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GEMA: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte


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Wer die Homepage, eine Flash-Präsentation oder einen Film mit Musik hinterlegen will, muss die GEMA im Hinterkopf haben. Allein ein Verdacht reicht bereits aus, um Gebühren zahlen zu müssen. Der Nutzer ist in der Beweispflicht.

Die GEMA
Die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, ist ein über 100 Jahre alter rechtsfähiger Verein, der unter anderem vom Deutschen Patentamt und dem Bundeskartellamt kontrolliert wird. Fast alle Komponisten, Texter und die Musikverlage wählen die Mitgliedschaft, um den ausgiebigen Gebrauch ihrer Schöpfungen urheberrechtlich überwachen zu lassen. Nur so kann der Rechteinhaber zu Geld kommen. Die Ausnahme ist die gemafreie Musik. Dazu später mehr. Die General-Überwachung der GEMA kann kein einzelner Rechteinhaber bewältigen. Deshalb übergibt er mit dem Berechtigungsvertrag seine Rechte der GEMA zur treuhänderischen Verwaltung - und die kassiert ab.

Der Grundsatz lautet: Es muss immer dann an die GEMA gezahlt werden, wenn Musik aus dem GEMA-Katalog öffentlich wiedergegeben wird. Öffentlich bedeutet auch, wenn sie - egal wie - über das Internet zu hören ist. Mit Musik ist nicht nur eine Einspielung eines Musikstücks durch einen Musiker, sondern die Komposition an sich gemeint. Es kommt nicht darauf an, wer sie einspielt, sondern ob die GEMA die Rechte hat. Sie ist das Finanzamt der Musikindustrie.

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Die GEMA-Website

Musik im Internet
Wer schon gemafreie Musik gehört hat, kann sich vorstellen, warum da oft auf jegliche Rechte verzichtet wird. Sind ist einfach nur schlecht - meistens jedenfalls. Zudem kann ein aktueller Hit oder ein bewährter Oldie ein Produkt eher aufwerten als unbekanntes Gedudel. Wer aber diese Musik ganz oder nur in Ausschnitten Online anbietet, ist gezwungen, eine Lizenz einzuholen. Die GEMA hat für die Online-Nutzung spezielle Tarife entwickelt.

Man findet Lizenzen für Music-on-Demand mit und ohne Download, zur Nutzung in Websites zu Präsentationszwecken, zur Nutzung in Websites mit Electronic Commerce und auch zur Nutzung durch Veranstalter von Internetradio. Für jeden Fall muss also der passende GEMA-Tarif gefunden werden. Immer wird unterschieden, ob die Nutzung privat, gemeinnützig oder gewerblich erfolgt und wie hoch die Zugriffe sind. Als Website-Untermalung eines Unternehmens etwa beträgt die Vergütung je Werk 25,00 Euro pro Monat, wobei die Anzahl der Zugriffe bis zu 25.000 betragen darf. Darüber hinaus kostet es mehr.

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Erklingt Musik kassiert die GEMA

Gemafrei oder Gemapflicht
Man sollte in der Regel davon ausgehen, dass ein Stück gemapflichtig ist. Wer es genauer Wissen muss, kann von der GEMA schriftlich eine Auskunft verlangen, ob das jeweilige Musikstück zum GEMA-Reportoire gehört. Hierfür verlangt die GEMA eine geringe Bearbeitungsgebühr. Die Online-Datenbank der GEMA zeigt nur einen Ausschnitt aus dem Katalog und bietet somit nur unzureichende Sicherheit.

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Online-Datenbank der GEMA

Gemafreie Musik
Gemafreie Musik ist nicht immer kostenlos. In diesem Fall ist es nicht die GEMA, welche die Rechte verwaltet. Der Komponist ist nicht Mitglied der GEMA, aber er besitzt dennoch Urheberrechte, die er selbst wahrnimmt. Hier muss der Rechteinhaber selbst um Erlaubnis gefragt und vielleicht eine Vergütung gezahlt werden. Kostenlos ist Musik, die in der "Public Domain" steht. Das sind etwa Traditionals (Volksliedern) oder Musikstücke, deren Urheber bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben ist.

Vorteile der gemafreien Musik

  • Die Lizenzgebühr für die Musik wird (meistens) nur einmal fällig. Die Kosten sind so besser einzuschätzen.
  • Es gibt keine komplizierte Abrechnung mit der GEMA.
  • Die Musik ist auf Dauer preiswerter.

Manche Unternehmen haben sich auf gemafreie Musik spezialisiert und bieten diese einzeln oder im Paket auf CDROM an. Die Preise sind genauso unterschiedlich wie die Qualität. Die Lizenzbedingungen sollte man gründlich lesen. Abhängig von der Anwendung sicher eine Alternative zum Charthit.

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Eine von vielen auf gemafreie Musik spezialisierten Websites

Ob GEMA oder nicht, Rechte müssen in jedem Fall geklärt werden, auch wenn die Website die Musikstücke generell freigibt. Lieber übervorsichtig sein, als später tief in die Tasche greifen zu müssen.

Erstveröffentlichung 17.03.2005

Über Dirk Metzmacher

GravatarDirk Metzmacher ist der Herausgegeber des Photoshop-Weblogs, sowie Fachjournalist und Photoshop-Profi, dessen Tutorials in den letzten 7 Jahren Leser von Fachpublikationen wie Galileo Press, dem Franzis Verlag oder DigitalPhoto sowie Online-Magazinen wie etwa Dr.Web, photokina oder das Smashing Magazine von den Grundlagen zum Thema Photoshop bis hin zu professionellen Arbeitsweisen begleitet haben. Sein Twitter-Account und seine Website. Weitere Beiträge für Dr. Web: 304

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