Lieferantenkredit).
Leasing
Anders als bei der Finanzierung über ein Darlehen geht das Eigentum einer geleasten Sache nicht in das Betriebsvermögen des Leasingnehmers über. Vielmehr gewährt der Leasinggeber über einen bestimmten Zeitraum das Nutzungsrecht – vielfach verbunden mit einem anschließenden Kaufrecht. Leasing wird daher oft vereinfachend als “Mietkauf” bezeichnet.
Liquidität
Die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wird als Liquidität bezeichnet. Ein Unternehmen, das jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommt, gilt als liquide (= flüssig). Die Sicherung der Liquidität ist eine der wichtigsten Aufgaben des Unternehmers. Trotz noch so guter Auftragslage, Rekordumsätzen und günstigen Gewinnerwartungen kann ein Unternehmen insolvent werden (zum Beispiel wegen schlechter Zahlungsmoral seiner Kunden).
Mahnung
Als Mahnung wird jede Form der Zahlungserinnerung bezeichnet. Spezielle Formvorschriften gibt es nicht. Eine bestimmte Abfolge von Mahnstufen (1. bis 3. Mahnung) ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Die Mahnung hat den Zweck, das Eintreten des Zahlungsverzuges zu dokumentieren. Gegenüber Geschäftskunden sind Mahnungen bei Geldschulden rechtlich ganz entbehrlich, da der Zahlungsverzug nach 30 Tagen automatisch eintritt. (Bei Privatleuten nur dann, wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist). Der Zahlungsverzug ist Voraussetzung für die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, an dessen Ende die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung steht.
Marke
Logos, Slogans, Produkt- und Dienstleistungsnamen (Labels), aber auch Farben, Gerüche und Jingles sind nicht nur durch das Urheberrecht geschützt, sondern genießen auch Markenschutz. In gewissen Grenzen entsteht der Markenschutz automatisch durch die Nutzung im Geschäftsleben. Wer sicher gehen will, kann seine Wort-, Bild-, Hör- oder Farbmarke aber auch gleich beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Für einen bestimmten Zeitraum dürfen registrierte Marken dann nicht von Wettbewerbern genutzt werden.
Marketing
Unter Marketing wird die konsequente Ausrichtung eines Unternehmens am Markt verstanden. Im engeren Sinne beinhaltet das Marketing alle Maßnahmen, die auf den gegenwärtigen und zukünftigen Absatz von Produkten und Dienstleistungen gerichtet sind. Dazu gehören sämtliche Vertriebs- und Werbeaktivitäten, aber auch PR-Arbeit, Marktforschung und jede Form der Kundenkommunikation.
Marktforschung
Marktforschung ist weit mehr als Umfragen und Tests professioneller Marktforscher: Marktforschung kann jedes noch so kleine Unternehmen betreiben. Welche Trends gibt es in meiner Branche? Welche Bedürfnisse haben meine Kunden und Interessenten? Mit welchen Produkten und Dienstleistungen können diese Bedürfnisse befriedigt werden? Was erwarten potenzielle Abnehmer von einem Anbieter? Welche Angebote und Konditionen machen meine Mitbewerber (= Konkurrenten)? Antworten auf diese Fragen lassen sich durch Beobachtung, Befragung und Auswertung interner und externer Unterlagen finden (zum Beispiel positive und negative Kundenrückmeldungen, Zeitungen, Zeitschriften, Fachpublikationen, Internet, Seminarteilnahme).
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Umsatzsteuer. Im Steuerrecht gibt es den Begriff Mehrwertsteuer offiziell nicht.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die ins Handelsregister eingetragen werden muss. Anders als ihr Name vermuten lässt, kann sie nicht nur von Händlern gegründet werden. Sie ist in allen Branchen möglich. Die Teilhaber einer OHG müssen in jedem Fall für die Schulden der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen haften. Wenn das Gesellschaftsvermögen aufgebraucht ist, haben Gläubiger die freie Wahl, an welche(n) Teilhaber sie ihre Ansprüche stellen. Unter Haftungsgesichtspunkten genießt die OHG im Geschäftsleben besonders hohes Ansehen. Aus Gesellschaftersicht gilt die OHG als besonders riskant.
Partnerschaftsgesellschaft
Wenn Freiberufler gemeinsam Geschäfte machen und gleichzeitig ihren gewerbe- und steuerrechtlichen Sonderstatus behalten wollen, gründen sie eine Partnerschaftsgesellschaft. Anders als bei der GbR oder OHG ermöglicht diese Gesellschaftsform, die Haftung auf den jeweils handelnden Partner zu begrenzen. Der einzelne Partner wird für Fehler seiner Kompagnons also nicht in jedem Fall zur Rechenschaft gezogen. Die Partnerschaftsgesellschaft wird nicht ins Handelsregister eingetragen, sondern in ein spezielles Partnerschaftsregister.
Personengesellschaft
Anders als eine Kapitalgesellschaft ist eine Personengesellschaft keine juristische Person. Die Gesellschafter sind bis auf ganz wenige Ausnahmen persönlich bekannt und haften vielfach mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft. Neben den offiziell registrierten Personengesellschaften (Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG und Mischformen) gibt es die nicht-kaufmännischen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
PR / Public Relations
Unter Public Relations werden alle Arten der Unternehmenskommunikation zusammengefasst, mit denen die Beziehungen zu Öffentlichkeit gepflegt werden und die keine (bezahlte) Werbung im engeren Sinne sind: Angefangen bei der Website, dem Flyer, dem Tag der offenen Tür über Messeauftritte und die Pressearbeit bis hin zum Sponsoring.
Preiskalkulation
Auch, wenn Preise heutzutage vielfach vom Markt vorgegeben werden, ist die gründliche Preiskalkulation unverzichtbar. Nur so lässt sich feststellen, ob sich der einzelne Auftrag überhaupt lohnt und ob die Selbstständigkeit auf Dauer genug zur Existenzsicherung abwirft.
Rechnung
Als Rechnung gilt offiziell jedes Dokument, mit dem ein Unternehmer seine Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Empfänger abrechnet. Auf das Wort “Rechnung” kommt es dabei nicht an. Es gibt auch keine allgemeinen Form- und Inhaltsvorschriften. Lediglich das Umsatzsteuergesetz sieht in den Paragrafen 14 und 14a ganz genaue Rechnungs-Pflichtbestandteile vor. Die sind aber nur für Unternehmer bedeutsam, die Rechnungen an Geschäftskunden schreiben, die den enthaltenen Umsatzsteueranteil (=Vorsteuer) von eigenen Umsatzsteuer-Einnahmen abziehen wollen. Bei Rechnungen an Privatleute müssen die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes nicht erfüllt sein.
Rechtsform
Die Rechtsform eines Unternehmens verschafft Geschäftspartnern einen ersten Eindruck davon, welche kaufmännischen Gepflogenheiten sie als bekannt voraussetzen können, welche Rechte die handelnden Personen haben und welche Haftungsregelungen gelten. Neben Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es ins Handelsregister eingetragene und nicht-eingetragene Einzelunternehmen sowie Freiberufler.
Rentabilität
In der Rentabilität (= Rendite) eines Unternehmens drückt sich das Verhältnis von Gewinn zum eingesetzten Kapital aus. Betriebswirte errechnen mit der Rentabilität letztlich die Kapitalverzinsung. Dabei wird nach Eigen-, Fremd- und Gesamtkapital unterschieden. Die Rentabilität macht Aussagen darüber, ob die Investition des eingesetzten Kapitals sinnvoll war oder ob die Mittel besser an anderer Stelle investiert werden. Außerdem ermöglicht die Rentabilitätsberechnung Vergleiche mit durchschnittlichen oder führenden Unternehmen der gleichen Branche. Ein etwas anderes Rentabilitätsverständnis haben die Arbeitsagenturen. Wer den Gründungszuschuss beantragt, muss eine Rentabilitätsvorschau liefern. Dabei geht es aber nicht um die Kapitalverzinsung oder Wirtschaftlichkeit, sondern um eine schlichte Umsatz- und Gewinnvorschau.
Rentenversicherung
Selbstständige und Unternehmer sind nicht rentenversicherungspflichtig. Das befreit sie aber nicht von der Verantwortung, für das eigene Alter oder den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit angemessen Vorsorge zu tragen.
Scheinselbstständigkeit
Von Scheinselbstständigkeit ist dann die Rede, wenn ein Erwerbstätiger als Unternehmer auftritt, aber in einem Verhältnis zum Auftraggeber steht, wie es sonst für abhängige Beschäftigung von Arbeitnehmern typisch ist. Ob Selbstständigkeit vorliegt oder nicht, wird von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern im Zweifel argwöhnisch beurteilt. Bei der Beurteilung des Einzelfalls kommt es unter anderem auf das unternehmerische Auftreten am Markt, die Zahl der Auftraggeber und die Eingliederung in den Betrieb an (Arbeitsplatz, Urlaubs- und Vertretungsregelungen). Grund für Scheinselbstständigkeits-Prüfungen ist einerseits der Schutz abhängig Beschäftigter vor Ausbeutung durch rücksichtslose Arbeitgeber. Andererseits sind die Sozialkassen auf möglich viele Beitragszahler erpicht.
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit (in Abgrenzung zur – abhängigen – Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten) liegt immer dann vor, wenn Erwerbstätige auf eigenes finanzielles und soziales Risiko ihren Lebensunterhalt verdienen. Neben dieser sozialrechtlichen Abgrenzung hat der Begriff Selbstständigkeit aber auch einen steuerrechtlichen. Das Einkommensteuerrecht unterscheidet ebenfalls zwischen Einkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit. Als selbstständig gelten in diesem Zusammenhang aber nur Freiberufler und ähnliche Berufe. Gewerbetreibende oder auch Land- und Forstwirte gelten steuerrechtlich nicht als Selbstständige.
Skonto
Bar- oder Schnellzahlerrabatte bezeichnet man Skonto. Die Zahlungsbedingungen lauten dann zum Beispiel: “Zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 Prozent Skonto”. Der Skontoabzug lohnt sich sogar dann, wenn dafür der → Kontokorrentkredit in Anspruch genommen werden muss. Unter Kaufleuten heißt es: “Wer auf Skontoabzug verzichtet, kann nicht rechnen oder steckt in ernsten Zahlungsschwierigkeiten.”
Sozialversicherung
Sozialversicherung ist der Sammelbegriff für die gesetzlich geregelte Vorsorge im Alter und für den Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfällen, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Eine Pflicht, sich zu versichern, besteht für die meisten Selbstständigen und Unternehmer nur im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.
Steuern
Die Steuerpflicht von Selbstständigen unterscheidet sich weit weniger von der eines Angestellten, als das landläufig vermutet wird. Gewinne werden ebenso der Einkommensteuer unterworfen wie Löhne und Gehälter (allerdings gibt es bei der Gewinnermittlung größere Gestaltungsspielräume). Erst ab einem Jahresumsatz von 50.000 Euro im laufenden Jahr und 17.500 Euro im Vorjahr kommt die → Umsatzsteuer hinzu. Die ist aus Sicht eines Unternehmers aber ein durchlaufender Posten, weil sie letztlich auf die Endkunden abgewälzt wird. Wer ein Gewerbe betreibt und einen Gewinn von mehr als 24.500 Euro erwirtschaftet, muss außerdem → Gewerbesteuer zahlen.
Steuernummer
Für Freiberufler und gewerbliche Einzelunternehmer ist die betriebliche Steuernummer identisch mit der privaten (zu finden oben links auf der letzten Einkommensteuererklärung). Eine separate betriebliche Steuernummer gibt es normalerweise erst, wenn eine Gesellschaft gegründet wird oder weitere Filialen an anderen Standorten eröffnet werden.
Überbrückungsgeld
Das Überbrückungsgeld war der Klassiker unter den Gründungsförderungen für Arbeitslose. Er ist im Jahr 2006 durch den → Gründungszuschuss abgelöst worden.
Umsatz
Beim Umsatz handelt es sich um die Netto-Erlöse eines Unternehmens (Einnahmen ohne Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer). Der Umsatz eines Unternehmens ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Umsatzsteuer
Alle Unternehmen – mit Ausnahme der → Kleinunternehmer – sind verpflichtet, auf ihre Nettopreise die Umsatzsteuer aufzuschlagen. Der allgemeine Steuersatz beträgt derzeit 19 %. Bestimmte Waren und Dienstleistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Da die Unternehmen die von ihnen selbst an Lieferanten und Dienstleister entrichtete Umsatzsteuer (= Vorsteuer) von ihren eigenen Umsatzsteuer-Einnahmen abziehen dürfen, wird die Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) letztlich in voller Höhe von den Endverbrauchern getragen. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer: Steuerpflichtig sind letztlich die einkaufenden Privatpersonen – Steuerschuldner sind jedoch die Unternehmen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient hauptsächlich der Vereinfachung von grenzüberschreitenden Geschäften in der Europäischen Union. Wer will, darf sie aber auch im innerdeutschen Geschäftsleben auf Ausgangsrechnungen als Ersatz für die (persönliche) Steuernummer verwenden. Das sorgt für verbesserten Datenschutz. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung kostenlos beantragt werden.
Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt)
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann ohne Stammkapital gegründet werden. Sie wird daher auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet. Bis das Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, muss mindestens ein Viertel des jährlichen Gewinns im Unternehmen verbleiben. Ist das Mindestkapital erreicht, kann die UG in eine vollwertige GmbH umgewandelt werden. Die Gründung einer UG erfordert eine notarielle Beurkundung. Sie muss außerdem ins Handelsregister eingetragen werden.
Verlust
Wenn die Betriebsausgaben höher ausfallen als die Einnahmen, entsteht ein Verlust.
Verlust / Verlustvortrag / Verlustrücktrag
So unerfreulich ein Verlust sein mag, man kann damit zumindest seine Einkommensteuerbelastung senken. Wenn es im laufenden Jahr keine Einnahmen aus anderen Einkunftsarten gibt, besteht sogar die Möglichkeit, sich im Vorjahr gezahlte Steuern zurückholen (Verlustrücktrag). Wenn Verluste dadurch noch nicht vollständig verrechnet sind, können sie notfalls in die Zukunft fortgeschrieben werden und mindern so künftige Gewinne.
Verzug
Generell wird mit dem Verzug die Weigerung oder Unfähigkeit eines Schuldners bezeichnet, seinen vertraglichen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Der Verzug tritt entweder zu einem zuvor vereinbarten festen Termin ein oder nach einer Mahnung. Der häufigste Fall ist der Zahlungsverzug. Bei Geldschulden tritt der Zahlungsverzug nach 30 Tagen automatisch ein, sofern es sich um Geschäftskunden handelt. Privatleute müssen bei Vertragsschluss auf die Verzugsautomatik hingewiesen werden. Anderenfalls geraten sie erst durch eine ausdrückliche Mahnung und das Verstreichen einer angemessenen Nachfrist in Verzug.
Vorsteuer
Der Umsatzsteueranteil in Eingangsrechnungen stellt aus Sicht eines Unternehmens die Vorsteuer dar – vorausgesetzt natürlich, die Lieferungen und Dienstleistungen sind für Unternehmenszwecke gekauft worden. Auf Rechnungen von Privatleuten und nichtgewerblichen Einrichtungen (zum Beispiel Vereinen und Verbänden) darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Vorsteuerabzugsberechtigte Freiberufler und Unternehmer dürfen die selbst gezahlte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) von der ihrerseits eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. Die sich daraus ergebende Differenz muss regelmäßig unaufgefordert ans Finanzamt gemeldet und überwiesen werden. Ergibt sich ein Vorsteuer-Überhang (mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen), gibt es umgekehrt eine Erstattung des Finanzamts.
Werkvertrag
Beim Werkvertrag verspricht der Unternehmer seinem Kunden die erfolgreiche Herstellung, Bereitstellung oder Reparatur eines Werkes. Ein Werk kann sowohl eine Sache sein (zum Beispiel ein Haus, ein Möbelstück oder die Installation eines Netzwerks) als auch eine Dienstleistung (zum Beispiel eine Taxifahrt oder Gestaltung und Programmierung einer Website) sein. Während beim Dienstvertrag im Zweifel bereits die schiere Anwesenheit und der gute Wille des Dienstleisters ausreichen, hat der “Besteller” beim Werkvertrag laut Paragraf 631 bis 651 BGB Anspruch auf ein Arbeitsergebnis, das die vereinbarte Beschaffenheit hat und frei von “Sach- und Rechtsmängeln” ist.
Zahlungsziel
Ein Zahlungsziel liegt immer dann vor, wenn die Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung nicht sofort nach Lieferung oder Fertigstellung fällig ist, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Durch Einräumen eines Zahlungsziels (zum Beispiel: “Zahlbar binnen 30 Tagen.”) kommt faktisch ein Lieferantenkredit zustande. Kostenlos ist ein solcher Kredit nicht, die Verzinsung kalkuliert der erfahrene Lieferant in seine Listenpreise ein. ™
Erstveröffentlichung 18.06.2007
Lukas Schlömer
ist ein bekannter Fachautor, der für Dr. Web unter Pseudonym schreibt.



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