Barriefreies Webdesign - Die neuen WCAG 2.0 Richtlinien
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Seit fünf Jahren arbeitet das W3C an der Überarbeitung der Web Content Accessibility Guidlines (WCAG). Der letzte veröffentlichte Entwurf wird voraussichtlich ohne große Änderungen zur neuen verbindlichen Empfehlung. Was wird sich ändern?
Geändert hat sich auf den ersten Blick der Umfang der neuen Empfehlungen. 450 Seiten hat die Vorlage, der Vorgängerversion reichte ein Drittel davon. Die sperrige Lektüre besteht aus der eigentlichen Empfehlung, einem umfangreichen Kommentar und technischen Umsetzungshinweisen. Eine Erklärung für den Aufwand und die gelegenlich vagen Formulierungen ist, dass der W3C anscheinend versucht, Standards unabhängig von Dateiformaten und Zugangssoftware festzulegen.
Die neuen WCAG 2.0 Empfehlungen beruhen auf vier Grundsätzen:
- Inhalte müssen zugänglich sein.
- Interface-Komponenten müssen bedienbar sein.
- Inhalte und Bedienelemente müssen verständlich sein.
- Inhalte sollen mit aktueller und zukünftiger Zugangssoftware (Browser, Screenreader et cetera) funktionieren.
Zu jedem Grundsatz gibt es mehrere sogenannte. Guidelines, Richtlinien, die erklären, wie das im Grundsatz genannte Ziel erreicht werden soll. Die wesentlichen Richtlinien:
Zugänglichkeit von Inhalten
1.1 Alle Inhalte, die kein Text sind, brauchen ein entsprechendes Meta-Tag, (label, alt, summary et cetera) dass den gleichen Inhalt hat oder die Funktion beschreibt.
1.2 Multimedia-Inhalte werden mit Untertiteln, Audio-Beschreibungen oder Text-Alternativen versehen.
1.3 Die logische Struktur muss auch ohne optische Formatierungen deutlich werden, dazu dient unter anderem die semantisch korrekte Auszeichnung von Überschriften (<h1>, <h2>, <h3>).
1.4 Schrift und Hintergrundfarbe brauchen einen ausreichend hohen Kontrast.
Bedienbarkeit
2.1 Alle Funktionen müssen per Keyboard zugänglich sein (accesskey, tabindex).
2.2 Zeitlimits für Eingaben sollen verlängert werden können (gilt nicht wenn die Zeit wichtig ist, zum Beispiel bei Auktionen)
2.3 Flimmernde Farbflächen sind zu vermeiden oder müssen von überempfindlichen Personen umgangen werden können.
2.4 Die Navigation innerhalb einer Seite muss möglich sein (Skiplinks, title-, label-Tags)
2.5 Fehlerhafte Eingaben müssen dem Benutzer in Textform angezeigt werden.
Verständnis
3.1 Die benutze Sprache muss angegeben werden (lang=" ").
3.2 Die Funktionen auf einer Seite müssen nachvollziehbar sein, wiederkehrende Navigationselemente sollten immer auf dem gleichen Platz bleiben.
Zukunftstauglichkeit
4.1 Der Quelltext muss eindeutig sein (Beispiel: validiertes HTML / XML).
4.2 Für nicht zugängliche Inhalte muss eine - wie oben definierte - zugängliche Version angeboten werden.
Level
Wie schon nach den alten WCAG-Richtlinien gibt es drei verschiedene Level der Barrierefreiheit, die erreicht werden können. Die hier skizzierten Richtlinien für den Level 1 sind im Level 3 nur noch mit sehr großen Aufwand zu erfüllen. Nach WCAG 2.0 Standards reicht es aber, wenn 50% der Level 3 Kriterien erfüllt sind.
Neu in den WCAG 2.0 ist das Konzept der baseline-Technik. Gemeint sind die benutzen Technologien, zum Beispiel HTML 4.01 und CSS 2. Wird der WCAG-Level auf der Seite gennannt, so ist die Angabe der baseline-Technik ab sofort vorgeschrieben. Die komplette Deklaration enthält darüberhinaus das Datum, Bezug auf die WCAG 2.0, Link zu deren Veröffentlichung, WCAG Level und URI der Seiten für die die Erklärung gilt. (tm)
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Erstveröffentlichung 15.12.2006
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