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Internetrecht: Vorsicht Falle!


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Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW - vormals DMMV) stellt in seinem "Wissenspool" eine aktuelle Foliensammlung zum Thema Rechtssichere Internetseiten (PDF, 1,73 MB) bereit.

In dem 47-seitigen BVDW-Handout sind die wichtigsten Informations- und Prüfpflichten von Internetpublizisten zusammengestellt: Darüber hinaus liefert der Autor kommentierte Hinweise auf die dazugehörigen Rechtsquellen (Gesetze und Gerichtsentscheidungen) und weist auf die möglichen Folgen von Verstößen hin. Inhaltliche Schwerpunkte der auch für Laien verständlichen Übersicht:

  • Impressumspflicht
  • Rechtsfallen in Online-Shops (z. B. fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung, fehlerhafte Preisangaben, fehlende Produktangaben)
  • Haftungsfragen und sonstige Risiken von Weblog-Betreibern
  • Probleme der Datenerhebung (insbesondere bei der Newsletter-Registrierung) und
  • Urheberrecht.

Übrigens: Der BVDW-Wissenspool ist auch sonst eine reichhaltige Fundgrube mit Rechtsinformationen, Leitfäden und Handlungsempfehlungen - vor allem aus den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutz, Domainrecht oder E-Commerce. Außerdem finden Sie dort eine ganze Reihe kostenloser Musterverträge.

Über Lukas Schlömer

Gravatarist ein bekannter Fachautor, der für Dr. Web unter Pseudonym schreibt. Website. Weitere Beiträge für Dr. Web: 135

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14 Kommentare zu “Internetrecht: Vorsicht Falle!”

  1. Günther Stadler schreibt am

    Eine sehr interessante Zusammenstellung.
    Kennt jemand etwas ähnliches für Österreich?

  2. flöschen schreibt am

    …oder für die Schweiz?

  3. Bernhard Schmidt schreibt am

    Für Österreich ist http://internet4jurists.at von Hrn Schmidbauer recht empfehlenswert. Die Seite ist eher für Juristen ausgelegt, behandelt aber interessante Themen aus dem Webbereich. :)

  4. Lepa schreibt am

    Hallo,

    Also wenn ich den Satz lese: "Suchmaschinenoptimierte Webseiten sind urheberrechtlich geschützt" dann ist das so falsch, weil auch bei "Suchmaschinenoptimierten" Seiten das auf die kokrete Seite und deren Gestaltungshöhe ankommt.

    Grüße

    Lepa

  5. Uwe schreibt am

    Für mich ist immer noch ebundesanzeiger.de das Highlight:

    Beliebiger Firmenname ins Suchfeld eingeben, ggf. noch um Ort ergänzen und anschließend schön sauber Umsatz, Gewinn und Verlust der letzten Jahre anschauen.

    So geht Datenschutz! Danke, Justizministerium.

  6. Markus schreibt am

    Naja, informativ ist es allemal

  7. Michael N. schreibt am

    Mittlerweile empfiehlt es sich für Betreiber von Onlineshops einen eigenen Anwalt intern zu beschäftigen, wenn man nicht ständig Abmahnungen erhalten will... :-(

  8. Christian schreibt am

    Interessant ist auch das kostenlose Buch zum Thema Internetrecht von Juraprofessor Thomas Hoeren (quasi sein Vorlesungsskript)

    http://www.uni-muenster.de/Jur

  9. webpixelkonsum schreibt am

    Das dieses Thema immer mehr an Relevanz bekommen wird, ist wohl abzusehen gewesen.

    Wer einen Online-Shop betreibt, sollte sowieso einen Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Internetrecht haben.

    Ralph

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