Für Behörden des Bundes ist es Gesetz – die BITV – die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung; für Länder und Kommunen ist sowas im Gespräch und für alle anderen ist es zumindest erwägenswert: Eine barrierefreie – oder besser formuliert barrierearme – Website. Worauf kommt es an?
Wer sauberen HTML-Code schreibt, wird kaum Probleme mit der Umstellung bekommen. Für wen Usability kein Fremdwort ist, sogar noch weniger. Einige Punkte müssen beachtet werden.
Blinde haben Probleme mit Nicht-Text-Elementen
Eigentlich ein ganz logisches Problem. Grafisch dargestellter Text, Bilder, ImageMaps, animierte Gifs, grafische Menüführungen oder Buttons und sogar ASCII-Zeichnungen benötigen eine Alternative, einen beschreibenden Text. Laut Vorgabe sollen sämtliche Formate, die nicht im Text beschrieben werden, einen alternativen Text bekommen.
Das kann leicht getestet werden, indem einfach in den Einstellungen des Browsers das Laden von Bildern verboten wird. An Stelle des Bildes zeigt der Browser nun den alternativen Text an, sofern dieser auch hinterlegt ist. Selbst schmückende Elemente oder Spacer, die selbst keine Inhalte transportieren, sollten mit einem leeren alt=”” versteckt werden.
Wenn sich jetzt beim Lesen ohne Bilder noch der gesamte Inhalt und jegliche Funktionen der Seite erschließen lassen, kann dieser Punkt getrost abgehakt werden. Denn ein Screenreader liest genau das vor, was jetzt noch auf dem Bildschirm zu lesen ist. Es ist klar, dass auch so der Inhalt weiterhin Sinn macht. Bei Imagemaps bekommt jede aktive Region ein eigenes “alt”-Attribut. Unmittelbar an der Grafik sollten aber die gleichen Ziele als zusätzliche Links angeboten werden.

Auch Blinde nutzen das Internet
Farbenblinde sehen anders
Etwa jeder zehnte männliche Besucher einer Website ist Farbenblind. Wobei es ganz unterschiedliche Arten der Farbenblindheit gibt.
Deshalb sollte generell auf hohen Kontrast geachtet und auf Hinweise wie “Bitte klicken Sie auf den grünen Button” verzichtet werden. Ein hoher Kontrast nützt auch bei besseren Darstellung auf Schwarz-Weiß-Bildschirmen. Ein Graustufentest im Grafikprogramm als Screenshot simuliert diesen Effekt. Wer sich selbst einmal testen möchte besucht die Internetseite von UMDS oder der GFO. Praktisch: Das kostenlose Online-Tool Vischeck oder der Colorblind Filter zeigt Websites mit den Farben an, wie sie Besucher mit den gängigsten Farbfehlsichtigkeiten sehen würden.

Wer die Zahlen lesen kann ist nicht Farbenblind
Problem Sprache
Sprachliche Besonderheiten wie der Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind zu kennzeichnen. Leider verstehen die meisten Browser die in HTML vorgesehenen Elemente für die Anzeige des Sprachwechsels überhaupt nicht. Doch wo liegt das Problem für den Behinderten. Screenreader sprechen zumeist sämtliche Worte in der voreingestellten Sprache aus. Deshalb werden Fremdsprachen etwas komisch klingen. Wer trotzdem die HTML-Seiten passend ausrüsten möchte, beachte das folgende Beispiel:
<span lang="en" xml:lang="en">Highlight</span>
Abkürzungen Akronyme
Die Uneinigkeit macht das zum großen Problem. SCSI zum Beispiel kann sowohl “Skasi” als auch “ES Zeh Es Ih” ausgesprochen werden. Hinzu kommt, dass das <acronym>–Tag von vielen Browser nicht verstanden wird, auch vom Screenreader und Sprachbrowser nicht. Verweise auf ein Glossar sind hier wohl die beste Lösung. Mit <html lang=”de”> bekommt der Browser noch die Information mit, welche Sprache die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist.

Auch die Sprache macht Probleme
Was ist mit Tabellen?
Layout-Tabellen aus HTML sind aus guten Gründen out, weshalb auch die BITV CSS empfiehlt. Werden Tabellen wirklich zur Darstellung tabellarischer Daten verwendet, sollen Zeilen– und Spaltenköpfe mit den Überschriften der einzelnen Zellen mit Tags wie <caption>, <thead> und <tbody> sowie <th> und <td> mit den Attributen id und headers beschrieben werden. Verschachtelte Layout-Tabellen sind generell tabu.
Die Verordnung sagt: “Tabellen sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie nicht auch in linearisierter Form dargestellt werden können”. Für den Webdesigner vermutlich die schwerste Hürde. Notwendig wird es dadurch, dass der Screenreader nicht mehr erkennt, in welcher Reihenfolge er weiterlesen muss.

Tabellen können stören
Problemfall Animationen
Das Internet ist schon sehr lange nicht nur eine einfache Sammlung von Textdokumenten, sondern auch Bewegung mit Flash oder per DHTML. Nun sagt die BITV: “Bildschirmflackern ist zu vermeiden” und “Blinkender Inhalt ist zu vermeiden”. Die Begründung ist, dass bei Epilepsiekranken bestimmte Frequenzen flackernder Inhalte einen Anfall auslösen können. Daher sollten schnelle Bewegungen und ein zu schneller Wechsel von Hell zu Dunkel vermieden werden. Das gilt für animierte GIFs als auch für alle sonstigen Formate wie Flash oder Java. Nicht nur der Epileptiker wird dafür dankbar sein.
Für Animationen mit viel Inhalt muss es die Möglichkeit geben, den Film anzuhalten und vor- und zurückzuspulen. Flash bietet seit jeher diese Möglichkeit. Für alle anderen Animationen soll eine gleichwertige Funktion bereitgestellt werden.

Problemfall: Animationen
Die Verordnung hat noch mehr Richtlinien zu Frames, Usability, Kompatibilität und Orientierung zu bieten. Dazu mehr im zweiten Beitrag zur BITV.
Links
Erstveröffentlichung 20.05.2005
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