Abmahnungen

Das kann teuer werden – Daten- und Designklau im Internet

4. Dezember 2004
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Das Internet ist als offenes Medium und Spielwiese mit Narrenfreiheit weltweit erst so populär geworden. Internet ist “cool” – unkonventionell und eine wahre Fundgrube für Informationen und Fragen aller Art. Für die einen hieß das Zauberwort kostenlos, andere kamen bald auf die Idee, dass sich via Internet gute Geschäfte machen lassen, teils auch mit der Absicht, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen. Denn wo keine Rechtsprechung ist, kann kein Unrecht sein. Es kam, was kommen musste – nach der Goldgräberstimmung wie anno dunnemals im Wilden Westen kam Unbehagen auf. Inzwischen ist die Online-Gemeinde um zwei Erfahrungen reicher: Mit kostenlosen Freebies fängt man Kunden, bleibt aber irgendwann finanziell auf der Strecke. Zweitens: Geschäfte sind auch hier ohne verbindliche Regeln nicht möglich.

Was im Internet Recht ist und was nicht, regelt bei uns das Gesetz. Im Gegensatz zu den Printmedien stehen Internetbeiträge auf einem schwammigen Boden, da der “Schutz des geistigen Eigentums”, wie es so schön heißt, für das Medium Internet täglich neu geklärt und rechtlich abgesichert werden muss. Ein Grund, weshalb manche Website-Betreiber wenig Bedenken haben, bei anderen zuzugreifen. Generell gilt aber: die unerlaubte Verwendung von Tondokumenten, Bildern und Grafiken, die Gestaltung von Webseiten oder den Verweis auf verbotene Links verletzt das Urheberrecht. Bilder und Grafiken können mit so genannten digitalen Wasserzeichen geschützt werden.

Gesetzt den Fall, Sie kommen auf die “clevere” Idee Haarspaltereien zu betreiben getreu dem Motto: na ja, also geistigen Tiefgang kann ich hier wirklich nicht entdecken, ein Eigenwerk im eigentlichen Sinne ist es damit nicht, also nehme ich den Inhalt einfach und mache etwas draus. Logisch nachvollziehbar, rechtlich leider nicht. Mit den Ausreden der einmal Ertappten kann man ganze Bücher füllen. Die Palette reicht von spontaner Amnesie bis zur mutigen Gegenbehauptung: das war ich nicht. Dr. Web spricht hier auch aus eigener Erfahrung, da häufig ein einzelner oder mehrere Dr. Web-Artikel an anderer Stelle auftauchen, mit einem anderen Namenskürzel als Verfasser versehen. Kein feiner Zug, finden wir, und unfair auch gegenüber der grossen Dr. Web-Leserschaft. Aber bisher hat noch jeder der von uns angeschriebenen Einzeltäter reuig den Fremdinhalt gelöscht und Besserung gelobt.

Was können Sie tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und eine Abmahnung ins Haus flattert? Wenn Unwissenheit im Spiel war, sich umgehend rechtlich schlau machen, die gestohlenen Inhalte prompt von der eigenen Website löschen, bei der Gegenseite Abbitte leisten. Wenn die Gegenseite in dieser Hinsicht keinen Spaß versteht oder bei schwereren Verstößen nicht mehr verstehen kann, bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt. Denn es kann unabhängig von der Abmahnung Schadensersatz eingefordert werden. Der Übeltäter wird dann weltweit für den Verstoß gegen das Urheberrecht belangt. (ub)

Sven Lennartz

Sven ist der Erfinder des Dr. Web Magazins, Autor und Herausgeber verschiedener Fachbücher. Als Webdesigner und Texter früher freiberuflich für verschiedene Unternehmen und Verlage tätig. Jetzt Geschäftsführer der Smashing Media GmbH.

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